Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar im Verfahren nach § 13 a BauGB. Der zu ändernde Planbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 139/2014 als Anlage 1 beigefügten Plan umrandet dargestellt.

Durch die Planänderung soll für die Grundstücke „Südostring 39 – 57“ die Schaffung eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 25 - 30° zugelassen werden, wobei die Firstrichtung parallel zum Südostring verlaufen soll. Die Planänderungen sind in die Plangrundlage, welche als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist, eingetragen.

Zur Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit soll der Planentwurf für die Dauer eines Monats ausgelegt werden. Innerhalb dieser Frist besteht Gelegenheit zur Stellungnahme.

Über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt eine Beschlussfassung des Gemeinderates.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 139/2014 liegt vor.

 

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für die Bewilligung des vorliegenden Antrages aus, um eine Nachverdichtung gewährleisten zu können, wohingegen andere dagegen sind, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden und die städtebauliche Einheit beizubehalten.

 

Daraufhin lässt Herr Dirks über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 129/2014 abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: