Nach Beratung
erfolgt folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis
und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der vorstehenden
Einzelbeschlüsse den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“
mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 028/2014 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.03.2014 TOP 9
Den Ratsmitgliedern sind die Einzelempfehlungen und
das Beratungsergebnis des Bau- und Verkehrsausschusses bekannt. Herr Gromöller
lässt zunächst über die Ordnungsnummern 7 bis 21 der Verwaltungsvorlage
028/2014 in einem Abstimmungsvorgang entscheiden.
Ordnungsnummer 7:
Der Gemeinderat nimmt
die Hinweise der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis und
stellt fest, dass durch die Planung der Neufassung des Bebauungsplanes „Stift
Tilbeck“ keine Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten der umgebend
vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ausgelöst wird.
Ordnungsnummer 8:
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis des LWL-Archäologie zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser
Hinweis selbstverständlich beachtet wird.
Ordnungsnummer 16:
Aufgabenbereich
Immissionsschutz
1.
Der
Gemeinderat nimmt die Anregung, den Immissionsschutzanspruch in die
Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen, zur Kenntnis und beschließt,
diesen Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich
nördlich des Plangebietes eine Biogasanlage befindet, zur Kenntnis und stellt
fest, dass eine Beteiligung der Bezirksregierung im Hinblick auf ggf.
erforderliche Achtungsabstände im Rahmen des Auslegungsverfahrens des
Bebauungsplanes erfolgen wird.
Aufgabenbereich Grundwasser
1.
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Versorgung der Einzelgrundstücke mit
Trinkwasser vorrangig durch Anbindung an das öffentliche Netz hergestellt
werden sollte, zur Kenntnis.
2. Weiterhin nimmt der Gemeinderat den
Hinweis, dass die Errichtung von Eigenwasserversorgungsanlagen und die Nutzung
von Erdwärme in wasserrechtlicher Sicht mit der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Coesfeld abzustimmen ist, zur Kenntnis. Er wird selbstverständlich
beachtet werden.
Aufgabenbereich
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis zur Kenntnis und beschließt bis zum Satzungsbeschluss die
erforderlichen Unterlagen zu erstellen.
Aufgabenbereich
Untere Landschaftsbehörde
1.
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur
Kenntnis und stellt fest, dass die Bilanzierung in Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde angepasst wird.
2.
Weiterhin
beschließt der Gemeinderat, die Anregung bzgl. der erforderlichen externen
Kompensationsmaßnahmen nicht zu berücksichtigen, da ausweislich der
Eingriffsbilanzierung durch die Planung ein Biotopwertüberschuss erzielt wird,
die keine weiteren externen Kompensationsmaßnahmen erfordern.
Ordnungsnummer 17:
1.
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis auf das bereits begonnene aber bis heute nicht zu
Ende geführte Verfahren zur Unterschutzstellung der verschiedenen historischen
Gebäude auf dem Gelände des Stiftes Tilbeck zur Kenntnis und stellt fest, dass
eine nachrichtliche Kennzeichnung der betreffenden Gebäude im Bebauungsplan nur
dann erfolgen kann, wenn das Eintragungsverfahren bis zum Satzungsbeschluss
beendet ist.
2.
Der
Gemeinderat nimmt die Anregung, auch weiterhin eine intensive Durchgrünung des
Stiftsgeländes zu sichern, zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die
festgesetzte Grundflächenzahl das Maß der Versiegelung eingeschränkt ist.
3.
Der
Gemeinderat nimmt die Anregung, für die spätere Realisierung von Baumaßnahmen
jeweils Wettbewerbe im Sinne eines Gutachterverfahrens auszuloben, zur Kenntnis
und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind.
Ordnungsnummer 21:
1.
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die im Plangebiet vorhandenen Versorgungsleitungen
der Deutschen Telekom zur Kenntnis.
2.
Der
Gemeinderat beschließt, der Anregung ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom im
Bebauungsplan festzusetzen, nicht zu folgen.
3.
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Telekommunikationsleitungen nur verlegt
werden, wenn die Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der
Telekom vorgenommen wurde, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Ja: 24
Danach erfolgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag
laut Verwaltungsvorlage:
Abstimmungsergebnis: