Sitzung: 29.10.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 123/2014
Nach Beratung empfiehlt der
Ausschuss dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt den Abschlussbericht zum Abschichtungsverfahren des
Büros enveco zur Kenntnis und beschließt, auf der Grundlage dieses Berichtes
die Vorbereitungen für die Aufstellung eines Planes zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck durchführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen, Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung:
3
Nach der Abstimmung schlägt Herr Gromöller vor, die
Fraktionsvorsitzenden vor Beginn der nächsten Sitzungsfolge einzuladen, um die
planerischen Rahmenbedingungen für die von der Verwaltung vorzubereitende
Flächennutzungsplanänderung abzustimmen. Dies wird seitens der
Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltungsvorlage 123/2014 liegt vor.
Frau Bergmoser begrüßt Herr Dr. Böngeler und Herrn
Christen vom Büro enveco, die zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen sind.
Frau Böse führt aus, dass Herr Böngeler heute das
Ergebnis des Abschichtungsverfahrens, also an welchen Orten Flächen für die
Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden können, vorstellen werde.
Schon vor längerer Zeit seien im Rahmen einer Potentialstudie, die ebenfalls
vom Büro enveco erstellt worden ist,
drei Flächen als potentiell geeignet ermittelt worden. Durch ein
Gerichtsurteil im Sommer vergangenen Jahres war die Gemeinde dazu verpflichtet,
die Entscheidungskriterien erneut prüfen zu lassen. Das Büro enveco hat nunmehr
aufgrund des Urteils sowie in engem Kontakt mit der Bezirksregierung die Studie
überarbeitet und stellt heute das Ergebnis vor. Frau Böse macht darauf
aufmerksam, dass heute noch kein Beschluss über planerische Schritte erfolgen
werde. Der Beschluss für die Aufstellung eines Änderungsplanes zum
gemeindlichen Flächennutzungsplan sei erst zur nächsten Sitzungsfolge geplant.
Der Bericht heute solle lediglich als Grundlage für die weiteren Vorbereitungen
der Planungsschritte dienen.
Daraufhin stellt Herr Dr. Böngeler die Ergebnisse des
Abschichtungsverfahrens anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die
Power-Point-Präsentation wird im Ratsinformationssystem als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt.
Herr Dr. Böngeler erklärt die neue Rechtsprechung vom
1. Juli 2013, welche die Unterscheidung von „weichen“ und „harten Kriterien“
erleichtert habe. Es gebe nun einen klareren Katalog der harten Tabukriterien,
die nicht weiter der Abwägung der Gemeinde unterlegen. Als Beispiel gibt er an,
dass Windkraftanlagen in Siedlungen nicht errichtet werden dürfen. Über weiche
Tabukriterien dagegen könne die Gemeinde noch selber entscheiden.
Er führt weiter aus, dass alle Flächen, die kleiner
als 15 ha seien, nicht berücksichtigt werden. Zum Erreichen einer gewünschten
Konzentrationswirkung sei es nötig, dass auf einer Fläche mindestens 3
Windkraftanlagen errichtet werden können müssen. Hierfür sind mindestens 15 ha
erforderlich.
Im Gemeindegebiet gebe es drei potentiell geeignete
Flächen. Diese seien: bei Natrup, Walingen und Poppenbeck. Bei allen drei
Flächen seien Besonderheiten festzustellen:
In Natrup gehe die Bahnlinie durch die Fläche und
teile sie in 2 Teilbereiche (es ist zu entscheiden, ob die Flächen als Ganzes
betrachtet werden sollen oder ob nur der südliche Teil entwickelt wird), bei
Walingen unterliegen Teile der Fläche dem Landschaftsschutz und bei Poppenbeck
sieht der Entwurf des Landschaftsplanes eine vollständige Überplanung als
Landschaftsschutzgebiet vor. Es liege bei der Politik zu entscheiden, in
welchen dieser drei Potentialflächen die Suche nach geeigneten Standorten für
Windkraft weiter verfolgt werden solle.
Nach der Entscheidung des Rates – so Böngeler – sei dann
zwingend als nächster Schritt eine artenschutzrechtliche Prüfung zu
veranlassen. Daraufhin müsse eine frühzeitige Trägerberatung erfolgen.
Nach der Power-Point-Präsentation erfolgen
Detailfragen durch die Ausschussmitglieder, insbesondere hinsichtlich der
Schallentwicklung und Schattenwurf.
Ein Ausschussmitglied macht darauf aufmerksam, dass
Menschen mit Behinderung vor zu geringen Abständen bei Windkraftanlagen zu
schützen seien. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Errichtungsgrenze von 750
Metern zum Stift Tilbeck evtl. auf 1000 Meter zu vergrößern. Herr Böngeler
antwortet hierauf, dass dies aus immissionsrechtlichen Gründen nicht
erforderlich sei, aber im Ermessen des Gemeinderates stehe.
Nach kurzen Verständnisfragen stellt Herr Fohrmann den
Antrag, die Sitzung zu öffnen, da viele Bürger anwesend seien. Daraufhin öffnet
Frau Bergmoser die Sitzung.
Im Rahmen der Sitzungsunterbrechung erhalten anwesende
Bürger und Interessierte die Möglichkeit, Themen wie Beeinträchtigungen durch
Schall, rechtzeitige Einbeziehung von artenschutzrechtlichen Aspekten, Schutz
der Landschaft und ihrer Erholungsfunktion sowie die bestehende
Konfliktsituation in Verbindung mit dem Entwurf des Landschaftsplanes zu
erläutern.
Daraufhin schließt Frau Bergmoser die Sitzung.
Sie bedankt sich bei Herrn Böngeler für seinen
Bericht.
Abstimmungsergebnis: