Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Zum vorliegenden Entwurf des Landschaftsplanes „Baumberge – Nord“ beschließt der Gemeinderat die nachfolgende Stellungnahme:

 

1)  Im Bereich des Bebauungsplanbereiches „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII“ möge wegen des Planungsstandes das Planzeichen „Temporäre Erhaltung bis zur städtebaulichen Überplanung“ zurück genommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen; Ja:27.

 

2)  Aufgrund des schon gefassten Aufstellungsbeschlusses und der durchgeführten frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (Erweiterung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach in östlicher Richtung) sollte das Entwicklungsziel „Anreicherung der Landschaft“ ersetzt werden durch das Ziel „Temporäre Erhaltung bis zur städtebaulichen Überplanung“.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen; Ja: 27.

 

 

3)  Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (L 2.2.05) sollte in südöstlicher Richtung maßgeblich zurückgenommen werden und an die alte Schutzgebietsausweisung „Ameshorst/Haus Hülshoff“ angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen; Ja: 20; Nein: 6; Enthaltungen: 1.

 

Nunmehr erfolgt die getrennte Abstimmung zu folgenden Anregungen der CDU-Fraktion:

 

„Die Abstände des geplanten Landschaftsschutzgebietes zu den Betriebsstätten der Unternehmen im Außenbereich sind großzügig zu bedenken, so dass die weitere Entwicklung der Betriebe dem Schutzgedanken des Landschaftsschutzgebietes nicht entgegensteht“.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen; Ja: 15; Nein: 11; Enthaltungen: 1.

 

„Die Land- und Forstwirtschaft in Havixbeck ist durch kleinbäuerliche Betriebe geprägt. Das Verbot der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist nicht nachvollziehbar. Es muss auch kleineren Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, Nebeneinkünfte zu erzielen und die regionale Versorgung mit Weihnachtsbäumen zu sichern.“

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen; Ja: 21; Nein: 4; Enthaltungen: 2.

 

„Die Neuanlage von Drainagen zur nachhaltigen und hochwertigen Produktion von Lebens- und Futtermitteln muss auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein.“

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 18; Nein: 7; Enthaltungen: 2.

 

„Der finanzielle Mehraufwand für den ökologischen Ausgleich nach Baumaßnahmen ist der Gemeinde sowie privaten Grundstückseigentümern zu erstatten.“

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt, Ja: 11, Nein: 15, Enthaltung: 1

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 103/2014 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 TOP 8

 

 

Herr Dr. Höfener stellt den Antrag, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014, welcher im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 nicht beraten wurde, in der heutigen Ratssitzung für die Stellungnahme zu berücksichtigen.

 

Herr Gromöller lässt über Herrn Dr. Höfeners Antrag wie folgt abstimmen:

Ja: 12; Nein: 12; Enthaltungen: 3.

Bei Stimmungsgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

 

Daraufhin lässt Herr Gromöller über die Beschlussempfehlungen laut Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 einzeln abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: