Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4
Abs. 1 BauGB soll hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung auf der Basis der
Variante 2 A durchgeführt werden. Die Gebäudeanordnung soll dabei entsprechend
Variante 1 B in Südausrichtung dargestellt werden. Im Übrigen soll eine offene
Bauweise, bei der Ausbildung von Satteldächern sowie einer max.
2-Geschossigkeit und einer Traufhöhe von 4 m und einer Firsthöhe von 9 m
zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltungsvorlage 035/2014 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.03.2014 TOP 7
Herr Gromöller gibt an, dass Anlieger am 27.03.2014
das vorliegende Schreiben vom 26.02.2014, jedoch mit einer erneut abgeänderten
Ergänzungsskizze zum Bebauungsplan eingereicht hätten. Hierüber seien die
Fraktionsvorsitzenden und der Bauausschussvorsitzende in Kenntnis gesetzt
worden. Bürgermeister Gromöller rät von einer Beratung über diese Planvariante
ab, da diese zum einen erst sehr spät vorgelegt worden sei und sich dadurch zum
anderen die vermarktbare Nettogrundstücksfläche gegenüber der aktuellen
Variante noch weiter reduzieren würde.
Herr Skirde fragt, ob der Abstand zum Wald von 35
Metern geprüft worden sei. Frau Böse verneint dies und trägt vor, dass der
Landesbetrieb Wald und Forst als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme
zu dem Planentwurf gebeten wird. Sofern hinsichtlich der Abstände Bedenken
bestehen, wären sie dann in den Abwägungsprozess einzubeziehen.
Herr Krotoszynski möchte wissen, ob die Kosten der
Erschließung für die zuletzt eingereichte Variante der Anlieger geprüft worden
seien. Herr Gromöller verneint dies.
Daraufhin lässt Herr Gromöller über den
Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.03.2014 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: