Zunächst werden Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderates beantwortet:

 

Gemeinderat am 26.02.2014, TOP 5.1, Anfrage CDU-Fraktion – Kreuzung K38/L874

 

Anfrage:

Welche Maßnahmen können die Verkehrssicherheit an der Kreuzung K38/L874 erhöhen?

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Diesbezüglich liegen die Stellungnahmen des Straßenverkehrsamtes, der Kreispolizeibehörde Coesfeld  und des Landesbetrieb Straßenbau.NRW  inzwischen vor.

 

Danach werden folgende Maßnahmen getroffen:

 

1.      Verbesserung der Beschilderung

Aus der Fahrtrichtung Althoffsweg kommend, wird auf der linken Fahrbahnseite ein zusätzliches STOP-Schild aufgestellt.

 

2.      Verdeutlichung bzw. Neuaufbringung von Markierungen

Die Kreispolizeibehörde Coesfeld hat festgestellt, dass die Haltelinie (ebenfalls aus der Fahrtrichtung Althoffsweg kommend) bei der Annäherung an die Kreuzung kaum auffällt. Sie erscheint nur als schmaler, weißer Querstrich auf der Fahrbahn.  Daher soll die Haltelinie verbreitert und zusätzlich zur Verdeutlichung noch das Wort „STOP“ auf die Fahrbahn aufgebracht werden.

Der Landesbetrieb Straßenbau.NRW schlägt vor, auf der L 874 eine ca. 90 m Warnlinie und eine ca. 100 m durchgezogene Linie aus beiden Fahrtrichtungen aufzubringen. Dadurch sollen Überholmanöver vor und hinter dem Kreuzungsbereich vermieden werden und zu einer besseren Erkennbarkeit der Kreuzung führen.

Sowohl der Landesbetrieb Straßenbau.NRW als auch der Bauhof des Kreises Coesfeld haben die Markierungsarbeiten in das Jahresprogramm 2014 aufgenommen, so dass die Arbeiten auf jeden Fall noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

 

3.      Kontrolle und Rückschnitt des Buschwerks

Um die Übersichtlichkeit der Kreuzung zu verbessern wird das Buschwerk im Kreuzungsbereich regelmäßig kontrolliert und ggfls. heruntergeschnitten.

 

4.      Geschwindigkeitskontrolle

Die Kreispolizeibehörde Coesfeld wird dort im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

 

 

Gemeinderat am 12.06.2014, TOP 26.1 – Herr Dr. Höfener

Herr Dr. Höfener fragt, in welchen Einrichtungen es Ü3- und U3-Plätze gibt und bittet um eine Auflistung dieser Plätze im Protokoll.

 

Antwort der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit allen Kitaleiterinnen ergeben sich zum heutigen Zeitpunkt (Stand: 24.06.2014) folgende freie Kindergartenplätze für das Kindergartenjahr 2014/2015:

 

Kindertagesstätte St. Georg Hohenholte:              5 freie Plätze Ü3

Kindertagesstätte Tabaluga e.V.:                           3 freie Plätze U3

Familienzentrum DRK „Janusz  Korczak“:    8 freie Plätze U3

Kindertagesstätte AWO:                              2 freie Plätze U3 

 

Also insgesamt 13 freie Plätze U3 und 5 Plätze Ü3.

 

 

Gemeinderat am 12.06.2014, TOP 26.4 - Herr Hense

Inhalte aus dem nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzungen zum Thema Wertstoffhof sind in den Westfälischen Nachrichten und der „Brennesel“ erschienen. Wie wird der Bürgermeister Gromöller hier vorgehen?

 

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich nicht um eine Veröffentlichung vertraulicher Inhalte wie z. B. Namen, Abstimmungsverhalten Einzelner, Vertragsinhalte etc., sondern um Ergebnisse. Daher sind keine Maßnahmen des Bürgermeisters vorgesehen.

 

 

 

Gemeinderat am 12.06.2014, TOP 26.7 – Herr Eilers

Hat es in der vorletzten Wahlperiode 2005-2009 Fälle für einen Umlegungsausschuss gegeben, welche von der Verwaltung nicht abgearbeitet werden konnten und hat sich die Gemeinde dadurch schadensersatzpflichtig gemacht? Wenn ja, kann die Verwaltung eine Auflistung der Fälle und die Höhe der Schadensersatzzahlungen aufbereiten?

 

Antwort der Verwaltung:

Im Grundbuch einzelner Eigentümer im Ortsteil Hohenholte ist noch der Umlegungsvermerk in Abteilung II der Grundbücher eingetragen. Die Gemeinde wurde – als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses - in diesen Fällen bei jeglichen Veränderungen beteiligt.

 

In den Jahren 2005 bis zum heutigen Tage hat die Geschäftsstelle (in Vertretung Frau Kerkhey) die beantragten und notwendigen Bescheinigungen zu den einzelnen Objekten wie z.B. Teilungsgenehmigungen, Genehmigungen zu Grundstückskaufverträgen, Genehmigungen zu Eintragungen und Löschungen von Hypotheken, Grundschulden usw. gemäß § 51 Baugesetzbuch erteilt, um mögliche Schadensersatzpflichten zu vermeiden.

Daher sind der Gemeinde keine Schadensersatzleistungen entstanden.

 

 

Gemeinderat am 12.06.2014 - TOP 26.9 - Herr Rosenbaum

Die Leistungsfähigkeit der Pumpstation in Hohenholte ist eventuell nicht gut genug.

 

Antwort der Verwaltung:

Das Pumpwerk Hohenholte ist nach vorliegender Aktenlage ausreichend leistungsfähig, um das anfallende Schmutzwasser und einen Fremdwasseranteil von 100 % zur Kläranlage zu fördern. Bestehende Überlastungen können durch unzulässigen Fremdwasserzulauf oder durch Fehlanschlüsse verursacht werden. Die Verwaltung wird das Kanalnetz  im Zuge der Auswertung der Kanaluntersuchung auf mögliche Schäden untersuchen, durch die Fremdwasser in den Schmutzwasserkanal eindringt. Als nächsten Schritt wird die Verwaltung prüfen, ob Fehleinleitungen lokalisiert werden können.

In einem weiteren Schritt könnten Fremdwassermessungen im Kanalnetz durchgeführt werden, um die Stellen und Haltungen zu lokalisieren, aus denen die größten Fremdwasserströme herrühren, welche durch die vorher beschriebenen Maßnahmen nicht erkannt worden sind.

 

 

Weitere Anfragen werden wie folgt gestellt: