Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Zunächst wird eine Anfrage aus der letzten Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses vom 20.03.2014 beantwortet.
TOP 14.1 – Herr Fohrmann
(Anlieger-frei Schilder)
Herr Fohrmann möchte wissen, ob an den Wirtschaftswegen Anlieger-frei
Schilder angebracht werden können.
Antwort der
Verwaltung:
Die Fragestellung wird so ausgelegt, dass der Fahrzeugverkehr auf
Wirtschaftswegen eingeschränkt werden soll.
Nach Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes sind Beschränkungen bzw.
Verbote des fließenden Verkehrs nur möglich, wenn aufgrund der besonderen
örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Keinesfalls dürfen generelle
Beschränkungen vorgenommen werden, die (nur) zum Zwecke der Zurückdrängung des
motorisierten Individualverkehrs dienen. Es ist also in jedem Einzelfall zu
prüfen, ob eine bestimmte Straße aus Sicherheitsgründen für den
Durchgangsverkehr zu sperren ist.
Eine gleichzeitige Öffnung für den Anliegerverkehr ist nicht
unproblematisch, da es in der Straßenverkehrsordnung keine Legaldefinition zum
Begriff „Anlieger“ gibt. Anlieger ist nach allgemeinem Sprachgebrauch Jeder,
der dort privat, geschäftlich oder ansonsten etwas zu besorgen hat. Ein Verbot
der Durchfahrt und damit eine Überwachung durch die Polizei ist somit schwierig
und fast ausgeschlossen.
Das Straßenverkehrsamt wird also in jedem Einzelfall aus Gründen der
Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die Sperrung einer Straße überprüfen und
Verkehrszeichen dort anordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände
zwingend geboten ist.
Es werden
weiterhin folgende Anfragen gestellt: