Sitzung: 13.11.2014 Gemeinderat
Gesetzlich ist die Gemeinde verpflichtet, der
Windkraft ausreichend Raum zu gewähren. Muss die Gemeinde alle 3 potentiell
geeigneten Flächen bei Natrup, Walingen und Poppenbeck ausweisen?
Antwort der Verwaltung:
Eine zwingende Notwendigkeit, alle 3 Flächen
auszuweisen besteht nicht (s. S. 27 f. der Studie von enveco). Im Zusammenhang
mit der Vorbereitung des Flächennutzungsplanverfahrens wird die Verwaltung die
Möglichkeiten der politischen Steuerung ausführlich darstellen.