Sitzung: 03.07.2014 Gemeinderat
Das Büro
enveco, das für die Gemeinde Havixbeck die planerischen Vorbereitungen für die
Ausweisung von Windeigungsflächen durchführt, hat mir hinsichtlich der
aktuellen Entwicklungen zur weiteren Vorbereitung der Planungen folgendes
mitgeteilt:
„Wie
Ihnen bekannt ist, haben sich durch das OVG-Urteil vom Juli 2013 gravierende
Änderungen ergeben, die sich auch auf den Abwägungsprozess im Rat der Gemeinde
auswirken. Verschiedene Interpretationen des Urteils und Folgeentscheidungen
haben zu Präzisierungen geführt, die einige Unsicherheiten bzgl. der Abwägung
behandeln und Hilfestellungen geben.
Durch
den ständigen Kontakt mit der Bezirksregierung Münster liegen uns weitere
wichtige Hinweise vor, die bei der Ausweisung von Windgebieten im
Flächennutzungsplan zu beachten wären. Darüber hinaus hat ein Gespräch mit der
Bezirksregierung am Rande einer Tagung in der vergangenen Woche ergeben, dass
die Unterlagen zum Regionalplan Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie im
August vermutlich öffentlich zugänglich werden (Planentwurf und Umweltbericht –
zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis Ende 2014). Damit würde eine weitere
wichtige Grundlage im Hinblick auf die FNP-Änderung in Havixbeck vorliegen. Auf
dieser Tagung konnten wir auch mit Herrn Dahlke vom Umweltministerium sprechen.
Er ist maßgeblich zuständig für den neuen Windenergieerlass. Evtl. liegt der
Erlass schon nach den Sommerferien vor, im ungünstigen Fall erst im
Spätherbst/Winter. Der Erlass soll die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen
und damit wichtige Hinweise für die Ausweisung von Flächen von FNP liefern.
In
der Zwischenzeit haben wenige Kommunen im Regierungsbezirk das Instrument der
Zielabweichung vom derzeitigen Regionalplan (GEP) genutzt. Aus diesen FNP
liegen uns zahlreiche Detailinformationen vor, die wir gerne für die
FNP-Änderung in Havixbeck nutzen wollen, z.T. waren wir mit unseren
Flächennutzungspotentialanalysen an den FNPs beteiligt.“
Es ist
beabsichtigt, unmittelbar nach den Sommerferien das Ergebnis des
Abschichtungsverfahrens im zuständigen Ausschuss vorzustellen; möglichst
zeitnah soll dann auch der Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck erfolgen.
Die
Eigentümer der Flächen, die innerhalb der zukünftigen Potentialflächen liegen,
werden in der Zwischenzeit im Rahmen eines Erörterungstermins über den
aktuellen Planungsstand informiert.