Sitzung: 08.07.2010 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 058/2010
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 18. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“
entsprechend dem der Verwaltungsvorlage Nr. 58/2010 als Anlage 2 beigefügten
Plan.
Da Grundzüge der Planung nicht berührt sind, soll das Verfahren gem. §
13 BauGB durchgeführt werden. Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Zur Sicherung der beabsichtigten Planänderung wird gleichzeitig eine
Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 58/2010 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausausschuss am 24.06.2010, TOP 13
Frau Böse berichtet über ein Schreiben einer betroffenen Familie vom 04.07.2010. Dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.