Nach Herrn Terworts Anfrage werden Anfragen aus der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 04.09.2014 beantwortet:

 

TOP 15.5

Frau von Hövel (Hecke)

 

Auf der linken Seite bei den Neubauten am Schmitz Kamp grenzte ein Doppelhaus an eine Hecke, die nun entfernt worden ist. Können die Eigentumsverhältnisse geklärt werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Bebauungsplan Ortskern setzt für den maßgeblichen Bereich des Grundstückes „Grünfläche“ fest. Das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld ist zuständigkeitshalber eingeschaltet worden, um die Umgestaltung im Sinne des Bebauungsplanes wieder zu veranlassen.

 

 

TOP 15.7

Herr Eilers (Wand)

 

Bei der Besichtigung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Ortsentwicklung war festgestellt worden, dass ein Gebäude mit einer

Eternitverkleidung versehen wurde. Kann dem nachgegangen werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Angelegenheit ist dem Bauordungsamt des Kreises Coesfeld mitgeteilt worden. Von dort wird geprüft, ob und ggfls. welche Maßnahmen zur Einhaltung des Bebauungsplanes gefordert werden müssen.

 

 

Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: