Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Unmwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 23.06.2010 an:

 

Auf der Grundlage des Antrages der Herren Wietholt und Dr. Ikemeyer vom 24.02.2010 wird die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Stellen bei Bund und Land zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Emissionsgrenzwerte, die aufgrund höherrangigem Recht bestehen, für die örtliche Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde bindend anzuwenden sind.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 057/2010 liegt vor.