Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass für Haushaltsjahre, in denen kein strukturell ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann, auf Einzahlungen in den Pensionsfonds der Kommunalen Versorgungskassen verzichtet wird. Ein strukturell ausgeglichener Haushalt ist aber grundsätzlich so zu planen, dass zukünftig eine Jahreszahlung in Höhe von mindestens 2% der jährlichen Versorgungsverpflichtungen in den Pensionsfonds möglich sind.


Die Verwaltungsvorlage 51/2010 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss am 30.06.2010, TOP 6