Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 18. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ entsprechend dem der Verwaltungsvorlage Nr. 58/2010 als Anlage 2 beigefügten Plan.

 

Da Grundzüge der Planung nicht berührt sind, soll das Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Zur Sicherung der beabsichtigten Planänderung wird gleichzeitig eine Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 58/2010 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausausschuss am 24.06.2010, TOP 13

 

Frau Böse berichtet über ein Schreiben einer betroffenen Familie vom 04.07.2010. Dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.