Beschluss: zurückgestellt

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Beratungen zu den städtebaulichen und gestalterischen Festsetzungen für den Bebauungsplanentwurf „Wohnpark Habichtsbach II“ zurückzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung  für die Fraktionen und die Bürger mit dem Planer und der Projektgesellschaft zu organisieren.

 

ohne Abstimmung zurückgestellt

 


Die Verwaltungsvorlage 119/2014 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Figgen vom Stadtplanungsbüro Wolters Partner eingeladen.

 

Zunächst erfolgt eine Diskussion über die maximal zulässige Höhe der Hauptgebäude. Die CDU-Fraktion bemängelt die Formulierung des Satzes: „Eine Abweichung von der Dachneigung des Hauptbaukörpers kann bei einer Dachbegrünung oder der Anordnung von Anlagen der Solarenergie zugelassen werden.“, die unter 5.2 des Planentwurfes aufgeführt ist. Hierzu wird von Frau Böse ausgeführt, dass sich diese Regelung nur auf Garagendächer beziehe. Daraufhin wird seitens der Ausschussmitglieder vorgeschlagen, die Formulierungen zur Vermeidung von Missverständnissen deutlicher zu formulieren, indem z. B. durch die Überschrift geklärt wird, für welche Fälle diese Regelung gilt. Die CDU-Fraktion macht des Weiteren deutlich, dass in bestimmten Gebieten eine 1,5-Geschossigkeit zulässig sein solle; der Planentwurf lasse jedoch überall die 2-Geschossigkeit zu.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird der Antrag gestellt, heute keine Entscheidung über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 119/2014 zu treffen. Es wird stattdessen darum gebeten, dass Herr Gromöller eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle Fraktionen und interessierten Bürger mit dem Planer und der Projektgesellschaft organisieren solle, um Ziele des Bebauungsplanentwurfes vorzustellen und offene Fragen beantworten zu können. Herr Gromöller stimmt dem zu.

 

Frau von Hövel regt an, die Beratungsergebnisse des Arbeitskreises darzustellen  und die Anbindungen von Fahrradwegen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Auch die Problematik mit dem Graben A und die Einbeziehung des Kirchengrundstückes östlich der Pater-Hardt-Straße solle berücksichtigt werden.

 

Daraufhin begrüßt Herr Dirks Frau Figgen vom Stadtplanungsbüro Wolters Partner, die den Bebauungsplanentwurf „Wohnpark Habichtspark II“ kurz vorstellt.

 

Sie berichtet, dass ein großer Teil des „Wohnparks Habichtpark II“ für 1-Familien-Häuser bestimmt sei, aber auch Wohnungen für Singles und Senioren eingeplant seien. Die Gebäude werden Richtung Süden, Südost und Südwest ausgerichtet sein. Um eine bauliche Einheitlichkeit zu gewährleisten, werden die Geschossigkeit, die First- und Traufenhöhe, Material- und  Farbvorgaben für die Außengestaltung festgesetzt.

 

Nach dem Vortrag von Frau Figgen lässt Herr Dirks über den Antrag der Ausschussmitglieder, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen und eine Informationsveranstaltung zu organisieren, abstimmen.