Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 die Aufstellung eines Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“ im Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der Möglichkeit im Zuge der Nachverdichtung ein weiteres Wohnhaus auf einem Grundstück errichten zu können.
Weiterhin hat der Rat in gleicher Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit der dazugehörenden Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018 stattgefunden.
Während der Auslegungsphase sind von der betroffenen Öffentlichkeit weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden. Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Planänderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe ich der Verwaltungsvorlage 008/2019 nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes als Anlage beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den Plan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der
Hohenholter Straße“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine. Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.
Klaus Gromöller