Sitzung: 27.10.2014 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Zunächst
werden zwei Anfragen aus der letzten Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 11.09.2014 beantwortet:
TOP 8.1
Herr Möhlenbrock: (Havixbeck als Erholungsort)
Vor vielen Jahren hat es in Havixbeck eine Diskussion
darüber gegeben, ob und unter welchen Voraussetzungen Havixbeck als
Erholungsort staatlich anerkannt werden kann. Wie ist der Stand der Dinge?
Antwort der Verwaltung:
Das
Verfahren zur Anerkennung als Erholungsort ist im Zusammenhang mit dem
Gemeindeentwicklungsplan im Jahr 2004/2005 eingeleitet worden. Dabei ist wegen
der verschiedenen Wechselwirkungen zwischen Landwirtschaft und
Erholungsanspruch ein sog. Landwirtschaftlicher Fachbeitrag durch die
Landwirtschaftskammer Westf.-Lippe erstellt worden. Im Ergebnis wird
ausgeführt:
„Aufgrund
der räumlichen Verteilung der traditionellen Hofstellen mit Tierhaltung im
Gemeindegebiet muss ein Erholungsgebiet in Havixbeck aus landwirtschaftlicher
Sicht nicht ausgeschlossen werden. Wenn es gelingt, die Abgrenzungen eines
potentiellen Erholungsgebietes so zu wählen, dass die Erweiterungsmöglichkeiten
für die bestehenden Tierhaltungsbetriebe keine Einschränkung durch die
Ausweisung erfahren, sollten damit die von der Landwirtschaft im Vorfeld
geäußerten Bedenken zurückgestellt werden können. Durch eine entsprechende
Gebietsabgrenzung können Emissionen im Erholungsgebiet seitens der Hofstellen
vermieden werden. Es würden sich dann bei Einhaltung ausreichender Abstände zu
den dargestellten Betrieben stellenweise ‚Insellagen‘ ergeben.“
Nach
Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen ist in der Ratssitzung am 10.11.2005
kein Beschluss in der Sache gefasst worden, weil das Thema innerhalb der
Fraktionen beraten werden sollte. Eine weitere Behandlung ist dann nicht mehr
erfolgt.
Inzwischen
ist die Rechtsgrundlage für eine Anerkennung verändert worden. Jetzt gilt das
Kurortegesetz. Voraussetzung für eine Anerkennung als Erholungsort ist gem. §
12 des Gesetzes, dass folgende Vorgaben erfüllt werden:
- „ein
der Artbezeichnung entsprechender Ortscharakter und dessen Sicherung durch
die Bauleitplanung;
- eine
zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle;
- der
Artbezeichnung räumlich angemessene Grünflächen mit Ruhebereichen und
gesundheits- und erlebnisorientierten Bereichen sowie Angeboten zur
Wissensvermittlung, Kommunikation und Unterhaltung;
- die
angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit
Behinderungen, älteren Personen, Familien und Kindern und Menschen mit
Migrationshintergrund;
- eine
Beruhigung von Verkehrsstraßen insbesondere im Bereich von
Gesundheitseinrichtungen.“
Die
Anerkennung kann auf Antrag der Gemeinde bei der Bezirksregierung beantragt
werden.
Wenn die
Verwaltung in diesem Sinne das Verfahren wieder aufgreifen soll, bedarf es
entsprechender Beschlüsse der politischen Mitwirkungsgremien.
TOP 8.2 Herr Wardenga: (Wohnmobilstellplatz am Freibad)
Was ist der Stand der Dinge bzgl. der Baumaßnahme zur
Schaffung von Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für Wohnmobile am Freibad?
Ist die vorhandene Parkplatzmarkierung sowie die
örtliche Lage der Anschlüsse bedarfsgerecht für die z. T. sehr großen
Wohnmobile bzw. wird sie noch verändert?
Antwort der Verwaltung:
Der Wohnmobilplatz für insgesamt 8 Wohnmobile wurde
Mitte September fertiggestellt. Installiert und aufgebaut wurden 2 Stromsäulen
für jeweils 4 Wohnmobile, eine Versorgungssäule für Frischwasser und eine
Entsorgungsstation für Abwasser inklusiv Bodeneinlass.
Die Stellplätze haben eine Breite von 5 Metern, so
dass ein Wohnmobil mit Tisch und Stühlen Platz findet. Wohnmobile bis ca. 7
Meter Länge können die Stellplätze nutzen, damit ist der größte Teil abgedeckt.
Die wenigen Ausnahmen mit ca. 8 Meter und mehr können hier nicht stehen. Das
ist bei Wohnmobilstellplätzen aber keine Seltenheit, in Campingführern wird
dieses immer ausgewiesen.
Frischwasser kann von jedem genutzt werden, die
Toiletten-Kassette kann ebenfalls von allen geleert werden. Da sich die
Wohnmobilhersteller bis heute nicht auf eine feste Stelle für den Abfluss von
Grauwasser einigen konnten, ist dieser Abfluss bei manchen Wohnmobilen am Ende links
oder rechts, bei manchen mittig unter dem Wagen etc. Für Wohnmobile mit dem
Ablass am Ende kann der Bodeneinlass größtenteils genutzt werden. Für alle
anderen Fahrzeuge ist dies nur möglich mit einem Bodeneinlass mittig auf einer
größeren Fläche, wie sie z.B. Campingplätze haben. Dieses ist hier mit den
örtlichen Gegebenheiten jedoch nicht möglich.
Eine kleine Verbesserung wäre möglich, wenn man die
Bäume in dem Beet fällen, das Grün beseitigen und die Fläche pflastern würde.
Darüber müsste dann beraten und ein entsprechender Ansatz im Haushalt
eingebracht werden.
Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: