Beigeordneter Pott beantwortet folgende Anfrage:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 02.07.2010 folgende Anfrage gestellt:

 

Ratssitzung am 8.7.2010 schriftliche Anfrage gemäß Geschäftsordnung § 17 Absatz 1

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im letzten Haupt- und Finanzausschuss haben wir durch Herrn Pott erfahren, dass

wir in diesem Jahr mit deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen haben.

Das ist sehr erfreulich. Nun führen aber erhöhte Einnahmen zeitversetzt leider

auch zu einer höheren Kreisumlage, da Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer

einen Teil der Umlagegrundlagen bilden. Gibt es in dem Haushaltsjahr, in

welchem die erhöhte Kreisumlage dann wirksam wird, auch noch einen Einbruch auf

der Ertragsseite, so führt dies unter Umständen zu gravierenden Schwierigkeiten im

Rahmen der Sicherstellung des Haushaltsausgleichs. Diesen Effekt haben wir für

das HJ 2010 ja bereits gespürt. Es besteht das Risiko, dass dieser Sachverhalt bei

zukünftigen Entscheidungen mit größeren finanziellen Auswirkungen durch die Politik

(dazu gehören natürlich auch Bündnis 90 / Die Grünen) unterschätzt werden

könnte.

 

Vor diesem Hintergrund nun meine Fragen:

1. Ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll möglich hier proaktiv tätig zu werden?

2. Gibt es konkreten Empfehlungen der Verwaltung an die Politik, wie man diesem

Risiko bereits im Vorfeld begegnen könnte (z.B. Selbstauflagen, Rückstellungen)?

3. Sollten zeitnah konkrete Beschlüsse durch die Politik herbeigeführt werden,

um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können?

 

Antwort:

 

Zunächst ist gemäß meiner Bekanntgabe aus dem WiFKA und HuFA festzuhalten, dass die Mehreinnahme als Sollbestand noch nicht feststeht, sondern das tatsächliche Ergebnis erst im Dezember d.J. mit bereits großer Sicherheit genau abschätzbar ist, dass wir aber bei aller Ungewissheit angesichts des aktuell einmalig hohen Soll von 2.284.919,- €  gleichwohl davon ausgehen, dass der Ansatz von 1.550.000 € erreicht wird, und die realistische Chance auf ein möglicherweise erneutes neues Allzeithoch über dem des vergangenen Jahres von 1.716.766,- € besteht.

 

Zu den die Gewerbesteuermehreinnahmen betreffenden Vorabangaben in der Anfrage ist festzuhalten, dass es sich auch bei der Gewerbesteuer um Mehreinnahmen handelt, die anteilig bei Finanztransferleistungen (insb. nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bei Schlüsselzuweisungen und bei Kreisumlage) berücksichtigt werden können, im Ergebnis aber ein Mehrertrag bei der Gemeinde verbleibt. Der für das Hauhaltsjahr 2011 gegenüber dem Hauhaltsjahr 2010 anteilig berücksichtigungsfähige Mehrertrag beträgt 154.971,- €. Dabei werden für den Mehrertrag im ersten Folgejahr nach dem  Referenzzeitraum der jeweiligen beiden Vorjahre die Zuweisungen anteilig verringert und im ersten und zweiten Folgejahr die Abgabeverpflichtungen erhöht und wieder verringert auf Grund durch die Zuweisungsminderung im ersten Folgejahr ebenfalls verringerter Steuerkraftmesszahl. Weiter ist zu beachten, dass die in Havixbeck über den fiktiven Gewerbesteuerhebesatz von 403 % hinausgehenden 17 % vollständig ungemindert bei der Gemeinde Havixbeck verbleiben (s. meine Rede zur Einbringung des Haushaltes 2006 v. 9.2. 2006, Prot. S. 12); das waren im vergangenen Haushaltsjahr 69.488,- €.

 

Zu den gestellten Fragen 1-3, die bereits bis in den Bereich allgemein politischer Natur hineinreichen, sei hier gleichwohl angemerkt:

 

Zu Frage 1:

Ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll möglich hier pro aktiv tätig zu werden?

 

Antwort:

Wie bereits vom Bürgermeister und mir zu Aufstellung und Einbringung des Haushaltes 2010 betont, gilt es, insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen zu veranschlagen und zu beschließen, ohne dabei die sozialen Strukturen in der Gemeinde ’kaputtzusparen’, so dass etwa bei den Vereinen die laufenden und damit für die Vereinsarbeit grundlegenden Zuschüsse erhalten werden, neue Projekte z.Zt. jedoch auf breiter Ebene nicht aus öffentlichen Geldern finanziert werden können. Dies gilt ganz besonders für Projekte mit höheren Finanzierungsbeträgen bis hin zu deutlichen 6-stelligen Beträgen, z. B. auch aus dieser laufenden Sitzungsrunde. Aus unserer Sicht hat der Rat letztlich im Ergebnis hierbei sehr verantwortungsvoll diesen Weg mitgetragen und zeigt dies auch in der laufenden Sitzungsrunde bei Entscheidungen von großem finanziellem Umfang. Damit erscheint die zwangsweise Selbstbindung durch Ratsbeschluss ohne Möglichkeit zur hilfreichem flexiblem Vorgehen auch in finanziell weniger erheblichen Angelegenheiten nicht angezeigt.

Nach absehbarer Einschätzung weisen hiermit im Einklang die dargelegten Orientierungsdaten ab 2012 eine leichte finanzielle Verbesserung aus. Sollte im Gegensatz hierzu ein gegenüber dem Jahr 2010 nochmaliger wiederum durch die Gemeinde Havixbeck nicht beeinflussbarer Finanzeinbruch in ähnlicher Höhe wie in 2010 zusätzlich eintreten, so würde dies die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten der  gesetzlichen Voraussetzungen einer Haushaltssicherungslage sehr stark erhöhen. Wie erwähnt wäre ein solcher zusätzlicher Finanzeinbruch von hier aus aber nicht mehr beeinflussbar, da trotz guter örtlicher Voraussetzungen hier in Havixbeck ein Finanzeinbruch wie in 2010 insb. auf einer Verminderung der Verteilungsmasse (zB Lohn- und Eink-St, Körpersch-St, Umsatz-St) auf Landes- und Bundesebene beruht.

 

Zu Frage 2:

Gibt es konkreten Empfehlungen der Verwaltung an die Politik, wie man diesem

Risiko bereits im Vorfeld begegnen könnte (z.B. Selbstauflagen, Rückstellungen)?

 

Antwort:

Zu Selbstauflagen und Risiko eines unerwarteten Finanzeinbruchs bereits zuvor Antwort zu Frage 1.

Rückstellungen mit weiterer Erhöhung des Defizits im Ergebnishaushalt sind vor Erreichen des strukturellen Ausgleichs nicht hilfreich.

 

 

Zu Frage 3:

Sollten zeitnah konkrete Beschlüsse durch die Politik herbeigeführt werden,

um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können?

 

Antwort:

S. hierzu bereits Antwort zu Frage 1.

Bei durch uns nicht beeinflussbaren Finanzeinbrüchen entgegen den Wirtschaftsprognosen und Orientierungsdaten werden ggfs. Haushaltssicherungsmaßnahmen mit deutlich weitergehenden Sparzwängen unausweichlich sein, ohne dass sie jetzt schon beschlossen werden müssten. Der Rat wird wie auch im letzten HuFA weiter über die Entwicklung informiert.