Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses des Wahlprüfungsausschusses vom 02.07.2014 stellt der Gemeinderat fest, dass Einsprüche und Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG, die für die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck von entscheidender Bedeutung sein könnten, nicht vorliegen.

Die Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck vom 25. Mai 2014 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.

 


Die Verwaltungsvorlage 083/2014 liegt vor.

Wahlprüfungsausschuss vom 02.07.2014 TOP 1

 

Zunächst berichtet Herr Gromöller über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 02.07.2014 und trägt vor, dass keine Einsprüche vorliegen und der Ausschuss dem Rat die Beschlussfassung entsprechend Vorlage 083/2014 empfiehlt.

 

Daraufhin lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag für den Gemeinderat laut Verwaltungsvorlage 083/2014 abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: