Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
den Bürgerantrag von Anliegern gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und
beschließt, ihn im Rahmen des noch durchzuführenden Bauleitplanverfahrens zur
Entwicklung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach II entsprechend
einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Vorlage 030/2014 verwiesen.
Die Verwaltungsvorlage 040/2014 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 26.03.2014 TOP 8
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage abstimmen.