Sitzung: 25.09.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 107/2014
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die
Bildung einer Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 20.500 €
für die Netzgesellschaft Havixbeck mbH.
Die für die Rücklagenbildung
benötigten Mittel werden als außerplanmäßige Auszahlung im Sinne von § 82 GO
NRW bereitgestellt.
Die
Verwaltungsvorlage 107/2014 liegt vor.
Seitens der
Ratsmitglieder wird gefragt, ob die Verwaltung eine Auflistung der
Beratungskosten vorlegen könne. Herr Gromöller erklärt, dass dies
nichtöffentlich besprochen werden könne.
Daraufhin
regt Frau Schäpers an, dass für die neuen Ratsmitglieder eine
Informationsveranstaltung oder eine Verwaltungsvorlage über dieses Thema
erstellt werden solle. Herr Gromöller nimmt diese Anregung seitens der
Ratsmitglieder auf.
Daraufhin
lässt er über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 107/2014
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: