Sitzung: 13.11.2014 Gemeinderat
Muss der Regionalplan bei einer evtl. Änderung des
Landschaftsplanes für die Ausweisung von Windkraftanlagen abgeändert werden?
Antwort der Verwaltung:
Der Regionalplan muss nicht angepasst werden. Es ist
möglich, dass ein Ausweis von Windeignungsflächen im Flächennutzungsplan
erfolgt, die im Regionalplan nicht entsprechend ausgewiesen sind, da die
Darstellungen des Regionalplanes keine Ausschlusswirkungen mehr entfalten.