Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, dass für Haushaltsjahre, in denen kein strukturell
ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann, auf Einzahlungen in den
Pensionsfonds der Kommunalen Versorgungskassen verzichtet wird. Ein strukturell
ausgeglichener Haushalt ist aber grundsätzlich so zu planen, dass zukünftig
eine Jahreszahlung in Höhe von mindestens 2% der jährlichen
Versorgungsverpflichtungen in den Pensionsfonds möglich sind.
Die Verwaltungsvorlage 51/2010 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss am 30.06.2010, TOP 6