Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Auf der Grundlage des Antrages der Herren Wietholt und Dr. Ikemeyer vom 24.02.2010 wird die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Stellen bei Bund und Land zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Emissionsgrenzwerte, die aufgrund höherrangigem Recht bestehen, für die örtliche Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde bindend anzuwenden sind.


Die Verwaltungsvorlage 57/2010 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Verkehr am 23.06.2010, TOP 11

Bau- und Verkehrsausschuss am 24.06.2010, TOP 12