Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Im Baugebiet “Habichtsbach I” sind die
Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes von einigen Eigentümern nicht
eingehalten worden. Wie kann dies kontrolliert werden?
Antwort der Verwaltung:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Bauwillige
abweichend von den genehmigten Unterlagen ihre Bauvorhaben realisieren und damit
von den Vorgaben des Bebauungsplanes abweichen. Wenn die Verwaltung auf
Abweichungen hingewiesen wird, erfolgt eine Prüfung des Sachverhaltes. Je nach
Zuständigkeit (Bauordnungsamt Kreis Coesfeld oder Gemeinde Havixbeck) wird die
Änderung des baurechtwidrigen Zustandes veranlasst. Dabei ist jedoch der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.