An der 1. Ausfahrt “Am Stopfer” ist ein Bretterzaun, der für Fahrradfahrer eine Gefahr darstellt. Kann dort ein Spiegel angebracht werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Diese Frage, ob der Zaun zulässig ist,  wird bauordnungsrechtlich geklärt. Es sollte abgewartet werden, ob der Zaun so verbleiben kann oder ob das Bauordnungsamt Änderungen fordert.

 

Nach der letzten Anfrage verlässt Herr Berning um 20:35 Uhr den Sitzungssaal.