Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 089/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Die Ausschreibung der Bauleistungen für die Entwässerungsanlagen
sowie für die Baustraße für die Erweiterung des Baugebietes Flothfeld VII
ist auf Grundlage der vorgestellten Planung vorzunehmen.
- Die erforderlichen Mittel zur Erschließung der Erweiterung des
Baugebietes Flothfeld VII sind bereitzustellen.
Hierzu ist der Ansatz im Produkt 1106
Entwässerung & Abwasserbeseitigung KNL-006 auf Seite 350 des
Haushaltsplans im Haushaltsjahr 2014 von
125.000 € auf 153.000 € zu erhöhen.
Der Ansatz im Produkt 1201 Verkehrsflächen
&-anlagen STR-022 auf Seite 354 ist für das Haushaltsjahr 2015 von 60.000 €
auf 90.000 € zu erhöhen. Der Ansatz von 2014 in Höhe von 60.000 € bleibt
unverändert bestehen.
Im Haushaltsplan 2017 sind 150.000 € für
den Straßenendausbau bereitzustellen.
Die Verwaltungsvorlage 089/2014 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rummler vom
Ingenieurbüro Rummler und Hartmann eingeladen. Er stellt kurz die angedachten
Entwässerungsplanungen vor, die in der Verwaltungsvorlage 089/2014 aufgeführt
sind.
Daraufhin erfolgen Fragen durch die
Ausschussmitglieder. Es wird angefragt, ob sich die am nördlichen Rand des
Baugebietes dargestellte Entwässerungsmulde auf einem Gemeindegrundstück
befindet. Dies wird von Herrn Wientges verneint. Gespräche mit dem Eigentümer
seien schon geführt worden, wobei die Möglichkeit einer Drainage in Erwägung
gezogen worden sei.
Herr von Schönfels möchte wissen, ob die von der
Verwaltung zugrunde gelegte Berechnungsgrundlage eines 20-jährigen
Regenereignisses zeitgemäß sei. Dies wird sowohl von Herrn Wientges als auch
von Herrn Rummler bestätigt. Die Berechnung ergibt sich aus den aktuellen
Regelwerken zur hydraulischen Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Kanalisation nicht auf jedes
Starkregenereignis vorbereitet werden könne.
Auf die Frage, weshalb im Beschlussvorschlag der
Bürgermeister die Zuständigkeit zur Vergabe der Bauleistungen erhalten solle,
antwortet die Verwaltung, dies aus zeitlichen Gründen vorgeschlagen zu haben.
Daraufhin bitten die Ausschussmitglieder die Verwaltung um eine Auflistung des
vorgesehenen Zeitrahmens für die Erschließungsarbeiten im Protokoll. Dies wird
zugesagt.
Nachtrag der Verwaltung:
Ablaufplan
Submission im November 2014
Beschluss des Gemeinderates am 18.12.2014
Baubeginn Januar 2015
Bauende Juni 2015
Dem Bürgermeister sollte das Recht zur Vergabe gegeben
werden, um mögliche Veränderungen im Ablauf des Ausschreibungsverfahrens
flexibel handhaben zu können.
Herr Eilers möchte wissen, wie das Verhältnis der
Kosten für die geplante Erschließung im Hinblick auf den Gesamtverkaufspreis
ist und bittet um eine Gesamtübersicht hierüber. Herr Wientges gibt hierzu an,
dass die Gemeinde in der folgenden Haupt- und Finanzausschusssitzung am
17.09.2014 über die Veräußerung von vier Grundstücken beraten werde. Der
angedachte Verkaufsbetrag sei aus der Verwaltungsvorlage 106/2014 zu ersehen.
Dieser Wert könne, da es sich um 8 Baugrundstücke handelt, verdoppelt werden.
Hinzu komme noch ein Anteil für die Erstattung von Erschließungskosten.
Herr Eilers stellt den Antrag den letzten Satz unter
Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 089/2014 zu streichen.
Daraufhin lässt Herr Dirks über Herrn Eilers Antrag
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: