Zunächst wird eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.03.2014 beantwortet.

 

 

TOP 14.1 – Herr Fohrmann (Anlieger-frei Schilder)

Herr Fohrmann möchte wissen, ob an den Wirtschaftswegen Anlieger-frei Schilder angebracht werden können.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Fragestellung wird so ausgelegt, dass der Fahrzeugverkehr auf Wirtschaftswegen eingeschränkt werden soll.

Nach Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes sind Beschränkungen bzw. Verbote des fließenden Verkehrs nur möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Keinesfalls dürfen generelle Beschränkungen vorgenommen werden, die (nur) zum Zwecke der Zurückdrängung des motorisierten Individualverkehrs dienen. Es ist also in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine bestimmte Straße aus Sicherheitsgründen für den Durchgangsverkehr zu sperren ist.

Eine gleichzeitige Öffnung für den Anliegerverkehr ist nicht unproblematisch, da es in der Straßenverkehrsordnung keine Legaldefinition zum Begriff „Anlieger“ gibt. Anlieger ist nach allgemeinem Sprachgebrauch Jeder, der dort privat, geschäftlich oder ansonsten etwas zu besorgen hat. Ein Verbot der Durchfahrt und damit eine Überwachung durch die Polizei ist somit schwierig und fast ausgeschlossen.

 

Das Straßenverkehrsamt wird also in jedem Einzelfall aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die Sperrung einer Straße überprüfen und Verkehrszeichen dort anordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

 

Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: