Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach II“. gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. 080/2014 umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Planentwurf ist zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 080/2014 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 25.06.2014 TOP 10

 

Herr Gromöller berichtet, dass zur Beteiligung der Politik an der Entwicklung der planerischen Grundsätze für das Baugebiet Wohnpark Habichtsbach II am 24.06.2014 ein 1. Erörterungstermin unter Beteiligung des Planungsbüros sowie der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach stattgefunden habe. Die wesentlichen Gesprächsergebnisse seien in einem Protokoll zusammengefasst, das allen Teilnehmern und den Ratsmitgliedern per Mail zugegangen sei.

 

 

Daraufhin lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 080/2014 abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: