Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 098/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach
Beratung unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen den
Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit
Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 098/2014 liegt vor.
Zunächst
wird über die Ordnungsnummer 15 und die Ordnungsnummer 4 einzeln beraten und
abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die nachfolgenden
Beschlussfassungen:
Ordnungsnummer 15
Aufgabengebiet Immissionsschutz
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Um den Anforderungen des
Immissionsschutzes Rechnung zu tragen, wird daher nunmehr im südöstlichen Teil
des Änderungsbereiches als Übergang zwischen Wohnbauflächen und gewerblich
genutzten Flächen eine gemischte Baufläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Untere
Bodenschutzbehörde
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die im Plangebiet vorkommenden „besonders
schutzwürdigen Böden“ (Plaggenesch) zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser
Hinweis im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt wird.
Weiterhin
stellt der Gemeinderat fest, dass die konkrete Bedarfsprüfung, warum nicht
versiegelte, nicht baulich veränderte bzw. unbebaute Flächen in Anspruch
genommen werden und nicht auf bereits versiegelten, sanierten, baulich
veränderten oder bebauten Flächen zurückgegriffen werden kann, in der für die
Auslegung zu überarbeitenden Begründung zum Flächennutzungsplan erfolgt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Untere
Landschaftsbehörde
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser bei der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Untere
Gesundheitsbehörde
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Gesundheitsbehörde auf die Einhaltung von gesundheitsverträglichen Lärmpegeln in Gebieten, in denen Menschen wohnen bzw. sich nicht nur kurzfristig (zeitweise) aufhalten, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Ordnungsnummer
4
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich nördlich des Plangebietes ein landwirtschaftlicher Betrieb, der Bestandsschutz genießt, befindet, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: