Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Der Gemeinderat und der zuständige Fachausschuss der Gemeinde Havixbeck haben sich bereits mehrfach mit der Möglichkeit der Entzerrung des Fahrzeugverkehrs auf der Blickallee befasst.
1. Bau- und Verkehrsausschuss vom 26.01.2017, TOP 13
Gemeinderat vom 16.02.2017, TOP 12
2. Bau- und Verkehrsausschuss vom 30.03.2017, TOP 9
Gemeinderat vom 04.05.2017, TOP 10
In der Ratssitzung vom 04.05.2017 wurde mehrheitlich der oben zitierte Beschluss gefasst. Grundlage für die Beratungen war die Verwaltungsvorlage 011/2017 sowie die Stellungnahme der Verkehrsaufsicht des Kreises Coesfeld vom 28.03.2017, welche dem Protokoll des Bau- und Verkehrsaufsicht vom 30.03.2017 als Anlage 3 beigefügt war.
Ferner wurde mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2018 die Blickallee in eine Fahrradstraße umzuwandeln beraten, siehe hierzu VO/087/2018.
Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen weiterhin den Verkehrsentwicklungsplan entsprechend fortzuschreiben und eine mögliche bauliche Veränderung der Blickallee zurückzustellen.
- Die Blickallee ist kein Unfallschwerpunkt.
- Es liegt keine objektiv feststellbare Gefährdung vor.
- Der Kreis Coesfeld führt regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
bleibt bei seinem Beschluss vom 04.05.2017, die Möglichkeit zur verkehrlichen
Entlastung der Blickallee im Rahmen einer noch durchzuführenden Fortschreibung
des Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Havixbeck untersuchen zu lassen.
Dieser Beschluss
wird gefasst in der Kenntnis, dass nach Auswertung der Kreispolizeibehörde
Coesfeld z.Z. auf der Blickallee keine Unfallhäufungsstelle vorliegt.
Die Fortschreibung
soll durchgeführt werden, wenn planerisch Klarheit darüber besteht, wo in
Havixbeck zukünftig die Schwerpunkte der wohnbaulichen und gewerblichen Siedlungsflächenentwicklung
erfolgen sollen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt zum jetzigen Zeitpunkt