Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Wahlausschuss beschließt sodann, die vom Wahlleiter vorgelegten Wahlvorschläge für die Wahlbezirke und für die Wahl aus den Reservelisten zuzulassen, einschließlich der 4 vorgetragenen Ergänzungen zur Vornamensnennung.

1.      Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken:

Wahlbezirk  1  – Südost                                       s. Anlage 1 S. 1 der Niederschrift
Wahlbezirk  2  – Alter Sportplatz                         s. Anlage 1 S. 1 der Niederschrift
Wahlbezirk  3  – Schlautbach                               s. Anlage 1 S. 1 der Niederschrift
Wahlbezirk  4  – Unterdorf                                   s. Anlage 1 S. 1 der Niederschrift

Wahlbezirk  5  – Oberdorf                        s. Anlage 1 S. 2 der Niederschrift
Wahlbezirk  6  – Gennerich / Flothfeld-West        s. Anlage 1 S. 2 der Niederschrift
Wahlbezirk  7  – Flothfeld-Mitte                           s. Anlage 1 S. 2 der Niederschrift
Wahlbezirk  8  – Flothfeld-Ost                              s. Anlage 1 S. 2 der Niederschrift

Wahlbezirk  9  – Hohenholte                                s. Anlage 1 S. 3 der Niederschrift
Wahlbezirk 10 – Herkentrup/Masbeck                 s. Anlage 1 S. 3 der Niederschrift
Wahlbezirk 11 -  Pieperfeld                                  s. Anlage 1 S. 3 der Niederschrift
Wahlbezirk 12 -  Tilbeck/Brock/Natrup                 s. Anlage 1 S. 3 der Niederschrift

Wahlbezirk 13 -  Lasbeck/Poppenbeck                s. Anlage 1 S. 4 der Niederschrift

2.      Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten

Reserveliste CDU                                                 s. Anlage 2 S. 1 der Niederschrift
Reserveliste SPD                                                  s. Anlage 2 S. 2 der Niederschrift
Reserveliste Bündnis 90/Die Grünen                    s. Anlage 2 S. 2 der Niederschrift
Reserveliste FDP                                                  s. Anlage 2 S. 3 der Niederschrift

 

Der Wahlausschuss beschließt ferner, sowohl bei der Veröffentlichung der Wahlbewerber (für Wahlbezirke und Reserveliste) als auch auf den Stimmzetteln, die Vornamensnennung entsprechend der abgegebenen Erklärungen vorzunehmen.

Diejenigen, die keine Erklärung abgegeben haben, werden mit sämtlichen Vornamen genannt.

 


Der Vorsitzende legt dem Wahlausschuss eine Aufstellung über die eingereichten Wahlvorschläge vor. Diese Aufstellung wird in Papierform verteilt; im Ratsinformationssystem wurde sie bereits ebenfalls in Vorbereitung auf diese Sitzung am 08.04.2014 eingestellt. Am 09.04. und 10.04.2014 erfolgten Änderungen aufgrund weiterer Erklärungen zu Vornamensnennungen.


Eingereichte Wahlvorschläge:

1.      Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken:

Wahlbezirk  1  – Südost                                       s. Tischvorlage 1 S. 1
Wahlbezirk  2  – Alter Sportplatz                         s. Tischvorlage 1 S. 1
Wahlbezirk  3  – Schlautbach                               s. Tischvorlage 1 S. 1
Wahlbezirk  4  – Unterdorf                                   s. Tischvorlage 1 S. 1

Wahlbezirk  5  – Oberdorf                        s. Tischvorlage 1 S. 2
Wahlbezirk  6  – Gennerich / Flothfeld-West        s. Tischvorlage 1 S. 2
Wahlbezirk  7  – Flothfeld-Mitte                           s. Tischvorlage 1 S. 2
Wahlbezirk  8  – Flothfeld-Ost                              s. Tischvorlage 1 S. 2

Wahlbezirk  9  – Hohenholte                                s. Tischvorlage 1 S. 3
Wahlbezirk 10 – Herkentrup/Masbeck                 s. Tischvorlage 1 S. 3
Wahlbezirk 11 -  Pieperfeld                                  s. Tischvorlage 1 S. 3
Wahlbezirk 12 -  Tilbeck/Brock/Natrup                  s. Tischvorlage 1 S. 3

Wahlbezirk 13 -  Lasbeck/Poppenbeck                s. Tischvorlage 1 S. 4

2.      Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten

Reserveliste CDU                                                 s. Tischvorlage 2 S. 1
Reserveliste SPD                                                  s. Tischvorlage 2 S. 2
Reserveliste Bündnis 90/Die Grünen                    s. Tischvorlage 2 S. 2
Reserveliste FDP                                                  s. Tischvorlage 2 S. 3

Der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung der Wahlvorschläge:

Alle eingereichten Wahlvorschläge sind rechtzeitig, also vor dem 07.04.2014, 18.00 Uhr, eingegangen. Dieses ist durch die Eingangsvermerke auf den jeweiligen Wahlvorschlägen belegt. Es wurde im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) sowie der Kommunalwahlordnung (KWahlO) eine Prüfung vorgenommen.
Im Einzelnen:

ü        Nachweis, dass die Bewerber ordnungsgemäß aufgestellt wurden durch Vorlage einer Ausfertigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung mit Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Einhaltung der Wahlvorschriften ( § 17 Abs. 8 KWahlG)

ü       die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die für das Wahlgebiet zuständige Leitung der Partei oder Wählergruppe (§ 15 Abs. 1 KWahlG)

ü       die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung der Bewerber vor Ablauf der Einreichungsfrist (§ 15 Abs. 3 KWahlG)

ü       die Bescheinigung über die Wählbarkeit der Bewerber (§26 Abs. 3 KWahlO)

 

Die Vorprüfung ergab, dass alle Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Havixbeck in Wahlbezirken und aus den Reservelisten inhaltlich und formal die hierzu geltenden Bestimmungen erfüllen.

Der Vorsitzende berichtet weiter, dass aufgrund geänderter rechtlicher Vorschriften alle Vornamen eines Kandidaten in den Wahlvorschlägen einzutragen waren.

Alle Wahlvorschläge wurden von den Wahlvorschlagsträgern (=Leitung der Parteien) auch entsprechend ausgefüllt.
Genaue Vorgaben, wie viele bzw. welcher von ggf. mehreren Vornamen auf dem Stimmzettel eingetragen werden müssen, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Diese Entscheidung liegt mithin beim Wahlausschuss im Rahmen der ihm zustehenden Entscheidungskompetenz. Zu orientieren hat sich der Wahlausschuss zum einen daran, dass nach Sinn und Zweck der Angaben auf dem Stimmzettel eine eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers gegeben sein muss. Eine allgemeine Beschränkung der Stimmzettelangaben, z.B. auf zwei Vornamen wäre daher möglich, wenn in jedem Fall die Identifizierung der Wahlbewerber gesichert ist.
Zugleich soll/kann auch das Selbstverständnis des jeweiligen Wahlbewerbers berücksichtigt werden. Unter der Voraussetzung, dass die eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers auch dann noch gegeben ist, kann (auf Antrag/Bitten des Wahlbewerbers) seitens des Wahlausschusses zugelassen werden, dass nur einer seiner Vornamen oder ein abgekürzter Vorname auf dem Stimmzettel verwandt wird.

Die Wahlvorschlagsträger sind im Vorfeld hierüber informiert worden mit der Bitte, mit den betroffenen Wahlbewerbern eine entsprechende Regelung zu treffen.
Viele Wahlbewerber haben eine Erklärung zur Vornamensnennung abgegeben; diese sind sowohl in den Wahlvorschlägen für die Wahlbezirke sowie in den Reservelisten eingetragen. Einige Kandidaten haben sich hierzu nicht geäußert.

Da der Wahlausschuss in dieser Angelegenheit Entscheidungskompetenz hat, fragt der Wahlleiter die Ausschussmitglieder nach möglichen Ergänzungen /Korrekturen.

 

Es antworten
1. Frau Bergmoser f. Bündnis 90 / Die Grünen:

Wengerter-Toloczyki, Andreas Maria Bernadette         Erklärung zur Vornamensnennung: Andrea

Dr. Höfener, Friedhelm Johannes                                 Erklärung zur Vornamensnennung: Friedhelm

2. Herr Kerkering f. SPD:

Greenshpon, Margarete Josefine                                 Erklärung zur Vornamensnennung: Margarete

 

3. Herr Krotoszynski f. FDP:

Krotoszynski, Vinzenz Friedrich Emanuel                     Erklärung zur Vornamensnennung: Vinzenz

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden wurde von den vorgenannten Ausschussmitgliedern angegeben, dass diese zusätzlichen Erklärungen mit den Wahlbewerbern abgesprochen seien.


Der Wahlausschuss prüft nunmehr im Einzelnen die eingegangenen Wahlvorschläge, auch im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang, die genaue Bezeichnung der Partei, Unterzeichnung der Wahlvorschläge, vorliegende Wählbarkeitsbescheinigungen, Zahl der gültigen Unterschriften sowie Zustimmungserklärungen der Bewerber.

Mängel haben sich nicht ergeben; der Wahlausschuss hat somit keine Wahlvorschläge zurückzuweisen.

 


Abstimmungsergebnis: