Sitzung: 03.07.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 080/2014
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wohnpark
Habichtsbach II“. gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. 080/2014
umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Planentwurf ist
zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Unterrichtung der Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 080/2014 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 25.06.2014 TOP 10
Herr Gromöller berichtet, dass zur Beteiligung der
Politik an der Entwicklung der planerischen Grundsätze für das Baugebiet
Wohnpark Habichtsbach II am 24.06.2014 ein 1. Erörterungstermin unter
Beteiligung des Planungsbüros sowie der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark
Habichtsbach stattgefunden habe. Die wesentlichen Gesprächsergebnisse seien in
einem Protokoll zusammengefasst, das allen Teilnehmern und den Ratsmitgliedern
per Mail zugegangen sei.
Daraufhin lässt Herr Gromöller über den
Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 080/2014 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: