Sitzung: 10.04.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1
Vorlage: 026/2014
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die
Vergabe der Wohnbaugrundstücke im Ergänzungsgebiet des Bebauungsplanes
„Flothfeld VII“ (Erweiterung Kiebitzheide) nach folgenden Kriterien
vorzunehmen:
Die Verwaltung gibt Kaufinteressenten die
Möglichkeit, ihr Kaufinteresse bis zu einem von ihr festzulegenden Termin
anhand eines noch zu entwickelnden Fragebogens unter Benennung des konkret
gewünschten Grundstücks schriftlich mitzuteilen.
1. Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke
geschieht nach folgender Rangfolge:
a) Kaufinteressenten mit
minderjährigen Kindern (Reihenfolge nach der Anzahl der geborenen Kinder; Bei
gleicher Kinderzahl entscheidet das Los, sofern keine Verständigung der
Kaufinteressenten über die Wahl des konkreten Grundstücks möglich ist.);
b) Kaufinteressenten ohne Kinder
(Sofern keine Verständigung der Kaufinteressenten über die Wahl des konkreten
Grundstücks möglich ist, entscheidet auch hier das Los.).
2. Personen, die bereits einmal ein
Grundstück von der Gemeinde erhalten haben, können kein Grundstück erwerben, es
sei denn, sie möchten ein Grundstück für den Neubau einer altersgerechten
Wohnung erwerben und weisen die Übertragung bzw. die Veräußerung des
vorhandenen und von der Gemeinde erworbenen Grundbesitzes auf Verwandte oder
sonstige Personen nach.
3. Die Grundstücksbewerber müssen die
Absicht haben, auf dem zu erwerbenden Grundstück ihren Hauptwohnsitz zu
begründen.
Die Interessenten
verpflichten sich, die Bebauung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach
Vertragsabschluss vorzunehmen (Rückauflassungsvormerkung).
4.
Im
notariellen Kaufvertrag wird bestimmt, dass kein Weiterverkauf bzw. keine
unentgeltliche Übertragung des unbebauten Grundstücks möglich ist
(Rückauflassungsvormerkung).
5. Das auf dem erworbenen Grundstück
errichtete Wohngebäude darf ab Bezugsfertigkeit für die Dauer von 5 Jahren nur
von dem Eigentümer selbst bewohnt werden. Lediglich eine Einliegerwohnung oder
eine zweite Wohneinheit (soweit die Errichtung nach dem Bebauungsplan zulässig
ist) dürfen vermietet werden.
Bei einer
Weiterveräußerung bzw. unentgeltlichen Übertragung des bebauten Grundstücks
innerhalb von 5 Jahren nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50 €/qm Grundstücksfläche an die Gemeinde zu zahlen.
Die Vertragsstrafe ist grundbuchlich (nachrangig) abzusichern. Für besondere
Einzelfälle wie Tod, Scheidung, Zwangsversteigerung o.ä. wird im notariellen
Kaufvertrag eine Öffnungsklausel vereinbart.
6.
Der
Verkauf der Grundstücke erfolgt zum Preis von 165 € pro qm incl. teilweiser
Erschließung. Aufgrund der Geländebeschaffenheit müssen die Kaufinteressenten
nämlich zusätzlich die Erdarbeiten für die Auffüllung sowie tlw.
Rodungsarbeiten durchführen und finanzieren. Alle übrigen Erschließungskosten
sind mit dem vg. Preis abgegolten.
7.
Über
den Verkauf entscheidet in jedem Einzelfall der Gemeinderat. Dieser entscheidet
auch über eventuelle Ausnahmen von den vorgenannten Grundsätzen.
Die Verwaltungsvorlage 026/2014 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.04.2014 TOP 14
Herr Gromöller weist darauf hin, dass die
Ratsmitglieder heute eine Auflistung der Kriterien für die Grundstücksvergabe
im Ergänzungsbereich des Bebauungsplangebietes “Flothfeld VII” als Tischvorlage
erhalten haben, die die wesentlichen Diskussionsergebnisse aus der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses beinhalten.
Herr Spüntrup stellt den Antrag, dass das im Haupt-
und Finanzausschuss am 02.04.2014 geäußerte Kriterium des Eingangsdatums der
Erklärung der Kaufinteressenten in die Kriterienliste aufgenommen werden und
das Kriterium der Losentscheidung gestrichen werde bzw. allenfalls nachrangig
Anwendung finde solle. Er hat eine Verständnisfrage zu dem unter b)
aufgelistetem Losverfahren. Nach dem Herr Gromöller das von der Verwaltung
angedachte Verfahren erklärt hat, möchte er von den Ratsmitgliedern wissen,
welches Datum als Entscheidungskriterium angesehen werden solle: Bisherige
Anfragedaten oder zukünftige Daten für eingehende Schreiben oder Mails?
Herr Spüntrup konkretisiert seine Vorstellung auf das
Datum der ersten schriftlichen Anfrage. Dies wird von anderen Ratsmitgliedern
nicht befürwortet. Frau Schäpers bevorzugt das Losverfahren, wobei sie darauf
aufmerksam macht, dass Familien ohne Kinder nicht benachteiligt werden sollten.
Daraufhin lässt Herr Gromöller über Herrn Spüntrups
Antrag über das Kriterium des Eingangsdatums des erstmalig schriftlich
geäußerten Kaufinteresses abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 12; Nein: 12.
Herr Gromöller stellt fest, dass bei gleicher
Stimmanzahl der Antrag als abgelehnt gilt.
Daraufhin lässt er über den Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage mit den Änderungen aus der Tischvorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis: