Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 12

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

 

1. Der Gemeinderat beschließt, eine auf 3 Jahre befristete halbe Stelle (TVöD 10) für einen Klimaschutzmanager einzurichten.

 

2. Die Finanzierung erfolgt:

a) in 2014 durch Umwidmung der im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite 290) , Teilposition 16, einmalig für 2014 eingestellten Sachmittel in Höhe von 10.000 € zu einem Anteil von rd. 3.500 € für die Beauftragung eines externen Fachbüros für die Beantragung der Fördergelder.

b) in 2015 bis 2017 (1. bis 3. Jahr der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers) durch Umwidmung des im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite 290), Teilposition 15, für die Jahre 2015 bis 2017 eingestellten Zuschussbetrags in Höhe von jährlich jeweils 10.000 € zur Förderung privater Initiativen als kommunaler Eigenanteil an den Personalaufwendungen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die Erstellung des Förderantrags an ein externes Fachbüro, konkret der Niedersächsischen Landgesellschaft, zu erteilen. Vor endgültiger Einreichung des Förderantrags erfolgt eine Vorstellung des Aufgabenkatalogs des Klimaschutzmanagers im zuständigen Fachausschuss in der ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien.

 

4. Voraussetzung für die Einrichtung der vorgenannten Stelle sowie die Umwidmung der  Haushaltspositionen in den Jahren 2015 bis 2017 ist, dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven Förderbescheid erhält.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 081/2014 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 25.06.2014 TOP 12

 

Es wird zunächst kurz der Vorschlag der CDU-Fraktion diskutiert, ob ein zukünftiger Klimamanager des Kreises Coesfeld für die Gemeinde Havixbeck tätig werden kann, um die Einrichtung der Stelle in Havixbeck zu vermeiden. Seitens der FDP-Fraktion wird vorgeschlagen, die Personalkosten für konkrete Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden.

 

 


Abstimmungsergebnis: