Sitzung: 10.04.2014 Wahlausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Wahlausschuss beschließt sodann, die vom Wahlleiter
vorgelegten Wahlvorschläge für die Wahlbezirke und für die Wahl aus den
Reservelisten zuzulassen, einschließlich der 4 vorgetragenen Ergänzungen zur
Vornamensnennung.
1.
Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken:
Wahlbezirk 1 – Südost s.
Anlage 1 S. 1 der Niederschrift
Wahlbezirk 2 – Alter Sportplatz s. Anlage 1 S. 1 der Niederschrift
Wahlbezirk 3 – Schlautbach s.
Anlage 1 S. 1 der Niederschrift
Wahlbezirk 4 – Unterdorf s.
Anlage 1 S. 1 der Niederschrift
Wahlbezirk 5 – Oberdorf s.
Anlage 1 S. 2 der Niederschrift
Wahlbezirk 6 – Gennerich / Flothfeld-West s. Anlage 1 S. 2 der Niederschrift
Wahlbezirk 7 – Flothfeld-Mitte s. Anlage 1 S. 2 der Niederschrift
Wahlbezirk 8 – Flothfeld-Ost s. Anlage 1 S. 2 der Niederschrift
Wahlbezirk 9 – Hohenholte s.
Anlage 1 S. 3 der Niederschrift
Wahlbezirk 10 – Herkentrup/Masbeck s.
Anlage 1 S. 3 der Niederschrift
Wahlbezirk 11 - Pieperfeld s. Anlage 1 S.
3 der Niederschrift
Wahlbezirk 12 - Tilbeck/Brock/Natrup s. Anlage 1 S. 3 der
Niederschrift
Wahlbezirk 13 - Lasbeck/Poppenbeck s. Anlage 1 S. 4 der
Niederschrift
2.
Wahlvorschläge für die Wahl aus den
Reservelisten
Reserveliste CDU s.
Anlage 2 S. 1 der Niederschrift
Reserveliste SPD s.
Anlage 2 S. 2 der Niederschrift
Reserveliste Bündnis 90/Die Grünen s.
Anlage 2 S. 2 der Niederschrift
Reserveliste FDP s.
Anlage 2 S. 3 der Niederschrift
Der Wahlausschuss beschließt ferner, sowohl bei der
Veröffentlichung der Wahlbewerber (für Wahlbezirke und Reserveliste) als auch
auf den Stimmzetteln, die Vornamensnennung entsprechend der abgegebenen
Erklärungen vorzunehmen.
Diejenigen, die keine Erklärung abgegeben haben, werden mit sämtlichen Vornamen
genannt.
Der Vorsitzende legt dem Wahlausschuss eine Aufstellung über die eingereichten Wahlvorschläge vor. Diese Aufstellung wird in Papierform verteilt; im Ratsinformationssystem wurde sie bereits ebenfalls in Vorbereitung auf diese Sitzung am 08.04.2014 eingestellt. Am 09.04. und 10.04.2014 erfolgten Änderungen aufgrund weiterer Erklärungen zu Vornamensnennungen.
Eingereichte Wahlvorschläge:
1.
Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken:
Wahlbezirk 1 – Südost s.
Tischvorlage 1 S. 1
Wahlbezirk 2 – Alter Sportplatz s. Tischvorlage 1 S. 1
Wahlbezirk 3 – Schlautbach s.
Tischvorlage 1 S. 1
Wahlbezirk 4 – Unterdorf s.
Tischvorlage 1 S. 1
Wahlbezirk 5 – Oberdorf s.
Tischvorlage 1 S. 2
Wahlbezirk 6 – Gennerich / Flothfeld-West s. Tischvorlage 1 S. 2
Wahlbezirk 7 – Flothfeld-Mitte s. Tischvorlage 1 S. 2
Wahlbezirk 8 – Flothfeld-Ost s. Tischvorlage 1 S. 2
Wahlbezirk 9 – Hohenholte s.
Tischvorlage 1 S. 3
Wahlbezirk 10 – Herkentrup/Masbeck s.
Tischvorlage 1 S. 3
Wahlbezirk 11 - Pieperfeld s.
Tischvorlage 1 S. 3
Wahlbezirk 12 - Tilbeck/Brock/Natrup s.
Tischvorlage 1 S. 3
Wahlbezirk 13 - Lasbeck/Poppenbeck s. Tischvorlage 1 S. 4
2.
Wahlvorschläge für die Wahl aus den
Reservelisten
Reserveliste CDU s.
Tischvorlage 2 S. 1
Reserveliste SPD s.
Tischvorlage 2 S. 2
Reserveliste Bündnis 90/Die Grünen s.
Tischvorlage 2 S. 2
Reserveliste FDP s.
Tischvorlage 2 S. 3
Der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung der Wahlvorschläge:
Alle eingereichten Wahlvorschläge sind rechtzeitig, also vor
dem 07.04.2014, 18.00 Uhr, eingegangen. Dieses ist durch die Eingangsvermerke
auf den jeweiligen Wahlvorschlägen belegt. Es wurde im Hinblick auf die
Einhaltung der Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) sowie der
Kommunalwahlordnung (KWahlO) eine Prüfung vorgenommen.
Im Einzelnen:
ü Nachweis, dass die Bewerber ordnungsgemäß aufgestellt wurden durch Vorlage einer Ausfertigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung mit Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Einhaltung der Wahlvorschriften ( § 17 Abs. 8 KWahlG)
ü die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die für das Wahlgebiet zuständige Leitung der Partei oder Wählergruppe (§ 15 Abs. 1 KWahlG)
ü die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung der Bewerber vor Ablauf der Einreichungsfrist (§ 15 Abs. 3 KWahlG)
ü die Bescheinigung über die Wählbarkeit der Bewerber (§26 Abs. 3 KWahlO)
Die Vorprüfung ergab, dass alle Wahlvorschläge für die Wahl
der Vertretung der Gemeinde Havixbeck in Wahlbezirken und aus den Reservelisten
inhaltlich und formal die hierzu geltenden Bestimmungen erfüllen.
Der Vorsitzende berichtet weiter, dass aufgrund geänderter rechtlicher
Vorschriften alle Vornamen eines Kandidaten in den Wahlvorschlägen einzutragen
waren.
Alle Wahlvorschläge wurden von den Wahlvorschlagsträgern
(=Leitung der Parteien) auch entsprechend ausgefüllt.
Genaue Vorgaben, wie viele bzw. welcher von ggf. mehreren Vornamen auf dem
Stimmzettel eingetragen werden müssen, ist gesetzlich nicht ausdrücklich
geregelt. Diese Entscheidung liegt mithin beim Wahlausschuss im Rahmen der ihm
zustehenden Entscheidungskompetenz. Zu orientieren hat sich der Wahlausschuss
zum einen daran, dass nach Sinn und Zweck der Angaben auf dem Stimmzettel eine
eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers gegeben sein muss. Eine allgemeine
Beschränkung der Stimmzettelangaben, z.B. auf zwei Vornamen wäre daher möglich,
wenn in jedem Fall die Identifizierung der Wahlbewerber gesichert ist.
Zugleich soll/kann auch das Selbstverständnis des jeweiligen Wahlbewerbers
berücksichtigt werden. Unter der Voraussetzung, dass die eindeutige
Identifizierung des Wahlbewerbers auch dann noch gegeben ist, kann (auf
Antrag/Bitten des Wahlbewerbers) seitens des Wahlausschusses zugelassen werden,
dass nur einer seiner Vornamen oder ein abgekürzter Vorname auf dem Stimmzettel
verwandt wird.
Die Wahlvorschlagsträger sind im Vorfeld hierüber informiert
worden mit der Bitte, mit den betroffenen Wahlbewerbern eine entsprechende
Regelung zu treffen.
Viele Wahlbewerber haben eine Erklärung zur Vornamensnennung abgegeben; diese
sind sowohl in den Wahlvorschlägen für die Wahlbezirke sowie in den
Reservelisten eingetragen. Einige Kandidaten haben sich hierzu nicht geäußert.
Da der Wahlausschuss in dieser Angelegenheit Entscheidungskompetenz hat, fragt der Wahlleiter die Ausschussmitglieder nach möglichen Ergänzungen /Korrekturen.
Es antworten
1. Frau Bergmoser f. Bündnis 90 / Die Grünen:
Wengerter-Toloczyki, Andreas Maria Bernadette Erklärung zur Vornamensnennung: Andrea
Dr.
Höfener, Friedhelm Johannes Erklärung
zur Vornamensnennung: Friedhelm
2. Herr Kerkering f. SPD:
Greenshpon, Margarete Josefine Erklärung zur Vornamensnennung: Margarete
3. Herr Krotoszynski f. FDP:
Krotoszynski, Vinzenz Friedrich Emanuel Erklärung zur Vornamensnennung: Vinzenz
Auf Nachfrage des Vorsitzenden wurde von den vorgenannten Ausschussmitgliedern angegeben, dass diese zusätzlichen Erklärungen mit den Wahlbewerbern abgesprochen seien.
Der Wahlausschuss prüft nunmehr im Einzelnen die eingegangenen Wahlvorschläge,
auch im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang, die genaue Bezeichnung der
Partei, Unterzeichnung der Wahlvorschläge, vorliegende
Wählbarkeitsbescheinigungen, Zahl der gültigen Unterschriften sowie
Zustimmungserklärungen der Bewerber.
Mängel haben sich nicht ergeben; der Wahlausschuss hat somit keine Wahlvorschläge zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis: