Sitzung: 10.09.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Muss der Tümpel am Habichtsbach (zwischen dem
bestehenden Baugebiet Habichtsbach und der geplanten Erweiterung)vom Eigentümer
wiederhergestellt werden?
Antwort der Verwaltung:
Da der Eigentümer keine Pflicht zur Anlage und zur
dauerhaften Sicherung dieses Tümpels hatte, kann von ihm die Wiederherstellung
nur im Einvernehmen erreicht werden. Eine Verpflichtung besteht nicht.