Sitzung: 27.11.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
An der 1. Ausfahrt “Am Stopfer” ist ein Bretterzaun,
der für Fahrradfahrer eine Gefahr darstellt. Kann dort ein Spiegel angebracht
werden?
Antwort der Verwaltung:
Diese Frage, ob der Zaun zulässig ist, wird bauordnungsrechtlich geklärt. Es sollte
abgewartet werden, ob der Zaun so verbleiben kann oder ob das Bauordnungsamt
Änderungen fordert.
Nach der letzten Anfrage verlässt Herr Berning um 20:35 Uhr den Sitzungssaal.