Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 7

 

 

Ordnungsnummer 1:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass die Ermittlung notwendiger Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung im Baugenehmigungsverfahren erfolgt. In der Begründung zur Ergänzungssatzung ist unter dem Punkt 4 Belange von Natur und Landschaft folgender Hinweis aufzunehmen:

 

„Sofern durch die aufgrund der Satzung möglichen Bauvorhaben zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft, wie z.B. durch Versiegelung und Gehölzrodungen, entstehen, erfolgt die Eingriffsregelung nach BauGB bei dem jeweiligen konkreten Bauvorhaben. Die sich ergebende Ausgleichsverpflichtung wird auf den jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen und ist bis zur Gebrauchsabnahme des Objektes nachzuweisen.“

 

 

 

Ordnungsnummer B 1:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Anlieger Nr 1 zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Ergänzungssatzung sind, sondern sich auf den künftigen Bebauungsplan „Ortskern II“ beziehen. Diese Anregungen werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Ortskern II“ behandelt.

 

 

 

Ordnungsnummer B 2:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Anlieger Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu folgen, da keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Grundstücksverwertung zu erwarten sind.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen: Ja: 18; Enthaltungen: 6

 

 

Erst danach erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage.

 

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 2 BauGB für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Straße, und zwar unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelbeschlüsse.

 

Gleichzeitig wird die anliegende Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen, und zwar mit der zuvor geänderten Formulierung zu Ordnungs-Nr. 1.

 

 


Die Verwaltungvorlage 029/2014 liegt vor,

Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.03.2014 TOP 8

 

Herr Gromöller gibt an, dass der Verwaltung ein Schreiben der Anlieger der Josef-Heydt-Straße vom 06.04.2014 vorliege. In diesem werde Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben an der Josef-Heydt-Straße 20 erhoben.

Das Schreiben wird nicht vorgetragen, da die Fraktionen es bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung erhalten haben. Es liegt dem Protokoll als Anlage 6 bei.

                                                                       

Auf die Frage von Herrn Wilken, ob es von der Verwaltung diesbezüglich eine Reaktion gegeben habe, erwidert Herr Gromöller, dass ein Gespräch mit den direkten Anliegern und dem Investor stattgefunden habe. Der Investor habe seine ernsthafte Gesprächsbereitschaft gezeigt, welche sich aus einem Schreiben vom 10.04.2014 ableiten lasse.

Dieses Schreiben ist dem Protokoll ebenfalls als Anlage 7 beigefügt.

 

 

Herr Hense äußert, dass das heute zu beratende Thema zeige, dass die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Rat nicht zufriedenstellend erfolgt sei. Die Verwaltung hätte aus seiner Sicht nicht immer alle Informationen an den Rat weitergegeben. Er bezieht sich exemplarisch auf Juni 2013, in dem die Verwaltung kurz die Ergänzungssatzung zur Josef-Heydt-Straße angekündigt habe. Der Zeitpunkt kurz vor den Sommerferien sei ungünstig und zu kurzfristig gewählt worden. Im Dezember 2013 und im Bau- und Verkehrsausschuss am 20.03.2014 habe man erneut darüber gesprochen, wobei seitens der Ratsmitglieder darum gebeten worden sei, ausführlicher darüber zu diskutieren. Erst nach einem Gespräch mit dem Kreisbauordnungsamt habe man erfahren, dass nach einer Zustimmung zur Ergänzungssatzung der Rat keine großen Möglichkeiten zur Abänderung des konkreten Bauvorhabens mehr haben werde. Diese Tatsache sei den Ratsmitgliedern seitens der Verwaltung nicht deutlich gemacht worden.

Da in Havixbeck ein Bedarf an ortskernnahen, altersgerechten Wohnungen bestehe, werde die CDU der Ergänzungssatzung dennoch zustimmen.

 

Herr Gromöller erwidert, dass er Herrn Henses Ausführungen nicht teile, da die Ratsmitglieder durch die Verwaltung über das konkrete Bauvorhaben fortlaufend informiert worden seien. Dies sei anhand von Protokollen nachvollziehbar. Darüber hinaus habe der Investor die Fraktionsvorsitzenden, der Bauauschussvorsitzende und Verwaltungsleitung frühzeitig direkt informiert. Weiterhin habe es ausführliche Beratungen im Gestaltungsbeirat gegeben, in dem alle Fraktionen vertreten seien.

 

Frau Bergmoser möchte wissen, ob Schadenersatzansprüche, die in dem Schreiben der Anlieger geäußert werden, geltend gemacht werden könnten, wenn der Ergänzungssatzung zugestimmt werde. Frau Böse erwidert, dass dies dann der Fall sein kann, wenn die Baumöglichkeiten, die durch die Anwendung des § 34 BauGB im sog. unbeplanten Innenbereich bestehen, durch einen späteren Bebauungsplan eingeschränkt werden. Hierauf werde allerdings im Planverfahren für die Bebauungsplan „Ortskern II“ genau geachtet. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang seitens der Politik im Rahmen von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich Einflussmöglichkeiten zu Fragen der Gestaltung des Baukörpers bestehen, führt sie aus, dass dies nur in sehr eingeschränktem Maß möglich ist. Im unbeplanten Innenbereich kommt es z. B. auf die Gebäudehöhe durch First- und Traufenhöhe an, die Zahl der Wohnungen oder die Wahl des Baumaterials spielen allerdings in der Regel keine Rolle.

 

Herr Kerkering spricht sich für einen Beschluss der Ergänzungssatzung aus und bittet die Verwaltung, zukünftig die Konsequenzen der Beschlüsse deutlicher zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch Herr Skirde stimmt dem zu und gibt an, dass Bündnis 90/Die Grünen der Ergänzungssatzung zustimmen werde, wobei auch ihm und seiner Fraktion nicht klar gewesen sei, dass die spätere Einflussnahme nur in einem beschränkten Rahmen möglich sei.

 

Herr Wilken macht den Vorschlag, in Zukunft den Informationsfluss vom Gestaltungsbeirat zum Rat (z. B. durch erweiterte Verteilung des Protokolls)  zu verbessern. Diese Idee wird von Herrn Gromöller aufgenommen.

 

Frau Böse schlägt vor, in Zukunft den Rat über seine rechtliche Einflussmöglichkeit bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in der Verwaltungsvorlage zu informieren.

 

Daraufhin lässt Herr Gromöller über die Ordnungsnummern 1, B 1 und B 2 in einem Entscheidungsvorgang abstimmen. Den Ratsmitgliedern sind die einzelnen Anregungen und die Einzelempfehlungen des Bau- und Verkehrsausschusses bekannt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: