Sitzung: 08.07.2010 Gemeinderat
Beigeordneter Pott beantwortet folgende Anfrage:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 02.07.2010
folgende Anfrage gestellt:
Ratssitzung am 8.7.2010 schriftliche Anfrage gemäß Geschäftsordnung § 17
Absatz 1
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im letzten Haupt- und Finanzausschuss haben wir durch Herrn Pott
erfahren, dass
wir in diesem Jahr mit deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen zu
rechnen haben.
Das ist sehr erfreulich. Nun führen aber erhöhte Einnahmen zeitversetzt
leider
auch zu einer höheren Kreisumlage, da Einnahmen aus der Grund- und
Gewerbesteuer
einen Teil der Umlagegrundlagen bilden. Gibt es in dem Haushaltsjahr, in
welchem die erhöhte Kreisumlage dann wirksam wird, auch noch einen
Einbruch auf
der Ertragsseite, so führt dies unter Umständen zu gravierenden
Schwierigkeiten im
Rahmen der Sicherstellung des Haushaltsausgleichs. Diesen Effekt haben
wir für
das HJ 2010 ja bereits gespürt. Es besteht das Risiko, dass dieser
Sachverhalt bei
zukünftigen Entscheidungen mit größeren finanziellen Auswirkungen durch
die Politik
(dazu gehören natürlich auch Bündnis 90 / Die Grünen) unterschätzt
werden
könnte.
Vor diesem Hintergrund nun meine Fragen:
1. Ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll möglich hier proaktiv tätig
zu werden?
2. Gibt es konkreten Empfehlungen der Verwaltung an die Politik, wie man
diesem
Risiko bereits im Vorfeld begegnen könnte (z.B. Selbstauflagen,
Rückstellungen)?
3. Sollten zeitnah konkrete Beschlüsse durch die Politik herbeigeführt
werden,
um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können?
Antwort:
Zunächst ist gemäß meiner Bekanntgabe aus
dem WiFKA und HuFA festzuhalten, dass die Mehreinnahme als Sollbestand noch
nicht feststeht, sondern das tatsächliche Ergebnis erst im Dezember d.J. mit
bereits großer Sicherheit genau abschätzbar ist, dass wir aber bei aller
Ungewissheit angesichts des aktuell einmalig hohen Soll von 2.284.919,- € gleichwohl davon ausgehen, dass der Ansatz
von 1.550.000 € erreicht wird, und die realistische Chance auf ein
möglicherweise erneutes neues Allzeithoch über dem des vergangenen Jahres von
1.716.766,- € besteht.
Zu den die Gewerbesteuermehreinnahmen
betreffenden Vorabangaben in der Anfrage ist festzuhalten, dass es sich auch
bei der Gewerbesteuer um Mehreinnahmen handelt, die anteilig bei
Finanztransferleistungen (insb. nach dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) bei Schlüsselzuweisungen und bei Kreisumlage) berücksichtigt werden
können, im Ergebnis aber ein Mehrertrag bei der Gemeinde verbleibt. Der
für das Hauhaltsjahr 2011 gegenüber dem Hauhaltsjahr 2010 anteilig
berücksichtigungsfähige Mehrertrag beträgt 154.971,- €. Dabei werden für den
Mehrertrag im ersten Folgejahr nach dem
Referenzzeitraum der jeweiligen beiden Vorjahre die Zuweisungen anteilig
verringert und im ersten und zweiten Folgejahr die Abgabeverpflichtungen erhöht
und wieder verringert auf Grund durch die Zuweisungsminderung im ersten
Folgejahr ebenfalls verringerter Steuerkraftmesszahl. Weiter ist zu beachten,
dass die in Havixbeck über den fiktiven Gewerbesteuerhebesatz von 403 %
hinausgehenden 17 % vollständig ungemindert bei der Gemeinde Havixbeck
verbleiben (s. meine Rede zur Einbringung des Haushaltes 2006 v. 9.2. 2006,
Prot. S. 12); das waren im vergangenen Haushaltsjahr 69.488,- €.
Zu den gestellten Fragen 1-3, die bereits
bis in den Bereich allgemein politischer Natur hineinreichen, sei hier
gleichwohl angemerkt:
Zu Frage 1:
Ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll möglich hier pro aktiv tätig zu
werden?
Antwort:
Wie bereits vom Bürgermeister und mir zu
Aufstellung und Einbringung des Haushaltes 2010 betont, gilt es, insbesondere
in den Jahren 2010 und 2011 keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen zu
veranschlagen und zu beschließen, ohne dabei die sozialen Strukturen in der
Gemeinde ’kaputtzusparen’, so dass etwa bei den Vereinen die laufenden und
damit für die Vereinsarbeit grundlegenden Zuschüsse erhalten werden, neue
Projekte z.Zt. jedoch auf breiter Ebene nicht aus öffentlichen Geldern
finanziert werden können. Dies gilt ganz besonders für Projekte mit höheren
Finanzierungsbeträgen bis hin zu deutlichen 6-stelligen Beträgen, z. B. auch
aus dieser laufenden Sitzungsrunde. Aus unserer Sicht hat der Rat letztlich im
Ergebnis hierbei sehr verantwortungsvoll diesen Weg mitgetragen und zeigt dies
auch in der laufenden Sitzungsrunde bei Entscheidungen von großem finanziellem
Umfang. Damit erscheint die zwangsweise Selbstbindung durch Ratsbeschluss ohne
Möglichkeit zur hilfreichem flexiblem Vorgehen auch in finanziell weniger
erheblichen Angelegenheiten nicht angezeigt.
Nach absehbarer Einschätzung weisen hiermit
im Einklang die dargelegten Orientierungsdaten ab 2012 eine leichte finanzielle
Verbesserung aus. Sollte im Gegensatz hierzu ein gegenüber dem Jahr 2010
nochmaliger wiederum durch die Gemeinde Havixbeck nicht beeinflussbarer
Finanzeinbruch in ähnlicher Höhe wie in 2010 zusätzlich eintreten, so würde
dies die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten der gesetzlichen Voraussetzungen einer
Haushaltssicherungslage sehr stark erhöhen. Wie erwähnt wäre ein solcher
zusätzlicher Finanzeinbruch von hier aus aber nicht mehr beeinflussbar, da
trotz guter örtlicher Voraussetzungen hier in Havixbeck ein Finanzeinbruch wie
in 2010 insb. auf einer Verminderung der Verteilungsmasse (zB Lohn- und
Eink-St, Körpersch-St, Umsatz-St) auf Landes- und Bundesebene beruht.
Zu
Frage 2:
Gibt es konkreten Empfehlungen der Verwaltung an die Politik, wie man
diesem
Risiko bereits im Vorfeld begegnen könnte (z.B. Selbstauflagen,
Rückstellungen)?
Antwort:
Zu Selbstauflagen und Risiko eines
unerwarteten Finanzeinbruchs bereits zuvor Antwort zu Frage 1.
Rückstellungen mit weiterer Erhöhung des
Defizits im Ergebnishaushalt sind vor Erreichen des strukturellen Ausgleichs nicht
hilfreich.
Zu
Frage 3:
Sollten zeitnah konkrete Beschlüsse durch die Politik herbeigeführt
werden,
um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können?
Antwort:
S. hierzu bereits Antwort zu Frage 1.
Bei durch uns nicht beeinflussbaren
Finanzeinbrüchen entgegen den Wirtschaftsprognosen und Orientierungsdaten
werden ggfs. Haushaltssicherungsmaßnahmen mit deutlich weitergehenden
Sparzwängen unausweichlich sein, ohne dass sie jetzt schon beschlossen werden
müssten. Der Rat wird wie auch im letzten HuFA weiter über die Entwicklung
informiert.