Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Bei der Besichtigung des Baugebietes Wohnpark
Habichtsbach mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates war festgestellt
worden, dass ein Gebäude mit einer Eternitverkleidung versehen wurde. Kann dem
nachgegangen werden?
Antwort der Verwaltung:
Dies wird entsprechend zugesagt.