Gesetzlich ist die Gemeinde verpflichtet, der Windkraft ausreichend Raum zu gewähren. Muss die Gemeinde alle 3 potentiell geeigneten Flächen bei Natrup, Walingen und Poppenbeck ausweisen?

 

Antwort der Verwaltung:

Eine zwingende Notwendigkeit, alle 3 Flächen auszuweisen besteht nicht (s. S. 27 f. der Studie von enveco). Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Flächennutzungsplanverfahrens wird die Verwaltung die Möglichkeiten der politischen Steuerung ausführlich darstellen.