Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, das vom Bellegarde Platz aus sichtbare Sockelgeschoss sowie den Treppenhausturm in der vorgeschlagenen strukturierten Verklinkerung ohne Verwendung von Sandsteinelementen vornehmen zu lassen.

Darüber hinaus soll das Staffelgeschoss mit einer dunklen Alulamellenverkleidung oder einer alternativen Verkleidung (Holzlamellen, Dämmschutz, Profilbleche) versehen werden.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

2. Der Gemeinderat beschließt nach Beratung zur Verbesserung der Barrierefreiheit den vorgeschlagenen Zugang vom Bellegarde Platz aus barrierefrei umzugestalten und darüber hinaus im vorhandenen Aufzugsschacht die Aufzugskabine auf das maximal mögliche Maß zu vergrößern.
Im Übrigen sollen vom Bellegarde Platz aus barrierefrei zugängliche Toilettenanlagen sowohl für Behinderte als auch für sonstige Nutzer geschaffen werden.

Abstimmungserergebnis: 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Bau- und Verkehrsausschusses am 07.06.2010, TOP 1 und TOP 1.1

Haupt- und Finanzausschuss am 30.06.2010, TOP 4.1, TOP 4.2

 

Ratsmitglied Krotoszynski beantragt, den Beschlussvorschlag 1 um eine alternative Ausschreibung von Dämmputz für das Staffelgeschoss zu ergänzen.

 

Ratsmitglied Hense beantragt, den Beschlussvorschlag 1 wie folgt zu ergänzen:

„Darüber hinaus soll das Staffelgeschoss mit einer dunklen Alulamellenverkleidung oder einer alternativen Verkleidung (Holzlamellen, Dämmputz, Profilbleche) versehen werden „

 

Bürgermeister Gromöller führt aus, dass die genannten Fassadenausbildungen sich technisch sehr stark unterscheiden und mehrere Planungsvarianten erfordern.

Ausschreibungen von Gewerken, die nicht beauftragt werden sollen, können Schadensersatzforderungen der Anbieter nach sich ziehen. Er weist in diesem Zusammenhang auf den § 17 VOB (A) hin.

 

Auf Nachfrage wird berichtet, dass die Raumsituation mit der Polizei abgeklärt ist und keine Einwände seitens der Polizei bzw. der Kreisbehörde in diesem Zusammenhang bestehen.