Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 29.09.2014
vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:
S a t z u n g
zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 13.11.2014
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Art. 1 Änd G vom
13.12.2011 (GV. NRW. S.687) sowie des § 21 der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck
vom
hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 13.11.2014
die folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom
§ 1
Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung
der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße
für Restmüll, Bioabfälle und Papier.
Die Gebühren
nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.
Die
Benutzungsgebühr beträgt jährlich:
a) 60 l
Restmüll |
108,72 € |
b) 80 l
Restmüll |
125,40 € |
c) 120 l
Restmüll |
158,64 € |
d) 240 l
Restmüll |
258,48 € |
e) 1.100 l
Restmüll |
1889,16 € |
f) 120 l
Biomüll ohne Filter |
78,00 € |
g) 120 l
Biomüll mit Filter |
83,76 € |
h) 240 l
Biomüll ohne Filter |
131,04 € |
i) 240 l
Biomüll mit Filter |
136,92 € |
j) 240 l
Papiermüll |
20,64 € |
Die
vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf
gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.
§ 2
1.
Die Gebühr
für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den
Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3 Euro/Stück.
2.
Die Gebühr
für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß
anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.
Artikel II
Diese
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2015 in
Kraft.
Die
Verwaltungsvorlage 110/2014 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 TOP 11
Haupt- und
Finanzausschuss vom 05.11.2014 TOP 7
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 110/2014 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: