Im Baugebiet “Habichtsbach I” sind die Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes von einigen Eigentümern nicht eingehalten worden. Wie kann dies kontrolliert werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Bauwillige abweichend von den genehmigten Unterlagen ihre Bauvorhaben realisieren und damit von den Vorgaben des Bebauungsplanes abweichen. Wenn die Verwaltung auf Abweichungen hingewiesen wird, erfolgt eine Prüfung des Sachverhaltes. Je nach Zuständigkeit (Bauordnungsamt Kreis Coesfeld oder Gemeinde Havixbeck) wird die Änderung des baurechtwidrigen Zustandes veranlasst. Dabei ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.