Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 096/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der
Gemeinderat nimmt die während des erneuten Auslegungszeitraumes eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur
Kenntnis und beschließt nach Abwägung den in der Verwaltungsvorlage Nr.
096/2014 formulierten Beschlussvorschlägen in vollem Umfang zu folgen.
Der
Gemeinderat bestätigt außerdem nochmals die nach Abwägung erfolgte
Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der
Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden vom 10.04.2014 sowie die nach Abwägung erfolgte
Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des 1. Auslegungsverfahrens vom
03.07.2014.
Unter
Berücksichtigung dieser Vorgaben beschließt der Gemeinderat die Neufassung des
Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“ als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung
einschl. Umweltbericht zur Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“
beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 096/2014 liegt vor.
Zunächst wird über die Ordnungsnummern 2, B 1 und B2 einzeln beraten und abgestimmt, so dass folgende Empfehlungen des Ausschusses an den Gemeinderat ergehen:
Ordnungsnummer 2
Stellungnahme des
Kreises Coesfeld vom 18.08.2014
Aufgabengebiet
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat nimmt
die Hinweise zu erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren zur Kenntnis und
stellt fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung entsprechend beachtet
werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Fachdienst Grundwasser
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis hinsichtlich der Trinkwasserversorgung sowie der
Eigenwasserversorgung und der Nutzung von Erdwärme zur Kenntnis und stellt
fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung entsprechend beachtet werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Untere
Landschaftsbehörde
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Einhaltung und Umsetzung der in der
Planbegründung beschriebenen Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz zur
Kenntnis. Der Hinweis, dass der ermittelte Biotopwertüberschuss im Sinne eines
Ökokontos für spätere eingriffsrelevante Projekte verwendet werden kann wird
ebenfalls zur Kenntnis genommen und begrüßt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Brandschutzdienststelle
Der
Gemeinderat nimmt die von der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld
vorgetragenen Hinweise zur Löschwasserversorgung, zum notwendigen 2. baulichen
Rettungsweg, zur Planung und Anlage von Erschließungsstraßen und der Gestaltung
von Stichstraßen zur Kenntnis. Er stellt fest, dass durch die vorhandenen
Wasserleitungen eine Löschwassermenge von 96 m³/Std. sichergestellt ist. Im
Übrigen werden die Hinweise bei der Plandurchführung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Ordnungsnummer B 1
und Ordnungsnummer B 2
Der Gemeinderat nimmt
die Stellungnahmen der Bürger Nr. 1 und Nr. 2 zur Kenntnis und stellt fest,
dass diese nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11
Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: