Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Nach Beratung erfolgt folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelbeschlüsse den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“ mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 028/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.03.2014 TOP 9

 

Den Ratsmitgliedern sind die Einzelempfehlungen und das Beratungsergebnis des Bau- und Verkehrsausschusses bekannt. Herr Gromöller lässt zunächst über die Ordnungsnummern 7 bis 21 der Verwaltungsvorlage 028/2014 in einem Abstimmungsvorgang entscheiden.

 

 

Ordnungsnummer 7:

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die Planung der Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“ keine Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten der umgebend vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ausgelöst wird.

 

 

 

Ordnungsnummer 8:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des LWL-Archäologie zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser Hinweis selbstverständlich beachtet wird.

 

 

 

Ordnungsnummer 16:

 

Aufgabenbereich Immissionsschutz

 

1.       Der Gemeinderat nimmt die Anregung, den Immissionsschutzanspruch in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen, zur Kenntnis und beschließt, diesen Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

2.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich nördlich des Plangebietes eine Biogasanlage befindet, zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Beteiligung der Bezirksregierung im Hinblick auf ggf. erforderliche Achtungsabstände im Rahmen des Auslegungsverfahrens des Bebauungsplanes erfolgen wird.

 

 

 

Aufgabenbereich Grundwasser

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Versorgung der Einzelgrundstücke mit Trinkwasser vorrangig durch Anbindung an das öffentliche Netz hergestellt werden sollte, zur Kenntnis.

 

 

2.       Weiterhin nimmt der Gemeinderat den Hinweis, dass die Errichtung von Eigenwasserversorgungsanlagen und die Nutzung von Erdwärme in wasserrechtlicher Sicht mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld abzustimmen ist, zur Kenntnis. Er wird selbstverständlich beachtet werden.

 

 

 

Aufgabenbereich Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt bis zum Satzungsbeschluss die erforderlichen Unterlagen zu erstellen.

 

 

 

Aufgabenbereich Untere Landschaftsbehörde

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Kenntnis und stellt fest, dass die Bilanzierung in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde angepasst wird.

 

 

2.       Weiterhin beschließt der Gemeinderat, die Anregung bzgl. der erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen nicht zu berücksichtigen, da ausweislich der Eingriffsbilanzierung durch die Planung ein Biotopwertüberschuss erzielt wird, die keine weiteren externen Kompensationsmaßnahmen erfordern.

 

 

 

Ordnungsnummer 17:

 

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf das bereits begonnene aber bis heute nicht zu Ende geführte Verfahren zur Unterschutzstellung der verschiedenen historischen Gebäude auf dem Gelände des Stiftes Tilbeck zur Kenntnis und stellt fest, dass eine nachrichtliche Kennzeichnung der betreffenden Gebäude im Bebauungsplan nur dann erfolgen kann, wenn das Eintragungsverfahren bis zum Satzungsbeschluss beendet ist.

 

 

 

2.       Der Gemeinderat nimmt die Anregung, auch weiterhin eine intensive Durchgrünung des Stiftsgeländes zu sichern, zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die festgesetzte Grundflächenzahl das Maß der Versiegelung eingeschränkt ist.

 

 

 

3.       Der Gemeinderat nimmt die Anregung, für die spätere Realisierung von Baumaßnahmen jeweils Wettbewerbe im Sinne eines Gutachterverfahrens auszuloben, zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind.

 

 

 

Ordnungsnummer 21:

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die im Plangebiet vorhandenen Versorgungsleitungen der Deutschen Telekom zur Kenntnis.

2.       Der Gemeinderat beschließt, der Anregung ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom im Bebauungsplan festzusetzen, nicht zu folgen.

3.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Telekommunikationsleitungen nur verlegt werden, wenn die Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Telekom vorgenommen wurde, zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Ja: 24

 

Danach erfolgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: