Begründung
Das Grabfeld L liegt im Nordosten des alten Friedhofsteiles im Randbereich zur Gartenstraße. Die bisherige Belegung dieses Feldes erfolgt durch Reihengräber mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Da die Ruhefrist für die Reihengräber abgelaufen ist, kann das Grabfeld neu belegt werden.
Der Anteil der Urnenbestattungen hat in den letzten Jahren auch in Havixbeck ganz deutlich zugenommen. Insofern ist die Nachfrage nach Urnengräbern sowohl für Einzel- als auch für Doppelgräber (Wahlgräber) gestiegen. Darüber hinaus ist im Falle von Urnenbeisetzungen ein ganz spürbarer Anstieg der Nachfrage nach Wiesenurnengräbern festzustellen. Die auf dem Friedhof vorhandenen Kapazitäten für diese Beisetzungsform sind fast vollständig ausgeschöpft, so dass zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind.
Der jetzt vorliegende Vorschlag für die Widmung des Grabfeldes L für Urnenbeisetzungen, und zwar für Wahlgräber mit und ohne Gestaltungsvorschriften und im Randbereich für Wieseneinzel- und –wahlgräber berücksichtigt die aktuelle Bedarfslage. Darüber hinaus sind aufgrund der auf den Ruheinseln 1 – 3 vorgenommenen Bodenauffüllung und -verbesserung die Voraussetzungen für Erdbeisetzungen dort besonders gut. Aus diesem Grunde sollten auf den Ruheinseln keine Urnengräber angeboten werden. Das Angebot für Urnenbeisetzungen ist deshalb auf dem älteren Friedhofsteil sinnvoller verortet (vgl. hierzu auch VO/091/2019).
Die Änderung der Erschließung des Grabfeldes L (Entfernung
von Wegen im Bereich der Wiesengräber, Herstellung einer Rasenfläche sowie
Änderung der Wege) erfolgt zu Beginn des neuen Jahres nach Rechtskraft des
gemeindlichen Haushaltes.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, das Grabfeld L aufgrund der abgelaufenen Ruhefristen
teilweise umzuwidmen, und zwar für die Nutzung für Urnenwahlgräber mit und ohne
Gestaltungsvorschriften sowie Wiesenurnenreihen- und Wiesenurnenwahlgräber
entsprechend dem der Vorlage 092/2019 beiliegenden Plan.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Kosten für die Änderung der Erschließung werden bei der Ansatzplanung für das Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) entsprechend berücksichtigt. Zur Höhe der kalkulierten Kosten wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof am 18.09.2019 berichtet.
In Vertretung
Monika Böse