Muss der Regionalplan bei einer evtl. Änderung des Landschaftsplanes für die Ausweisung von Windkraftanlagen abgeändert werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Regionalplan muss nicht angepasst werden. Es ist möglich, dass ein Ausweis von Windeignungsflächen im Flächennutzungsplan erfolgt, die im Regionalplan nicht entsprechend ausgewiesen sind, da die Darstellungen des Regionalplanes keine Ausschlusswirkungen mehr entfalten.