Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat nimmt den Bürgerantrag von Anliegern gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und beschließt, ihn im Rahmen des noch durchzuführenden Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach II entsprechend einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Vorlage 030/2014 verwiesen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 040/2014 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 26.03.2014 TOP 8

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage abstimmen.