Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Verwaltungsvorlage 103/2014 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 10.09.2014 TOP 9

Gemeinderat vom 25.09.2014 TOP 17

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Verwaltung eine Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Entwurf des Landschaftsplanes Baumberge-Nord vom 23.10.2014 vor. Diese wird den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage gereicht und ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Des Weiteren wird seitens der Verwaltung angegeben, dass ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung und Ergänzung der gemeindlichen Stellungnahmen zum Entwurf des Landschaftsplanes „Baumberge Nord“ vom 27.10.2014 vorliegt. Auch dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt und wird den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage verteilt.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird seitens der Ausschussmitglieder ohne eine formelle Abstimmung beschlossen, beide Stellungnahmen in der heutigen Sitzung zu berücksichtigen.

 

Daraufhin schlägt Frau Bergmoser vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung in drei Unterpunkte zu teilen und separat über diese abzustimmen. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Daraufhin lässt Frau Bergmoser wie folgt abstimmen:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Zum vorliegenden Entwurf des Landschaftsplanes „Baumberge – Nord“ beschließt der Gemeinderat die nachfolgende Stellungnahme:

 

1)  Im Bereich des Bebauungsplanbereiches „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII“ möge wegen des Planungsstandes (Satzungsbeschluss wird in der Ratssitzung am 25.09.2014 erwartet) das Planzeichen „Temporäre Erhaltung bis zur städtebaulichen Überplanung“ zurück genommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen; Ja:11.

 

2)  Aufgrund des schon gefassten Aufstellungsbeschlusses und der durchgeführten frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (Erweiterung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach in östlicher Richtung) sollte das Entwicklungsziel „Anreicherung der Landschaft“ ersetzt werden durch das Ziel „Temporäre Erhaltung bis zur städtebaulichen Überplanung“.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen; Ja: 11.

 

Frau Bergmoser plädiert dafür, das Landschaftsschutzgebiet in diesem Bereich nicht zurück zu nehmen, um den Zielen des Landschaftsplanes in dieser reizvollen Gegend Geltung zu verschaffen. Sie weist darauf hin, dass im Wege der Befreiung oder der Ausnahmegenehmigung auch im Landschaftsschutzgebiet ein Windpark genehmigt werden könne.

 

Herr Hense bittet darum, dass Wort „möglichst“ im folgenden Absatz zu streichen. Dem wird zugestimmt.

 

3)  Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (L 2.2.05) sollte in südöstlicher Richtung maßgeblich zurückgenommen werden und an die alte  Schutzgebietsausweisung „Ameshorst/Haus Hülshoff“ angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen; Ja: 6; Nein: 2; Enthaltungen: 3.

 

Daraufhin erfolgt die Beratung über die einzelnen Punkte der Stellungnahme der CDU-Fraktion.

 

„Der Landschaftsplan Baumberge-Nord darf die Grenzen des übergeordneten Regionalplanes nicht überschreiten! Die räumliche Abgrenzung des Planentwurfs des Landschaftsplanes ist jedoch in diesem Sinne nicht deckungsgleich mit dem Regionalplan.“

 

 

Frau Böse erläutert, dass der vorliegende Planentwurf in diesem Sinne rechtlich nicht zu beanstanden sei. Danach wird auf eine gesonderte Beschlussfassung zu diesem Punkt verzichtet.

 

Eine gesonderte Beschlussfassung zu den nachfolgenden 2 Spiegelstrichen ist nicht mehr erforderlich aufgrund der Beschlussfassung zu Ziff. 3 des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage Nr. 102/2014.

 

Frau Engel-Bangen verlässt den Sitzungssaal.

 

Frau Bergmoser weist darauf hin, dass das Bauen im Außenbereich durch landwirtschaftliche Betriebe auf dem Wege der Befreiung oder der Ausnahmegenehmigung auch im Landschaftsschutzgebiet durchaus möglich sein werde.

 

 

Nunmehr erfolgt die getrennte Abstimmung zu folgenden Anregungen:

 

„Die Abstände des geplanten Landschaftsschutzgebietes zu den Betriebsstätten der Unternehmen im Außenbereich sind großzügig zu bedenken, so dass die weitere Entwicklung der Betriebe dem Schutzgedanken des Landschaftsschutzgebietes nicht entgegensteht“.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen; Ja: 6; Nein: 2; Enthaltungen: 3.

 

Frau Bergmoser weist darauf hin, dass auch bisher schon - ohne Landschaftsschutz - größere Weihnachtsbaumkulturen der Genehmigungspflicht unterliegen. Im Wald blieben Kulturen bis 2 ha erlaubt.

 

„ Die Land- und Forstwirtschaft in Havixbeck ist durch kleinbäuerliche Betriebe geprägt. Das Verbot der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist nicht nachvollziehbar. Es muss auch kleineren Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, Nebeneinkünfte zu erzielen und die regionale Versorgung mit Weihnachtsbäumen zu sichern.“

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen; Ja: 6; Nein: 3; Enthaltungen: 0.

 

Frau Bergmoser weist darauf hin, dass wertvolle Biotope in Feuchtgebieten durch die Drainage gefährdet seien.

 

„Die Neuanlage von Drainagen zur nachhaltigen und hochwertigen Produktion von Lebens- und Futtermitteln muss auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein.“

Hierzu wird durch Frau Böse erläutert, dass die Einschränkung nur für Naturschutzgebiete gilt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen: Ja; 6; Nein: 5.

 

Frau Bergmoser weist darauf hin, dass dies die Ebene des Landschaftsplanes übersteige, weil das Verursacherprinzip laut Bundesnaturschutzgesetz gelte.

 

„Der finanzielle Mehraufwand für den ökologischen Ausgleich nach Baumaßnahmen ist der Gemeinde sowie privaten Grundstückseigentümern zu erstatten.“

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen: Ja: 5; Nein: 4; Enthaltungen: 2.

 

Die Ausschussmitglieder bitten darum, heute nicht über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzustimmen, da sie in den Fraktionen über diesen beraten wollen. Frau Bergmoser schlägt vor, über diesen in der nächsten Ratssitzung am 13.11.2014 zu beraten. Dies wird von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Herr Spüntrup kritisiert, dass durch den der Tagesordnung beigefügten Antrag der BI Billerbeck eine zu einseitige Information erfolgt sei und bittet die Vorsitzende dies zukünftig zu unterlassen. Frau Bergmoser nimmt die Anregung zur Kenntnis.