Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach
Beratung unter Berücksichtigung der zuvor getroffenen Einzelentscheidungen den
Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes “Stift Tilbeck” hinsichtlich der
beschlossenen nachträglichen Änderungen zum Immissionsschutz erneut auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 078/2014 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 25.06.2014 TOP 8
Zunächst erfolgt die Abstimmung über die
Ordnungsnummern 7, 15 und 5. In Kenntnis der jeweiligen Anregungen, der
Abwägungsvorschläge und der Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 25.06.2014 wird wie folgt beschlossen:
Zu Ordnungsnummer 7
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des
LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen – vom
15.05.2014 zur Kenntnis und begrüßt die Absicht der Verwaltung, die empfohlenen
Eintragungsverfahren gem. § 3 DSchG durchzuführen.
Zu Ordnungsnummer 15
Aufgabenbereich Immissionsschutz
Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises Coesfeld, den Schutzanspruch
eines Dorfgebietes im Rahmen des Bebauungsplanes verbindlich festzusetzen, zur
Kenntnis und beschließt eine entsprechende Änderung der Art der baulichen Nutzung.
Der Bebauungsplanentwurf ist für diesen Teilbereich erneut auszulegen und den
Trägern öffentlicher Belange, die durch die Änderung berührt sind, ist erneut
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Aufgabenbereich Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zu erforderlichen wasserrechtlichen
Verfahren zur Kenntnis und stellt fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung
entsprechend beachtet werden.
Fachdienst Grundwasser
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise hinsichtlich der Trinkwasserversorgung,
sowie der Eigenwasserversorgung und der Nutzung von Erdwärme zu Kenntnis und
stellt fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung entsprechend beachtet
werden.
Untere Landschaftsbehörde
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Einhaltung und
Umsetzung der in der Planbegründung beschriebenen Maßnahmen zum Arten- und
Biotopschutz zur Kenntnis. Der Hinweis, dass der ermittelte
Biotopwertüberschuss im Sinne eines Ökokontos für spätere eingriffsrelevante
Projekte verwendet werden kann, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und
begrüßt.
Brandschutzdienststelle
Der Gemeinderat nimmt die von der Brandschutzdienststelle des Kreises
Coesfeld vorgetragenen Hinweise zur Löschwasserversorgung, zum notwendigen 2.
baulichen Rettungsweg, zur Planung und Anlage von Erschließungsstraßen und zur
Gestaltung von Stichstraßen zur Kenntnis. Er stellt fest, dass durch die
vorhandenen Wasserleitungen eine Löschwassermenge von 96 m³/Std. sichergestellt
ist. Im Übrigen werden die Hinweise bei der Plandurchführung berücksichtigt.
Zu Ordnungsnummer 5
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Landwirtschaftskammer vom 12.05.2014
zur Kenntnis. Hinsichtlich des Hinweises auf die Stellungnahme der unteren
Immissionsschutzbehörde wird auf den Beschluss zur Berücksichtigung der
Anregung zu Ordnungs-Nr. 15 verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen, Ja:
25
Daraufhin erfolgt die
Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: