Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Nach Beratung empfiehlt der Ausschuss  dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt den Abschlussbericht zum Abschichtungsverfahren des Büros enveco zur Kenntnis und beschließt, auf der Grundlage dieses Berichtes die Vorbereitungen für die Aufstellung eines Planes zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck durchführen zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen, Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 3 

 

Nach der Abstimmung schlägt Herr Gromöller vor, die Fraktionsvorsitzenden vor Beginn der nächsten Sitzungsfolge einzuladen, um die planerischen Rahmenbedingungen für die von der Verwaltung vorzubereitende Flächennutzungsplanänderung abzustimmen. Dies wird seitens der Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 123/2014 liegt vor.

 

Frau Bergmoser begrüßt Herr Dr. Böngeler und Herrn Christen vom Büro enveco, die zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen sind.

 

Frau Böse führt aus, dass Herr Böngeler heute das Ergebnis des Abschichtungsverfahrens, also an welchen Orten Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden können, vorstellen werde. Schon vor längerer Zeit seien im Rahmen einer Potentialstudie, die ebenfalls vom Büro enveco erstellt worden ist,  drei Flächen als potentiell geeignet ermittelt worden. Durch ein Gerichtsurteil im Sommer vergangenen Jahres war die Gemeinde dazu verpflichtet, die Entscheidungskriterien erneut prüfen zu lassen. Das Büro enveco hat nunmehr aufgrund des Urteils sowie in engem Kontakt mit der Bezirksregierung die Studie überarbeitet und stellt heute das Ergebnis vor. Frau Böse macht darauf aufmerksam, dass heute noch kein Beschluss über planerische Schritte erfolgen werde. Der Beschluss für die Aufstellung eines Änderungsplanes zum gemeindlichen Flächennutzungsplan sei erst zur nächsten Sitzungsfolge geplant. Der Bericht heute solle lediglich als Grundlage für die weiteren Vorbereitungen der Planungsschritte dienen.

 

Daraufhin stellt Herr Dr. Böngeler die Ergebnisse des Abschichtungsverfahrens anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Power-Point-Präsentation wird im Ratsinformationssystem als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt.

 

Herr Dr. Böngeler erklärt die neue Rechtsprechung vom 1. Juli 2013, welche die Unterscheidung von „weichen“ und „harten Kriterien“ erleichtert habe. Es gebe nun einen klareren Katalog der harten Tabukriterien, die nicht weiter der Abwägung der Gemeinde unterlegen. Als Beispiel gibt er an, dass Windkraftanlagen in Siedlungen nicht errichtet werden dürfen. Über weiche Tabukriterien dagegen könne die Gemeinde noch selber entscheiden.

 

Er führt weiter aus, dass alle Flächen, die kleiner als 15 ha seien, nicht berücksichtigt werden. Zum Erreichen einer gewünschten Konzentrationswirkung sei es nötig, dass auf einer Fläche mindestens 3 Windkraftanlagen errichtet werden können müssen. Hierfür sind mindestens 15 ha erforderlich.

 

Im Gemeindegebiet gebe es drei potentiell geeignete Flächen. Diese seien: bei Natrup, Walingen und Poppenbeck. Bei allen drei Flächen seien Besonderheiten festzustellen:

In Natrup gehe die Bahnlinie durch die Fläche und teile sie in 2 Teilbereiche (es ist zu entscheiden, ob die Flächen als Ganzes betrachtet werden sollen oder ob nur der südliche Teil entwickelt wird), bei Walingen unterliegen Teile der Fläche dem Landschaftsschutz und bei Poppenbeck sieht der Entwurf des Landschaftsplanes eine vollständige Überplanung als Landschaftsschutzgebiet vor. Es liege bei der Politik zu entscheiden, in welchen dieser drei Potentialflächen die Suche nach geeigneten Standorten für Windkraft weiter verfolgt werden solle.

 

Nach der Entscheidung des Rates – so Böngeler – sei dann zwingend als nächster Schritt eine artenschutzrechtliche Prüfung zu veranlassen. Daraufhin müsse eine frühzeitige Trägerberatung erfolgen.

 

Nach der Power-Point-Präsentation erfolgen Detailfragen durch die Ausschussmitglieder, insbesondere hinsichtlich der Schallentwicklung und Schattenwurf.

 

Ein Ausschussmitglied macht darauf aufmerksam, dass Menschen mit Behinderung vor zu geringen Abständen bei Windkraftanlagen zu schützen seien. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Errichtungsgrenze von 750 Metern zum Stift Tilbeck evtl. auf 1000 Meter zu vergrößern. Herr Böngeler antwortet hierauf, dass dies aus immissionsrechtlichen Gründen nicht erforderlich sei, aber im Ermessen des Gemeinderates stehe.

 

Nach kurzen Verständnisfragen stellt Herr Fohrmann den Antrag, die Sitzung zu öffnen, da viele Bürger anwesend seien. Daraufhin öffnet Frau Bergmoser die Sitzung.

 

Im Rahmen der Sitzungsunterbrechung erhalten anwesende Bürger und Interessierte die Möglichkeit, Themen wie Beeinträchtigungen durch Schall, rechtzeitige Einbeziehung von artenschutzrechtlichen Aspekten, Schutz der Landschaft und ihrer Erholungsfunktion sowie die bestehende Konfliktsituation in Verbindung mit dem Entwurf des Landschaftsplanes zu erläutern.

 

Daraufhin schließt Frau Bergmoser die Sitzung.

 

Sie bedankt sich bei Herrn Böngeler für seinen Bericht.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: