Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Entscheidung zur Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum vorliegenden Entwurf des Landschaftsplanes  Baumberge – Nord – zurückzustellen. In der Sitzungsfolge nach den Herbstferien kann dann im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung von Flächen für die Nutzung von Windenergie auch über die Stellungnahme zum Landschaftsplan entschieden werden. Die Verwaltung möge beim Kreis Coesfeld eine entsprechende Fristverlängerung beantragen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 103/2014 liegt vor.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor dem Tagesordnungspunkt 8 “Einrichtung der Halbtagsstelle eines Klimaschutzmanagers” behandelt.

 

Frau Bergmoser begrüßt Herrn Grömping von der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.

 

Herr Grömping stellt anhand einer Power-Point-Präsentation, die im Ratsinformationssystem Session als Anlage 2 zum Protokoll eingestellt ist, den Landschaftsplan Baumberge-Nord vor. Er geht auch auf die Folgen zum Bauen im Außenbereich durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ein und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder diesbezüglich. Auf die Frage, wer die Entscheidungsinstanz bei Ausnahmeregelungen sei, antwortet Herr Grömping, dass die Landschaftsbehörde dies in Zusammenarbeit mit dem Kreistag als politische Instanz wäre. Vor allem die Frage, ob die Planungshoheit  der Kommunen durch die Landschaftsbehörde eingeschränkt werde, wird von Herrn Grömping verneint. Es würden laufend Gespräche mit den Kommunen geführt werden, um die Interessen des Landschaftsschutzes sowie der gemeindlichen Bauleitplanung zu wahren. Auch der Landschaftsbeirat werde regelmäßig bei konkreten Bauvorhaben miteinbezogen.

 

Herr Grömping wird von Ausschussmitgliedern gefragt, ob und ggfls. wie die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten mit der gemeindlichen Absicht, Windeignungsbereiche auszuweisen, in Einklang zu bringen sind.

Hierzu führt er aus, dass dazu die folgenden3 Möglichkeiten bestehen:

 

  1. Der Landschaftsplan könne im Ganzen zurückweichen.
  2. Nur die Schutzgebietsausweisung könne zurückweichen und alle anderen Regeln des Landschaftsplanes würden bestehen bleiben.
  3. Das für das Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot könnte hinsichtlich der Zulassung von Windkraftanlagen eine Öffnungsklausel bekommen.

 

 

Wie auch immer die Pläne der Kommunen und die der Landschaftsplanung seien, gäbe es auf allen Ebenen die Möglichkeit, später die Windenergie miteinzuplanen. Auf die Frage ob ein Aufstellungsbeschluss der Gemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplanes reichen werde, um die Planungsabsicht bereits bei der Landschaftsplanung einzubeziehen, bejaht Herr Grömping dies.

 

Herr Gromöller bittet Herrn Grömping die Potentialfläche in Walingen aus der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes auszunehmen, um potentielle Konflikte zu vermeiden. Herr Grömping nimmt diese Bitte zur Kenntnis.

 

Frau Böse weist kurz auf das Schreiben der Interessengemeinschaft Nierfeld vom 6.09.2014 hin, wonach starke Bedenken hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit von Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Poppenbeck geäußert werden. Das Schreiben ist auch allen Fraktionen zugegangen.

 

Auf Anfrage erklärt Herr Grömping, dass die Frist zur Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck am 7.11.2014 ende.

Auf die Frage von Frau Böse, ob wegen der bevorstehenden Beratungsabfolge (Aufstellungsbeschluss für Flächennutzungsplanänderung hinsichtlich Windeignungsflächen in der Sitzungsfolge nach den Herbstferien) eine Fristverlängerung möglich sei, wurde von Herrn Grömping mitgeteilt, dass wegen der erst Ende des Jahres geplanten Beschlussfassung über den Landschaftsplan dies durchaus denkbar sei.

 

Frau Bergmoser bedankt sich bei Herrn Grömping und verabschiedet ihn.

 

Herr Spüntrup stellt den Antrag, in der heutigen Sitzung des Ausschusses keine Beschlussempfehlung für den Rat zu formulieren, sondern diese evtl. auf die Ratssitzung am 13.11.2014 zu verschieben, da das Thema zu komplex sei und für eine Entscheidung mehr Zeit benötigt werde. Die Ausführungen von Herrn Grömping in der heutigen Sitzung müssten zunächst beraten werden. Wegen des bestehenden Sachzusammenhanges zur Windkraftplanung der Gemeinde sei die Verschiebung dringend geboten und insofern möge die Verwaltung eine Fristverlängerung beantragen.

 

Frau Bergmoser stellt Herrn Spüntrups Antrag zur Abstimmung:

 

 


Abstimmungsergebnis: