Sitzung: 23.10.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 119/2014
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Bau- und Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, die Beratungen zu den städtebaulichen und
gestalterischen Festsetzungen für den Bebauungsplanentwurf „Wohnpark
Habichtsbach II“ zurückzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah eine
öffentliche Informationsveranstaltung
für die Fraktionen und die Bürger mit dem Planer und der
Projektgesellschaft zu organisieren.
ohne
Abstimmung zurückgestellt
Die
Verwaltungsvorlage 119/2014 liegt vor.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt ist Frau Figgen vom Stadtplanungsbüro Wolters Partner
eingeladen.
Zunächst erfolgt eine Diskussion über die maximal
zulässige Höhe der Hauptgebäude. Die CDU-Fraktion bemängelt die Formulierung
des Satzes: „Eine Abweichung von der Dachneigung des Hauptbaukörpers kann bei
einer Dachbegrünung oder der Anordnung von Anlagen der Solarenergie zugelassen
werden.“, die unter 5.2 des Planentwurfes aufgeführt ist. Hierzu wird von Frau
Böse ausgeführt, dass sich diese Regelung nur auf Garagendächer beziehe.
Daraufhin wird seitens der Ausschussmitglieder vorgeschlagen, die Formulierungen
zur Vermeidung von Missverständnissen deutlicher zu formulieren, indem z. B.
durch die Überschrift geklärt wird, für welche Fälle diese Regelung gilt. Die
CDU-Fraktion macht des Weiteren deutlich, dass in bestimmten Gebieten eine
1,5-Geschossigkeit zulässig sein solle; der Planentwurf lasse jedoch überall
die 2-Geschossigkeit zu.
Seitens der SPD-Fraktion wird der Antrag gestellt,
heute keine Entscheidung über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
119/2014 zu treffen. Es wird stattdessen darum gebeten, dass Herr Gromöller
eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle Fraktionen und
interessierten Bürger mit dem Planer und der Projektgesellschaft organisieren
solle, um Ziele des Bebauungsplanentwurfes vorzustellen und offene Fragen
beantworten zu können. Herr Gromöller stimmt dem zu.
Frau von Hövel regt an, die Beratungsergebnisse des
Arbeitskreises darzustellen und die
Anbindungen von Fahrradwegen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Auch die
Problematik mit dem Graben A und die Einbeziehung des Kirchengrundstückes
östlich der Pater-Hardt-Straße solle berücksichtigt werden.
Daraufhin begrüßt Herr Dirks Frau Figgen vom
Stadtplanungsbüro Wolters Partner, die den Bebauungsplanentwurf „Wohnpark
Habichtspark II“ kurz vorstellt.
Sie berichtet, dass ein großer Teil des „Wohnparks
Habichtpark II“ für 1-Familien-Häuser bestimmt sei, aber auch Wohnungen für
Singles und Senioren eingeplant seien. Die Gebäude werden Richtung Süden,
Südost und Südwest ausgerichtet sein. Um eine bauliche Einheitlichkeit zu gewährleisten,
werden die Geschossigkeit, die First- und Traufenhöhe, Material- und Farbvorgaben für die Außengestaltung
festgesetzt.
Nach dem Vortrag von Frau Figgen lässt Herr Dirks über
den Antrag der Ausschussmitglieder, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen
und eine Informationsveranstaltung zu organisieren, abstimmen.