Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Zum vorliegenden
Entwurf des Landschaftsplanes „Baumberge – Nord“ beschließt der Gemeinderat die
nachfolgende Stellungnahme:
1) Im
Bereich des Bebauungsplanbereiches „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld
VII“ möge wegen des Planungsstandes das Planzeichen „Temporäre Erhaltung bis
zur städtebaulichen Überplanung“ zurück genommen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen; Ja:27.
2) Aufgrund
des schon gefassten Aufstellungsbeschlusses und der durchgeführten frühzeitigen
Bürger- und Behördenbeteiligung für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Havixbeck (Erweiterung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach in
östlicher Richtung) sollte das Entwicklungsziel „Anreicherung der Landschaft“
ersetzt werden durch das Ziel „Temporäre Erhaltung bis zur städtebaulichen
Überplanung“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen; Ja: 27.
3) Die
Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (L 2.2.05) sollte in südöstlicher
Richtung maßgeblich zurückgenommen werden und an die alte
Schutzgebietsausweisung „Ameshorst/Haus Hülshoff“ angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen; Ja: 20; Nein: 6; Enthaltungen: 1.
Nunmehr
erfolgt die getrennte Abstimmung zu folgenden Anregungen der CDU-Fraktion:
„Die Abstände des
geplanten Landschaftsschutzgebietes zu den Betriebsstätten der Unternehmen im
Außenbereich sind großzügig zu bedenken, so dass die weitere Entwicklung der
Betriebe dem Schutzgedanken des Landschaftsschutzgebietes nicht entgegensteht“.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen; Ja: 15; Nein: 11; Enthaltungen: 1.
„Die Land- und
Forstwirtschaft in Havixbeck ist durch kleinbäuerliche Betriebe geprägt. Das
Verbot der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist nicht nachvollziehbar. Es muss
auch kleineren Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, Nebeneinkünfte zu
erzielen und die regionale Versorgung mit Weihnachtsbäumen zu sichern.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen; Ja: 21; Nein: 4; Enthaltungen: 2.
„Die Neuanlage von
Drainagen zur nachhaltigen und hochwertigen Produktion von Lebens- und
Futtermitteln muss auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 18; Nein: 7; Enthaltungen: 2.
„Der finanzielle
Mehraufwand für den ökologischen Ausgleich nach Baumaßnahmen ist der Gemeinde
sowie privaten Grundstückseigentümern zu erstatten.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
abgelehnt, Ja: 11, Nein: 15, Enthaltung: 1
Die
Verwaltungsvorlage 103/2014 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 TOP 8
Herr Dr. Höfener
stellt den Antrag, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2014, welcher
im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 nicht
beraten wurde, in der heutigen Ratssitzung für die Stellungnahme zu
berücksichtigen.
Herr Gromöller
lässt über Herrn Dr. Höfeners Antrag wie folgt abstimmen:
Ja: 12;
Nein: 12; Enthaltungen: 3.
Bei
Stimmungsgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Daraufhin
lässt Herr Gromöller über die Beschlussempfehlungen laut Ausschuss für Umwelt,
Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 29.10.2014 einzeln abstimmen:
Abstimmungsergebnis: