Zunächst werden zwei Anfragen aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 11.09.2014 beantwortet:

 

TOP 8.1

Herr Möhlenbrock: (Havixbeck als Erholungsort)

 

Vor vielen Jahren hat es in Havixbeck eine Diskussion darüber gegeben, ob und unter welchen Voraussetzungen Havixbeck als Erholungsort staatlich anerkannt werden kann. Wie ist der Stand der Dinge?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Verfahren zur Anerkennung als Erholungsort ist im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungsplan im Jahr 2004/2005 eingeleitet worden. Dabei ist wegen der verschiedenen Wechselwirkungen zwischen Landwirtschaft und Erholungsanspruch ein sog. Landwirtschaftlicher Fachbeitrag durch die Landwirtschaftskammer Westf.-Lippe erstellt worden. Im Ergebnis wird ausgeführt:

 

„Aufgrund der räumlichen Verteilung der traditionellen Hofstellen mit Tierhaltung im Gemeindegebiet muss ein Erholungsgebiet in Havixbeck aus landwirtschaftlicher Sicht nicht ausgeschlossen werden. Wenn es gelingt, die Abgrenzungen eines potentiellen Erholungsgebietes so zu wählen, dass die Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehenden Tierhaltungsbetriebe keine Einschränkung durch die Ausweisung erfahren, sollten damit die von der Landwirtschaft im Vorfeld geäußerten Bedenken zurückgestellt werden können. Durch eine entsprechende Gebietsabgrenzung können Emissionen im Erholungsgebiet seitens der Hofstellen vermieden werden. Es würden sich dann bei Einhaltung ausreichender Abstände zu den dargestellten Betrieben stellenweise ‚Insellagen‘ ergeben.“

 

 

Nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen ist in der Ratssitzung am 10.11.2005 kein Beschluss in der Sache gefasst worden, weil das Thema innerhalb der Fraktionen beraten werden sollte. Eine weitere Behandlung ist dann nicht mehr erfolgt.

 

Inzwischen ist die Rechtsgrundlage für eine Anerkennung verändert worden. Jetzt gilt das Kurortegesetz. Voraussetzung für eine Anerkennung als Erholungsort ist gem. § 12 des Gesetzes, dass folgende Vorgaben erfüllt werden:

  • „ein der Artbezeichnung entsprechender Ortscharakter und dessen Sicherung durch die Bauleitplanung;
  • eine zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle;
  • der Artbezeichnung räumlich angemessene Grünflächen mit Ruhebereichen und gesundheits- und erlebnisorientierten Bereichen sowie Angeboten zur Wissensvermittlung, Kommunikation und Unterhaltung;
  • die angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, Familien und Kindern und Menschen mit Migrationshintergrund;
  • eine Beruhigung von Verkehrsstraßen insbesondere im Bereich von Gesundheitseinrichtungen.“

 

Die Anerkennung kann auf Antrag der Gemeinde bei der Bezirksregierung beantragt werden.

 

Wenn die Verwaltung in diesem Sinne das Verfahren wieder aufgreifen soll, bedarf es entsprechender Beschlüsse der politischen Mitwirkungsgremien.

 

 

TOP 8.2 Herr Wardenga: (Wohnmobilstellplatz am Freibad)

Was ist der Stand der Dinge bzgl. der Baumaßnahme zur Schaffung von Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für Wohnmobile am Freibad? 

Ist die vorhandene Parkplatzmarkierung sowie die örtliche Lage der Anschlüsse bedarfsgerecht für die z. T. sehr großen Wohnmobile bzw. wird sie noch verändert?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Wohnmobilplatz für insgesamt 8 Wohnmobile wurde Mitte September fertiggestellt. Installiert und aufgebaut wurden 2 Stromsäulen für jeweils 4 Wohnmobile, eine Versorgungssäule für Frischwasser und eine Entsorgungsstation für Abwasser inklusiv Bodeneinlass.

 

Die Stellplätze haben eine Breite von 5 Metern, so dass ein Wohnmobil mit Tisch und Stühlen Platz findet. Wohnmobile bis ca. 7 Meter Länge können die Stellplätze nutzen, damit ist der größte Teil abgedeckt. Die wenigen Ausnahmen mit ca. 8 Meter und mehr können hier nicht stehen. Das ist bei Wohnmobilstellplätzen aber keine Seltenheit, in Campingführern wird dieses immer ausgewiesen.

 

Frischwasser kann von jedem genutzt werden, die Toiletten-Kassette kann ebenfalls von allen geleert werden. Da sich die Wohnmobilhersteller bis heute nicht auf eine feste Stelle für den Abfluss von Grauwasser einigen konnten, ist dieser Abfluss bei manchen Wohnmobilen am Ende links oder rechts, bei manchen mittig unter dem Wagen etc. Für Wohnmobile mit dem Ablass am Ende kann der Bodeneinlass größtenteils genutzt werden. Für alle anderen Fahrzeuge ist dies nur möglich mit einem Bodeneinlass mittig auf einer größeren Fläche, wie sie z.B. Campingplätze haben. Dieses ist hier mit den örtlichen Gegebenheiten jedoch nicht möglich.

 

Eine kleine Verbesserung wäre möglich, wenn man die Bäume in dem Beet fällen, das Grün beseitigen und die Fläche pflastern würde. Darüber müsste dann beraten und ein entsprechender Ansatz im Haushalt eingebracht werden.

 

 

Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: