Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Die Bilanz zum 31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von 93.156.476,70 € festgestellt.

 

2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.542.982,38 € festgestellt.

 

3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2012wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 623.365,03 € festgestellt.

 

4. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 werden festgestellt.

 

5. Auf der Grundlage des von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2012 wird in voller Höhe durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

 

Der vom Ausschussvorsitzenden Spüntrup unterschriebene Bestätigungsvermerk liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.

 


Die Verwaltungsvorlage 023/2014 liegt vor.

 

Zunächst begrüßt Ausschussvorsitzender Spüntrup Frau Gabriele Hahne von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Frau Hahne bedankt sich für die Einladung und stellt ihren Prüfungsbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Havixbeck anhand einer Power-Point-Präsentation vor, die im Ratsinformationssystem Session als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt ist.

 

Während der Power-Point-Präsentation werden von den Ausschussmitgliedern Fragen gestellt.

 

Herr Skirde möchte wissen, ob die Erhöhung der Pensionsrückstellungen für aktive Bedienstete durch eine Neueinstellung begründet sei. Herr Gottheil bejaht dies und weist daraufhin, dass zum 01.02.2012 eine extern ausgeschriebene Stelle mit einer Beamtin neu besetzt worden sei. Zudem resultiere die Zuführung aus der Besoldungsanpassung.

 

Herr Messing fragt, ob in der Position der Sonstigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz auch Erschließungskosten beinhaltet seien. Dies wird von Frau Hahne bejaht.

 

Nach der Power-Point-Präsentation erläutert Frau Hahne, dass bei der Bildung des Wertansatzes für Grünflächen in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 ein Berechnungsfehler unterlaufen sei. Dieser sei bei der von Herrn Bodem für den Jahresabschluss 2012 durchgeführten Grundstücksinventur aufgefallen.

Anstelle eines Eurowertes (Quadratmeterzahl x Einheitspreis) sei versehentlich die Quadratmeterzahl bilanziert worden. Der Unterschiedsbetrag lt. Nachaktivierung mache rd. 912.000 € aus.

 

Dieser Fehler sei bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 weder von ihr noch von der GPA NRW sowie im Zuge der Jahresabschlussprüfungen 2009 bis 2011 nicht entdeckt worden. Dafür entschuldigt sie sich bei den Ausschussmitgliedern und der Gemeinde Havixbeck.

 

Ausschussvorsitzende Spüntrup bedankt sich bei Frau Hahne und fragt, ob der Fehler in der falschen Erfassung der Werte gelegen habe oder inkorrekt bewertet worden sei. Herr Bodem bestätigt noch einmal, dass die Werte korrekt ermittelt, aber durch eine falsche Formeleingabe im Tabellenkalkulationsprogramm ein Rechenfehler aufgetreten sei.

 

Herr Dr. Wellenreuther möchte wissen, ob die nachträgliche Eigenkapitalerhöhung als Gewinn verbucht werde.

Frau Hahne antwortet, dass die Nachaktivierung nicht als Ertrag in der Ergebnisrechnung und daher nicht als Gewinn verbucht werde. Stattdessen werde dieser Sachverhalt gewinnneutral gegen die Allgemeine Rücklage als Unterposition des Eigenkapitals gebucht.

 

Herr Hense macht auf Abweichungen bei einzelnen Aufwands- und Ertragsarten in sechsstelliger Höhe zwischen Planansatz und Ist-Ergebnis 2012 aufmerksam und fragt nach den Ursachen hierfür. Herr Gottheil gibt an, dass viele im Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannte Umstände eine Rolle gespielt hätten und gibt als Beispiele die Gewerbesteuerentwicklung, die Zuführung zu Pensionsrückstellungen, die Bildung einer zusätzlichen Instandhaltungsrückstellung für die Straße „Am Schlautbach“ sowie die von der Haushaltsplanung abweichende Buchung einer Ausschüttung der Projektentwicklungsgesellschaft an (Zuordnung auf 2011). Trotz bisweilen deutlicher Abweichungen bei einzelnen Ansätzen sei die negative Gesamtabweichung vom geplanten Fehlbetrag im Ergebnisplan in einer Größenordnung von knapp 272.000 € entstanden. Dieser Wert macht lediglich knapp 1,5 % des Gesamtvolumens der Aufwendungen des Kalenderjahres 2012 aus.

 

In diesem Zusammenhang fragt Herr Skirde nach einer Auflistung der Ausgaben bei folgenden Punkten:

1) Knapp 26.000 € Mindererträge Freibad

Antwort der Verwaltung:

Aufgrund des allgemein schlechten Wetters im Sommer 2012 reduzierte sich die Badesaison auf einen kurzen Zeitraum. Die damit einhergehende geringe Besucherzahl ist ausschlaggebend für die negative Abweichung vom geplanten Eintrittsentgelt.

 

2) Rd. 18.600 € Mehraufwand Fahrzeugunterhaltung

Antwort der Verwaltung:

Die Mehraufwendungen resultieren aus Reparaturen bzw. Instandhaltung an Feuerwehrzeugen (neue Reifen für einen LKW, Hydraulische Rettungsschere, Tragkraftspritze).

 

3) Rd. 18. 000 € Mehraufwand Büromaterial

Antwort der Verwaltung:

Abweichend von früheren Jahren wurden in 2012 höhere Verbrauchsmengen en bloc beschafft, um günstigere Preis zu erzielen (Vorräte Papier, Toner usw.). Dadurch erklärt sich die Abweichung des Ist-Ergebnisses vom Planwert. Im Vergleich zu Vorjahren wurde damit ein deutlich höheres Volumen beschafft.

 

4) Knapp 10.000 € Mehraufwand Unterhaltsreinigung

Antwort der Verwaltung:

Bei der Ansatzplanung ist Einsparvolumen in Höhe von rd. 11.000 € im Vergleich zu den Ansätzen aus Vorjahren geplant worden. Dieses Einsparvolumen konnte nur zum Teil erzielt werden.

Entgegen der Ansatzplanung sind in 2012 Sonderreinigungen in den Sporthallen (5.000 €) durchgeführt worden, die im Ergebnisplan nicht berücksichtigt waren. Insgesamt entsteht dadurch die Negativabweichung in der benannten Größenordnung.

 

 

5) Rd. 33.000 € Mehraufwand bei Strom und Gas - liegt diese Summe am höheren Verbrauch oder an Preissteigerungen?

Antwort der Verwaltung:

Der Mehraufwand ist im Wesentlichen durch das defekte Blockheizkraft und den damit verbundenen höheren Energieverbrauch begründet. Zusätzlich hat sich durch Tarifanpassungen auch eine Verschlechterung bei den Preiskonditionen für den Energiebezug ergeben.

 

Herr Messing fragt, wie die Gemeinde vorgehe, um offene Forderungen zu realisieren. Hierzu gibt Herr Bodem eine detaillierte Antwort zur Vorgehensweise der Vollstreckungsbeamten ab.

 

Daraufhin lässt Ausschussvorsitzender Spüntrup über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 023/2014 abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: