Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 29.09.2014 vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 13.11.2014

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)

und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Art. 1 Änd G vom 13.12.2011 (GV. NRW. S.687) sowie des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck  vom 16.12.2010

hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 13.11.2014

 

die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 6.12.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2013 (Amtsblatt Nr. 11 der Gemeinde Havixbeck vom 19.12.2013), wird wie folgt neu gefasst:

 

 

§ 1

 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße für Restmüll, Bioabfälle und Papier.

Die Gebühren nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:


a) 60 l Restmüll

108,72 €

b) 80 l Restmüll

125,40 €

c) 120 l Restmüll

158,64 €

d) 240 l Restmüll

258,48 €

e) 1.100 l Restmüll

1889,16 €

f) 120 l Biomüll ohne Filter

78,00 €

g) 120 l Biomüll mit Filter

83,76 €

h) 240 l Biomüll ohne Filter

131,04 €

i) 240 l Biomüll mit Filter

136,92 €

j) 240 l Papiermüll

20,64 €

        

 

Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.

 

 

§ 2

1.   Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3 Euro/Stück.

2.   Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 110/2014 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 TOP 11

Haupt- und Finanzausschuss vom 05.11.2014 TOP 7

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 110/2014 abstimmen.


Abstimmungsergebnis: