Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zum vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilplanes Energie des Regionalplanes folgende Stellungnahme:

 

Das Ziel 5 (u.a. Teilbereiche der südlichen Höhenlagen der Baumberge aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für den Landschaftsraum des Münsterlandes von Windkraftanlagen freizuhalten) soll erweitert werden um Flächen, die in räumlichem und damit landschaftsbildprägenden Zusammenhang stehen, wie z. B. in der Bauernschaft Natrup.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 131/2014 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt Frau Böse an, dass der Verwaltung per E-Mail vom 27.11.2014 eine Stellungnahme zugegangen sei, die sich gegen die Ausweisung der Potentialfläche Poppenbeck für die Nutzung von Windkraftanlagen ausspricht. Die Stellungnahme wird vorgelesen und ist dem Protokoll als Anlage3 beigefügt.

Der Verwaltung liegt auch ein Schreiben des Stiftes Tilbeck vom 25.11.2014 vor, welches vorgelesen und dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt ist. Darin spricht sich die Geschäftsführung des Stiftes Tilbeck für einen Abstand von 1.000 m zwischen Stift Tilbeck und der geplanten Konzentrationszone in Natrup aus.

 

Frau Böse führt hierzu folgendes aus: für den Fall, dass von der Politik ein Abstand von 1000 Metern zum Stift Tilbeck gewünscht werde, müsse dieses in die Stellungnahme an die Bezirksregierung aufgenommen und beschlossen werden. Nur so könne erreicht werden, dass die im Regionalplan dargestellte Fläche, die z. Zt. einen Abstand von 600 m zum Stift Tilbeck vorsehe, in Richtung Norden verkleinert werde.

 

Herr Fohrmann verliest daraufhin eine Protokollerklärung der FDP-Fraktion, welche dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt ist.

 

Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, welche Konsequenzen es geben werde, wenn die Gemeinde die im Regionalplan dargestellten Windenergiebereiche nicht ausweisen sollte, geht Frau Böse detailliert auf die Rechte und Pflichten der Gemeinde hierbei ein.

 

Ein Ausschussmitglied spricht sich gegen eine Erweiterung des Abstandes auf 1000 Meter zum Stift Tilbeck aus, da diese Änderung auch bei anderen Siedlungsflächen im Gemeindegebiet zu prüfen sein werde. Auf Anfrage führt Frau Böse aus, dass eine Erweiterung der Wirkungen des Ziels 5, also ein Verbot, Windkraftlagen zu bauen, über die Potentialflächen in Natrup hinaus, zu einem Verbot zur Entwicklung einer Konzentrationszone an dieser Stelle führe. Eine nachträglich an dieser Stelle gewünschte Ausweisung einer Konzentrationszone sei dann nicht mehr möglich.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird auf einige Fehler im Umweltbericht aus dem Anhang B des Regionalplanentwurfes hingewiesen: Die angegebene Vorbelastung stimme nicht. Unter Punkt 2.19 gebe es einen fehlerhaften Verweis auf Darfeld. Außerdem seien einige Punkte falsch eingeschätzt worden: wie z.B. der Umstand, dass Krankenhäuser und Menschen mit Behinderung keinen höheren Schutz zugebilligt bekommen hätten und bestimmte schützenswerte Vogelarten wie der Uhu und der Weißstorch nicht aufgeführt seien. Die CDU-Fraktion werde den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 131/2014 nur befürworten, wenn die genannten Punkte korrigiert bzw. ergänzt werden würden.

 

Frau Böse verweist auf die S. 81 des Umweltberichtes, auf der genau aufgeführt sei, was geprüft werde. Stift Tilbeck sei als „allgemeines Siedlungsgebiet mit besonderer Zweckbindung“ ausgewiesen und kein Sondergebiet. Die von der CDU-Fraktion benannten Punkte sollten jedoch in die Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster einfließen.

 

Auf Bitte einer Bürgerin um Öffnung der Sitzung, lässt Herr Dirks über diesen Vorschlag wie folgt abstimmen:

Ja: 0; Enthaltungen 0; Nein: 10.

Somit ist der Vorschlag um Öffnung der Sitzung einstimmig abgelehnt.

 

Daraufhin lässt Herr Dirks über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 131/2014 abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: