Unter TOP 4 sind neue Informationen zu den weiteren Planungen der Windeignungsbereiche angekündigt worden. Werden die Grundstückseigentümer vor dem Rat informiert?

Antwort der Verwaltung:

Zuerst wird der Rat benachrichtigt werden und erst dann die Grundstückseigentümer. Die angekündigte Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer soll dazu dienen, die Betroffenen aus erster Hand über den aktuellen Verfahrensstand zu unterrichten.