Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Ausschreibung der Bauleistungen für die Entwässerungsanlagen sowie für die Baustraße für die Erweiterung des Baugebietes Flothfeld VII ist auf Grundlage der vorgestellten Planung vorzunehmen.

 

  1. Die erforderlichen Mittel zur Erschließung der Erweiterung des Baugebietes Flothfeld VII sind bereitzustellen.

Hierzu ist der Ansatz im Produkt 1106 Entwässerung & Abwasserbeseitigung KNL-006 auf Seite 350 des Haushaltsplans  im Haushaltsjahr 2014 von 125.000 € auf 153.000 € zu erhöhen.

Der Ansatz im Produkt 1201 Verkehrsflächen &-anlagen STR-022 auf Seite 354 ist für das Haushaltsjahr 2015 von 60.000 € auf 90.000 € zu erhöhen. Der Ansatz von 2014 in Höhe von 60.000 € bleibt unverändert bestehen.

Im Haushaltsplan 2017 sind 150.000 € für den Straßenendausbau bereitzustellen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 089/2014 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Rummler vom Ingenieurbüro Rummler und Hartmann eingeladen. Er stellt kurz die angedachten Entwässerungsplanungen vor, die in der Verwaltungsvorlage 089/2014 aufgeführt sind.

 

Daraufhin erfolgen Fragen durch die Ausschussmitglieder. Es wird angefragt, ob sich die am nördlichen Rand des Baugebietes dargestellte Entwässerungsmulde auf einem Gemeindegrundstück befindet. Dies wird von Herrn Wientges verneint. Gespräche mit dem Eigentümer seien schon geführt worden, wobei die Möglichkeit einer Drainage in Erwägung gezogen worden sei.

 

Herr von Schönfels möchte wissen, ob die von der Verwaltung zugrunde gelegte Berechnungsgrundlage eines 20-jährigen Regenereignisses zeitgemäß sei. Dies wird sowohl von Herrn Wientges als auch von Herrn Rummler bestätigt. Die Berechnung ergibt sich aus den aktuellen Regelwerken zur hydraulischen Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Kanalisation nicht auf jedes Starkregenereignis vorbereitet werden könne.

 

Auf die Frage, weshalb im Beschlussvorschlag der Bürgermeister die Zuständigkeit zur Vergabe der Bauleistungen erhalten solle, antwortet die Verwaltung, dies aus zeitlichen Gründen vorgeschlagen zu haben. Daraufhin bitten die Ausschussmitglieder die Verwaltung um eine Auflistung des vorgesehenen Zeitrahmens für die Erschließungsarbeiten im Protokoll. Dies wird zugesagt.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Ablaufplan

Submission im November 2014

Beschluss des Gemeinderates am 18.12.2014

Baubeginn Januar 2015

Bauende Juni 2015

 

Dem Bürgermeister sollte das Recht zur Vergabe gegeben werden, um mögliche Veränderungen im Ablauf des Ausschreibungsverfahrens flexibel handhaben zu können.

 

Herr Eilers möchte wissen, wie das Verhältnis der Kosten für die geplante Erschließung im Hinblick auf den Gesamtverkaufspreis ist und bittet um eine Gesamtübersicht hierüber. Herr Wientges gibt hierzu an, dass die Gemeinde in der folgenden Haupt- und Finanzausschusssitzung am 17.09.2014 über die Veräußerung von vier Grundstücken beraten werde. Der angedachte Verkaufsbetrag sei aus der Verwaltungsvorlage 106/2014 zu ersehen. Dieser Wert könne, da es sich um 8 Baugrundstücke handelt, verdoppelt werden. Hinzu komme noch ein Anteil für die Erstattung von Erschließungskosten.

 

Herr Eilers stellt den Antrag den letzten Satz unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 089/2014 zu streichen.

 

Daraufhin lässt Herr Dirks über Herrn Eilers Antrag abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: