Sitzung: 03.07.2014 Gemeinderat
Unter TOP 4 sind neue Informationen zu den weiteren
Planungen der Windeignungsbereiche angekündigt worden. Werden die
Grundstückseigentümer vor dem Rat informiert?
Antwort der Verwaltung:
Zuerst wird der Rat benachrichtigt werden und erst
dann die Grundstückseigentümer. Die angekündigte Informationsveranstaltung für
die Grundstückseigentümer soll dazu dienen, die Betroffenen aus erster Hand
über den aktuellen Verfahrensstand zu unterrichten.