Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Die Verwaltungsvorlage 086/2014 liegt vor.

 

Die Ausschussmitglieder möchten zunächst erfahren, ob alle Nachbarn mit dem gestellten Antrag des Anliegers einverstanden seien. Frau Böse gibt an, dass sich alle Nachbarn außer einem diesbezüglich positiv geäußert hätten.

 

Frau von Hövel erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Zulassung von 2 Vollgeschossen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes vor dem Hintergrund einer möglichst nachbarschaftlich verträglichen Einfügung in die Umgebung nicht wünschenswert sei.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Böse, dass die jetzt vorliegende Änderung lediglich das Grundstück des Antragstellers betrifft. Sie führt weiter aus, dass es zur Harmonisierung der Bebauung möglich ist, die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechend der südlich angrenzenden Flächen zu wählen (WA, offene Bauweise, 1 Vollgeschoss, Grundflächenzahl 0,4 und Dachneigung 35 – 38 º). Das Vorhaben des Antragstellers sei bei diesen Vorgaben zu realisieren. Der geänderte Bebauungsplanentwurf wird diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die rückwärtige Baugrenze des Flurstückes 867 um ca. 7 m bis auf 3 m an die südliche Grundstücksgrenze zu erweitern; darüber hinaus sollen zu Art und Maß der baulichen Nutzung die in dem Plan zum  Protokoll des Bau- und Verkehrsausschusses vom 4.09.2014 (Anlage 2) dargestellten Festsetzungen gelten.

 

Weiterhin wird die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ als Satzung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: