Sitzung: 10.04.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 7
Vorlage: 029/2014
Ordnungsnummer 1:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und stellt fest,
dass die Ermittlung notwendiger Kompensationsmaßnahmen im Sinne der
Eingriffsregelung im Baugenehmigungsverfahren erfolgt. In der Begründung zur
Ergänzungssatzung ist unter dem Punkt 4 Belange von Natur und Landschaft folgender
Hinweis aufzunehmen:
„Sofern durch die
aufgrund der Satzung möglichen Bauvorhaben zusätzliche Eingriffe in Natur und
Landschaft, wie z.B. durch Versiegelung und Gehölzrodungen, entstehen, erfolgt
die Eingriffsregelung nach BauGB bei dem jeweiligen konkreten Bauvorhaben. Die
sich ergebende Ausgleichsverpflichtung wird auf den jeweiligen
Grundstückseigentümer übertragen und ist bis zur Gebrauchsabnahme des Objektes
nachzuweisen.“
Ordnungsnummer B 1:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Anlieger Nr 1 zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht
Gegenstand der Ergänzungssatzung sind, sondern sich auf den künftigen
Bebauungsplan „Ortskern II“ beziehen. Diese Anregungen werden im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens „Ortskern II“ behandelt.
Ordnungsnummer B 2:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Anlieger Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu
folgen, da keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Grundstücksverwertung zu
erwarten sind.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen: Ja: 18; Enthaltungen: 6
Erst danach erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage.
Nach Beratung ergeht
folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr.
3 i.V.m. § 2 BauGB für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Straße, und zwar unter
Berücksichtigung der vorstehenden Einzelbeschlüsse.
Gleichzeitig
wird die anliegende Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen, und zwar mit
der zuvor geänderten Formulierung zu Ordnungs-Nr. 1.
Die Verwaltungvorlage 029/2014 liegt vor,
Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.03.2014 TOP 8
Herr Gromöller gibt an, dass der Verwaltung ein
Schreiben der Anlieger der Josef-Heydt-Straße vom 06.04.2014 vorliege. In
diesem werde Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben an der Josef-Heydt-Straße
20 erhoben.
Das Schreiben wird nicht vorgetragen, da die Fraktionen
es bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung erhalten haben. Es liegt dem
Protokoll als Anlage 6 bei.
Auf die Frage von Herrn
Wilken, ob es von der Verwaltung diesbezüglich eine Reaktion gegeben habe,
erwidert Herr Gromöller, dass ein Gespräch mit den direkten Anliegern und dem
Investor stattgefunden habe. Der Investor habe seine ernsthafte
Gesprächsbereitschaft gezeigt, welche sich aus einem Schreiben vom 10.04.2014
ableiten lasse.
Dieses Schreiben ist dem Protokoll ebenfalls als Anlage 7 beigefügt.
Herr Hense äußert, dass das heute zu beratende Thema
zeige, dass die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Rat nicht
zufriedenstellend erfolgt sei. Die Verwaltung hätte aus seiner Sicht nicht
immer alle Informationen an den Rat weitergegeben. Er bezieht sich exemplarisch
auf Juni 2013, in dem die Verwaltung kurz die Ergänzungssatzung zur
Josef-Heydt-Straße angekündigt habe. Der Zeitpunkt kurz vor den Sommerferien
sei ungünstig und zu kurzfristig gewählt worden. Im Dezember 2013 und im Bau-
und Verkehrsausschuss am 20.03.2014 habe man erneut darüber gesprochen, wobei
seitens der Ratsmitglieder darum gebeten worden sei, ausführlicher darüber zu
diskutieren. Erst nach einem Gespräch mit dem Kreisbauordnungsamt habe man
erfahren, dass nach einer Zustimmung zur Ergänzungssatzung der Rat keine großen
Möglichkeiten zur Abänderung des konkreten Bauvorhabens mehr haben werde. Diese
Tatsache sei den Ratsmitgliedern seitens der Verwaltung nicht deutlich gemacht
worden.
Da in Havixbeck ein Bedarf an ortskernnahen, altersgerechten
Wohnungen bestehe, werde die CDU der Ergänzungssatzung dennoch zustimmen.
Herr Gromöller erwidert, dass er Herrn Henses
Ausführungen nicht teile, da die Ratsmitglieder durch die Verwaltung über das
konkrete Bauvorhaben fortlaufend informiert worden seien. Dies sei anhand von
Protokollen nachvollziehbar. Darüber hinaus habe der Investor die
Fraktionsvorsitzenden, der Bauauschussvorsitzende und Verwaltungsleitung
frühzeitig direkt informiert. Weiterhin habe es ausführliche Beratungen im
Gestaltungsbeirat gegeben, in dem alle Fraktionen vertreten seien.
Frau Bergmoser möchte wissen, ob
Schadenersatzansprüche, die in dem Schreiben der Anlieger geäußert werden,
geltend gemacht werden könnten, wenn der Ergänzungssatzung zugestimmt werde.
Frau Böse erwidert, dass dies dann der Fall sein kann, wenn die
Baumöglichkeiten, die durch die Anwendung des § 34 BauGB im sog. unbeplanten
Innenbereich bestehen, durch einen späteren Bebauungsplan eingeschränkt werden.
Hierauf werde allerdings im Planverfahren für die Bebauungsplan „Ortskern II“
genau geachtet. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang seitens der Politik
im Rahmen von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich Einflussmöglichkeiten zu
Fragen der Gestaltung des Baukörpers bestehen, führt sie aus, dass dies nur in
sehr eingeschränktem Maß möglich ist. Im unbeplanten Innenbereich kommt es z.
B. auf die Gebäudehöhe durch First- und Traufenhöhe an, die Zahl der Wohnungen
oder die Wahl des Baumaterials spielen allerdings in der Regel keine Rolle.
Herr Kerkering spricht sich für einen Beschluss der
Ergänzungssatzung aus und bittet die Verwaltung, zukünftig die Konsequenzen der
Beschlüsse deutlicher zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch
Herr Skirde stimmt dem zu und gibt an, dass Bündnis 90/Die Grünen der
Ergänzungssatzung zustimmen werde, wobei auch ihm und seiner Fraktion nicht
klar gewesen sei, dass die spätere Einflussnahme nur in einem beschränkten
Rahmen möglich sei.
Herr Wilken macht den Vorschlag, in Zukunft den
Informationsfluss vom Gestaltungsbeirat zum Rat (z. B. durch erweiterte
Verteilung des Protokolls) zu
verbessern. Diese Idee wird von Herrn Gromöller aufgenommen.
Frau Böse schlägt vor, in Zukunft den Rat über seine
rechtliche Einflussmöglichkeit bei der Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens in der Verwaltungsvorlage zu informieren.
Daraufhin lässt Herr Gromöller über die
Ordnungsnummern 1, B 1 und B 2 in einem Entscheidungsvorgang abstimmen. Den
Ratsmitgliedern sind die einzelnen Anregungen und die Einzelempfehlungen des
Bau- und Verkehrsausschusses bekannt.
Abstimmungsergebnis: