Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen
zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zuvor
getroffenen Einzelentscheidungen den Planentwurf für die Dauer eines Monats
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 079/2014 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 25.06.2014 TOP 9
Zunächst erfolgt die Abstimmung über die
Beschlussvorschläge zu den Ordnungsnummern B1 – B3 sowie zu den Ordnungsnummern
1 und 16, und zwar in Kenntnis der Einzelanregungen sowie der
Abwägungsempfehlungen und unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2014:
Zu Ordnungsnummer B 3:
Es wird festgestellt, dass durch die aktuelle
Planung dem Hinweis zur unmittelbaren verkehrlichen Anbindung an die K1 bereits
entsprochen wird.
Den Bedenken zum Schutzabstand der Bebauung am
Wald wird nicht gefolgt.
Der Anregung zur Beibehaltung des Markenweges
wird nicht gefolgt.
Der Anregung zur Schaffung einer neuen
Wegverbindung wird nicht gefolgt.
Zu Ordnungsnummer B 2
Den Bedenken hinsichtlich der Schutzabstände zum
Wald wird nicht gefolgt.
Den Bedenken zur geplanten verkehrlichen
Erschließung wird nicht gefolgt.
Der Hinweis auf bestehende Höhenunterschiede im
Gelände wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis zur vorhandenen Bepflanzung des
Flurstückes 1906 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass im
Bauleitplanverfahren eine Überplanung zulässig ist, wenn der Ausgleich
ersatzweise an anderer Stelle ausgeglichen wird. Die Biotope wurden
entsprechend ihrer Wertigkeit mit in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
berücksichtigt.
Zu Ordnungsnummer B 1:
Der Anregung zur Baustellenzufahrt wird im
Rahmen der Bauleitplanung nicht gefolgt, da sie die Plandurchführung betrifft.
Der Anregung zur erforderlichen Zahl
öffentlicher Parkplätze wird nicht
gefolgt.
Zu Ordnungsnummer 1
(Landesbetrieb Wald und Holz NRW)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zu Ordnungsnummer 16
(Kreis Coesfeld)
Untere Bodenschutzbehörde
Der Anregung im Hinblick auf besonders
schutzwürdige Böden wird gefolgt.
Untere Landschaftsbehörde
Der Anregung wird gefolgt.
Untere Wasserbehörde
Aufgabenbereich Grundwasser
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
die Begründung entsprechend angepasst.
Bauordnung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Straßenbau und
–unterhaltung
Der Hinweis betrifft die Plandurchführung und
wird entsprechend beachtet.
Brandschutzdienststelle
Der Hinweis zur Löschwasserversorgung wird zur
Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass die Löschwasserversorgung
gesichert ist.
Die Hinweise zu Rettungswegen werden zur
Kenntnis genommen und bei der Plandurchführung entsprechend beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
25
Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den
zusammenfassenden Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: