Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses des Wahlprüfungsausschusses vom
02.07.2014 stellt der Gemeinderat fest, dass Einsprüche und Fälle im Sinne des
§ 40 Abs. 1 KWahlG, die für die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde
Havixbeck von entscheidender Bedeutung sein könnten, nicht vorliegen.
Die Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck vom 25. Mai 2014 wird
gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.
Die
Verwaltungsvorlage 083/2014 liegt vor.
Wahlprüfungsausschuss
vom 02.07.2014 TOP 1
Zunächst
berichtet Herr Gromöller über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom
02.07.2014 und trägt vor, dass keine Einsprüche vorliegen und der Ausschuss dem
Rat die Beschlussfassung entsprechend Vorlage 083/2014 empfiehlt.
Daraufhin
lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag für den Gemeinderat laut Verwaltungsvorlage
083/2014 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: