Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zuvor getroffenen Einzelentscheidungen den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes “Stift Tilbeck” hinsichtlich der beschlossenen nachträglichen Änderungen zum Immissionsschutz erneut auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 078/2014 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 25.06.2014 TOP 8

 

Zunächst erfolgt die Abstimmung über die Ordnungsnummern 7, 15 und 5. In Kenntnis der jeweiligen Anregungen, der Abwägungsvorschläge und der Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2014 wird wie folgt beschlossen:

 

 

Zu Ordnungsnummer 7

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des  LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen – vom 15.05.2014 zur Kenntnis und begrüßt die Absicht der Verwaltung, die empfohlenen Eintragungsverfahren gem. § 3 DSchG durchzuführen.

 

 

 

Zu Ordnungsnummer 15

 

Aufgabenbereich Immissionsschutz

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Kreises Coesfeld, den Schutzanspruch eines Dorfgebietes im Rahmen des Bebauungsplanes verbindlich festzusetzen, zur Kenntnis und beschließt eine entsprechende Änderung der Art der baulichen Nutzung. Der Bebauungsplanentwurf ist für diesen Teilbereich erneut auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange, die durch die Änderung berührt sind, ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 

Aufgabenbereich Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zu erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren zur Kenntnis und stellt fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung entsprechend beachtet werden.

 

 

 

Fachdienst Grundwasser

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise hinsichtlich der Trinkwasserversorgung, sowie der Eigenwasserversorgung und der Nutzung von Erdwärme zu Kenntnis und stellt fest, dass sie im Rahmen der Plandurchführung entsprechend beachtet werden.

 

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Einhaltung und Umsetzung der in der Planbegründung beschriebenen Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz zur Kenntnis. Der Hinweis, dass der ermittelte Biotopwertüberschuss im Sinne eines Ökokontos für spätere eingriffsrelevante Projekte verwendet werden kann, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und begrüßt.

 

 

 

Brandschutzdienststelle

 

Der Gemeinderat nimmt die von der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld vorgetragenen Hinweise zur Löschwasserversorgung, zum notwendigen 2. baulichen Rettungsweg, zur Planung und Anlage von Erschließungsstraßen und zur Gestaltung von Stichstraßen zur Kenntnis. Er stellt fest, dass durch die vorhandenen Wasserleitungen eine Löschwassermenge von 96 m³/Std. sichergestellt ist. Im Übrigen werden die Hinweise bei der Plandurchführung berücksichtigt.

 

 

 

Zu Ordnungsnummer 5

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Landwirtschaftskammer vom 12.05.2014 zur Kenntnis. Hinsichtlich des Hinweises auf die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wird auf den Beschluss zur Berücksichtigung der Anregung zu Ordnungs-Nr. 15 verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen, Ja: 25

 

 

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: