Sitzung: 27.11.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 131/2014
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, zum vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilplanes Energie des
Regionalplanes folgende Stellungnahme:
Das Ziel 5 (u.a. Teilbereiche der
südlichen Höhenlagen der Baumberge aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für
den Landschaftsraum des Münsterlandes von Windkraftanlagen freizuhalten) soll
erweitert werden um Flächen, die in räumlichem und damit
landschaftsbildprägenden Zusammenhang stehen, wie z. B. in der Bauernschaft
Natrup.
Die Verwaltungsvorlage 131/2014 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt Frau Böse an, dass
der Verwaltung per E-Mail vom 27.11.2014 eine Stellungnahme zugegangen sei, die
sich gegen die Ausweisung der Potentialfläche Poppenbeck für die Nutzung von
Windkraftanlagen ausspricht. Die Stellungnahme wird vorgelesen und ist dem
Protokoll als Anlage3 beigefügt.
Der Verwaltung liegt auch ein Schreiben des Stiftes
Tilbeck vom 25.11.2014 vor, welches vorgelesen und dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt ist. Darin spricht
sich die Geschäftsführung des Stiftes Tilbeck für einen Abstand von 1.000 m zwischen
Stift Tilbeck und der geplanten Konzentrationszone in Natrup aus.
Frau Böse führt hierzu folgendes aus: für den Fall,
dass von der Politik ein Abstand von 1000 Metern zum Stift Tilbeck gewünscht
werde, müsse dieses in die Stellungnahme an die Bezirksregierung aufgenommen
und beschlossen werden. Nur so könne erreicht werden, dass die im Regionalplan
dargestellte Fläche, die z. Zt. einen Abstand von 600 m zum Stift Tilbeck
vorsehe, in Richtung Norden verkleinert werde.
Herr Fohrmann verliest daraufhin eine
Protokollerklärung der FDP-Fraktion, welche dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt ist.
Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, welche
Konsequenzen es geben werde, wenn die Gemeinde die im Regionalplan
dargestellten Windenergiebereiche nicht ausweisen sollte, geht Frau Böse
detailliert auf die Rechte und Pflichten der Gemeinde hierbei ein.
Ein Ausschussmitglied spricht sich gegen eine
Erweiterung des Abstandes auf 1000 Meter zum Stift Tilbeck aus, da diese
Änderung auch bei anderen Siedlungsflächen im Gemeindegebiet zu prüfen sein
werde. Auf Anfrage führt Frau Böse aus, dass eine Erweiterung der Wirkungen des
Ziels 5, also ein Verbot, Windkraftlagen zu bauen, über die Potentialflächen in
Natrup hinaus, zu einem Verbot zur Entwicklung einer Konzentrationszone an
dieser Stelle führe. Eine nachträglich an dieser Stelle gewünschte Ausweisung
einer Konzentrationszone sei dann nicht mehr möglich.
Seitens der CDU-Fraktion wird auf einige Fehler im
Umweltbericht aus dem Anhang B des Regionalplanentwurfes hingewiesen: Die
angegebene Vorbelastung stimme nicht. Unter Punkt 2.19 gebe es einen
fehlerhaften Verweis auf Darfeld. Außerdem seien einige Punkte falsch
eingeschätzt worden: wie z.B. der Umstand, dass Krankenhäuser und Menschen mit
Behinderung keinen höheren Schutz zugebilligt bekommen hätten und bestimmte
schützenswerte Vogelarten wie der Uhu und der Weißstorch nicht aufgeführt
seien. Die CDU-Fraktion werde den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
131/2014 nur befürworten, wenn die genannten Punkte korrigiert bzw. ergänzt
werden würden.
Frau Böse verweist auf die S. 81 des Umweltberichtes,
auf der genau aufgeführt sei, was geprüft werde. Stift Tilbeck sei als
„allgemeines Siedlungsgebiet mit besonderer Zweckbindung“ ausgewiesen und kein
Sondergebiet. Die von der CDU-Fraktion benannten Punkte sollten jedoch in die
Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster einfließen.
Auf Bitte einer Bürgerin um Öffnung der Sitzung, lässt
Herr Dirks über diesen Vorschlag wie folgt abstimmen:
Ja: 0; Enthaltungen 0; Nein: 10.
Somit ist der Vorschlag um Öffnung der Sitzung
einstimmig abgelehnt.
Daraufhin lässt Herr Dirks über den Beschlussvorschlag
laut Verwaltungsvorlage 131/2014 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: