Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage 098/2014 liegt vor.

 

Zunächst wird über die Ordnungsnummer 15 und die Ordnungsnummer 4 einzeln beraten und abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die nachfolgenden Beschlussfassungen:

 

Ordnungsnummer 15

 

Aufgabengebiet Immissionsschutz

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Um den Anforderungen des Immissionsschutzes Rechnung zu tragen, wird daher nunmehr im südöstlichen Teil des Änderungsbereiches als Übergang zwischen Wohnbauflächen und gewerblich genutzten Flächen eine gemischte Baufläche dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Untere Bodenschutzbehörde

 

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders schutzwürdigen Böden“ (Plaggenesch) zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser Hinweis im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt wird.

Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass die konkrete Bedarfsprüfung, warum nicht versiegelte, nicht baulich veränderte bzw. unbebaute Flächen in Anspruch genommen werden und nicht auf bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen zurückgegriffen werden kann, in der für die Auslegung zu überarbeitenden Begründung zum Flächennutzungsplan erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser bei der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt wird.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Untere Gesundheitsbehörde

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Gesundheitsbehörde auf die Einhaltung von gesundheitsverträglichen Lärmpegeln in Gebieten, in denen Menschen wohnen bzw. sich nicht nur kurzfristig (zeitweise) aufhalten, zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Ordnungsnummer 4

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich nördlich des Plangebietes ein landwirtschaftlicher Betrieb, der Bestandsschutz genießt, befindet, zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag.

 


Abstimmungsergebnis: