Das Büro enveco, das für die Gemeinde Havixbeck die planerischen Vorbereitungen für die Ausweisung von Windeigungsflächen durchführt, hat mir hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen zur weiteren Vorbereitung der Planungen folgendes mitgeteilt:

 

„Wie Ihnen bekannt ist, haben sich durch das OVG-Urteil vom Juli 2013 gravierende Änderungen ergeben, die sich auch auf den Abwägungsprozess im Rat der Gemeinde auswirken. Verschiedene Interpretationen des Urteils und Folgeentscheidungen haben zu Präzisierungen geführt, die einige Unsicherheiten bzgl. der Abwägung behandeln und Hilfestellungen geben.

Durch den ständigen Kontakt mit der Bezirksregierung Münster liegen uns weitere wichtige Hinweise vor, die bei der Ausweisung von Windgebieten im Flächennutzungsplan zu beachten wären. Darüber hinaus hat ein Gespräch mit der Bezirksregierung am Rande einer Tagung in der vergangenen Woche ergeben, dass die Unterlagen zum Regionalplan Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie im August vermutlich öffentlich zugänglich werden (Planentwurf und Umweltbericht – zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis Ende 2014). Damit würde eine weitere wichtige Grundlage im Hinblick auf die FNP-Änderung in Havixbeck vorliegen. Auf dieser Tagung konnten wir auch mit Herrn Dahlke vom Umweltministerium sprechen. Er ist maßgeblich zuständig für den neuen Windenergieerlass. Evtl. liegt der Erlass schon nach den Sommerferien vor, im ungünstigen Fall erst im Spätherbst/Winter. Der Erlass soll die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen und damit wichtige Hinweise für die Ausweisung von Flächen von FNP liefern.

In der Zwischenzeit haben wenige Kommunen im Regierungsbezirk das Instrument der Zielabweichung vom derzeitigen Regionalplan (GEP) genutzt. Aus diesen FNP liegen uns zahlreiche Detailinformationen vor, die wir gerne für die FNP-Änderung in Havixbeck nutzen wollen, z.T. waren wir mit unseren Flächennutzungspotentialanalysen an den FNPs beteiligt.“

 

Es ist beabsichtigt, unmittelbar nach den Sommerferien das Ergebnis des Abschichtungsverfahrens im zuständigen Ausschuss vorzustellen; möglichst zeitnah soll dann auch der Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck erfolgen.

Die Eigentümer der Flächen, die innerhalb der zukünftigen Potentialflächen liegen, werden in der Zwischenzeit im Rahmen eines Erörterungstermins über den aktuellen Planungsstand informiert.