Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zuvor getroffenen Einzelentscheidungen den Planentwurf für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage 079/2014 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 25.06.2014 TOP 9

 

Zunächst erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu den Ordnungsnummern B1 – B3 sowie zu den Ordnungsnummern 1 und 16, und zwar in Kenntnis der Einzelanregungen sowie der Abwägungsempfehlungen und unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2014:

 

Zu Ordnungsnummer B 3:

 

Es wird festgestellt, dass durch die aktuelle Planung dem Hinweis zur unmittelbaren verkehrlichen Anbindung an die K1 bereits entsprochen wird.

 

 

 

Den Bedenken zum Schutzabstand der Bebauung am Wald wird nicht gefolgt.

 

 

 

Der Anregung zur Beibehaltung des Markenweges wird nicht gefolgt.

 

 

 

Der Anregung zur Schaffung einer neuen Wegverbindung wird nicht gefolgt.

 

 

 

Zu Ordnungsnummer B 2

 

Den Bedenken hinsichtlich der Schutzabstände zum Wald wird nicht gefolgt.

 

 

 

Den Bedenken zur geplanten verkehrlichen Erschließung wird nicht gefolgt.

 

 

 

Der Hinweis auf bestehende Höhenunterschiede im Gelände wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Hinweis zur vorhandenen Bepflanzung des Flurstückes 1906 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass im Bauleitplanverfahren eine Überplanung zulässig ist, wenn der Ausgleich ersatzweise an anderer Stelle ausgeglichen wird. Die Biotope wurden entsprechend ihrer Wertigkeit mit in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.

 

 

 

Zu Ordnungsnummer B 1:

 

Der Anregung zur Baustellenzufahrt wird im Rahmen der Bauleitplanung nicht gefolgt, da sie die Plandurchführung betrifft.

 

 

 

Der Anregung zur erforderlichen Zahl öffentlicher Parkplätze  wird nicht gefolgt.

 

 

 

Zu Ordnungsnummer 1

(Landesbetrieb Wald und Holz NRW)

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Zu Ordnungsnummer 16

(Kreis Coesfeld)

 

Untere Bodenschutzbehörde

 

Der Anregung im Hinblick auf besonders schutzwürdige Böden wird gefolgt.

 

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Der Anregung wird gefolgt.

 

 

 

Untere Wasserbehörde

Aufgabenbereich Grundwasser

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung entsprechend angepasst.

 

 

 

Bauordnung

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Straßenbau und –unterhaltung

 

Der Hinweis betrifft die Plandurchführung und wird entsprechend beachtet.

 

 

 

Brandschutzdienststelle

 

Der Hinweis zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass die Löschwasserversorgung gesichert ist.

 

 

 

Die Hinweise zu Rettungswegen werden zur Kenntnis genommen und bei der Plandurchführung entsprechend beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen, Ja: 25

 

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag.

 

 


Abstimmungsergebnis: