Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 18. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ entsprechend dem der Verwaltungsvorlage Nr. 58/2010 als Anlage 2 beigefügten Plan.

 

Da Grundzüge der Planung nicht berührt sind, soll das Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Zur Sicherung der beabsichtigten Planänderung wird gleichzeitig eine Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 


Die Verwaltungsvorlage 058/2010 liegt vor.

 

AM Wilken berichtet über den Ratsbeschluss aus dem Jahre 2006, indem die B-Planänderung eindeutig nach dem Wunsch der Eigentümer, hier eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung zu realisieren, gefasst wurde. Leider ist diese Vorgabe anschließend nicht Eins zu Eins in dem Bebauungsplan umgesetzt worden. Weiterhin ist die Frage,  ob der damalige Ratsbeschluss heute noch Gültigkeit besitzt und nunmehr nur in der kommenden Ratssitzung ausschließlich die Veränderungssperre beschlossen wird.

Auch gibt AM Wilken die Anregung an  BM Gromöller weiter, die Anlieger in dem Wohngebiet schriftlich über den Verfahrensablauf zu informieren, um  hier die Transparenz für die Bürger zu wahren.    

 

Nach rechtlicher Vorgabe ist laut Frau Böse die Veränderungssperre ohne die ergänzende B-Änderung nicht statthaft.

 

AM Bergmoser hält es für sinnvoll, unter dem Gesichtpunkt des demographischen Wandels an dieser Stelle des Bebauungsplangebietes Mehrfamilienhäuser zu bauen, da es in Havixbeck zu wenige Wohnungen gibt.