Sitzung: 31.03.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 023/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Die Bilanz zum
31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von 93.156.476,70 € festgestellt.
2. Die
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 1.542.982,38 € festgestellt.
3. Die
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2012wird mit einem Endbestand an liquiden
Mitteln in Höhe von 623.365,03 € festgestellt.
4. Der Anhang und Lagebericht zum
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 werden festgestellt.
5. Auf der Grundlage des von der Hahne
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus
Dülmen erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten
uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung
erteilt.
6. Der festgestellte
Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2012 wird in voller Höhe durch
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Der vom
Ausschussvorsitzenden Spüntrup unterschriebene Bestätigungsvermerk liegt dem
Protokoll als Anlage 2 bei.
Die Verwaltungsvorlage 023/2014 liegt vor.
Zunächst begrüßt Ausschussvorsitzender Spüntrup Frau
Gabriele Hahne von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Frau Hahne bedankt sich für die Einladung und
stellt ihren Prüfungsbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde
Havixbeck anhand einer Power-Point-Präsentation vor, die im
Ratsinformationssystem Session als Anlage
1 zum Protokoll eingestellt ist.
Während der Power-Point-Präsentation werden von den
Ausschussmitgliedern Fragen gestellt.
Herr Skirde möchte wissen, ob die Erhöhung der
Pensionsrückstellungen für aktive Bedienstete durch eine Neueinstellung
begründet sei. Herr Gottheil bejaht dies und weist daraufhin, dass zum
01.02.2012 eine extern ausgeschriebene Stelle mit einer Beamtin neu besetzt
worden sei. Zudem resultiere die Zuführung aus der Besoldungsanpassung.
Herr Messing fragt, ob in der Position der Sonstigen
Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz auch Erschließungskosten
beinhaltet seien. Dies wird von Frau Hahne bejaht.
Nach der Power-Point-Präsentation erläutert Frau
Hahne, dass bei der Bildung des Wertansatzes für Grünflächen in der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 ein Berechnungsfehler unterlaufen sei. Dieser
sei bei der von Herrn Bodem für den Jahresabschluss 2012 durchgeführten
Grundstücksinventur aufgefallen.
Anstelle eines Eurowertes (Quadratmeterzahl x
Einheitspreis) sei versehentlich die Quadratmeterzahl bilanziert worden. Der
Unterschiedsbetrag lt. Nachaktivierung mache rd. 912.000 € aus.
Dieser Fehler sei bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2009 weder von ihr noch von der GPA NRW sowie im Zuge der
Jahresabschlussprüfungen 2009 bis 2011 nicht entdeckt worden. Dafür
entschuldigt sie sich bei den Ausschussmitgliedern und der Gemeinde Havixbeck.
Ausschussvorsitzende Spüntrup bedankt sich bei Frau
Hahne und fragt, ob der Fehler in der falschen Erfassung der Werte gelegen habe
oder inkorrekt bewertet worden sei. Herr Bodem bestätigt noch einmal, dass die
Werte korrekt ermittelt, aber durch eine falsche Formeleingabe im
Tabellenkalkulationsprogramm ein Rechenfehler aufgetreten sei.
Herr Dr. Wellenreuther möchte wissen, ob die
nachträgliche Eigenkapitalerhöhung als Gewinn verbucht werde.
Frau Hahne antwortet, dass die Nachaktivierung nicht
als Ertrag in der Ergebnisrechnung und daher nicht als Gewinn verbucht werde.
Stattdessen werde dieser Sachverhalt gewinnneutral gegen die Allgemeine
Rücklage als Unterposition des Eigenkapitals gebucht.
Herr Hense macht auf Abweichungen bei einzelnen
Aufwands- und Ertragsarten in sechsstelliger Höhe zwischen Planansatz und
Ist-Ergebnis 2012 aufmerksam und fragt nach den Ursachen hierfür. Herr Gottheil
gibt an, dass viele im Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannte Umstände
eine Rolle gespielt hätten und gibt als Beispiele die Gewerbesteuerentwicklung,
die Zuführung zu Pensionsrückstellungen, die Bildung einer zusätzlichen
Instandhaltungsrückstellung für die Straße „Am Schlautbach“ sowie die von der
Haushaltsplanung abweichende Buchung einer Ausschüttung der
Projektentwicklungsgesellschaft an (Zuordnung auf 2011). Trotz bisweilen
deutlicher Abweichungen bei einzelnen Ansätzen sei die negative
Gesamtabweichung vom geplanten Fehlbetrag im Ergebnisplan in einer
Größenordnung von knapp 272.000 € entstanden. Dieser Wert macht lediglich knapp
1,5 % des Gesamtvolumens der Aufwendungen des Kalenderjahres 2012 aus.
In diesem Zusammenhang fragt Herr Skirde nach einer
Auflistung der Ausgaben bei folgenden Punkten:
1) Knapp 26.000 € Mindererträge Freibad
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund des allgemein schlechten Wetters im Sommer
2012 reduzierte sich die Badesaison auf einen kurzen Zeitraum. Die damit
einhergehende geringe Besucherzahl ist ausschlaggebend für die negative
Abweichung vom geplanten Eintrittsentgelt.
2) Rd. 18.600 € Mehraufwand Fahrzeugunterhaltung
Antwort der Verwaltung:
Die Mehraufwendungen resultieren aus Reparaturen bzw.
Instandhaltung an Feuerwehrzeugen (neue Reifen für einen LKW, Hydraulische
Rettungsschere, Tragkraftspritze).
3) Rd. 18. 000 € Mehraufwand Büromaterial
Antwort der Verwaltung:
Abweichend von früheren Jahren wurden in 2012 höhere
Verbrauchsmengen en bloc beschafft, um günstigere Preis zu erzielen (Vorräte
Papier, Toner usw.). Dadurch erklärt sich die Abweichung des Ist-Ergebnisses
vom Planwert. Im Vergleich zu Vorjahren wurde damit ein deutlich höheres
Volumen beschafft.
4) Knapp 10.000 € Mehraufwand Unterhaltsreinigung
Antwort der Verwaltung:
Bei der Ansatzplanung ist Einsparvolumen in Höhe von
rd. 11.000 € im Vergleich zu den Ansätzen aus Vorjahren geplant worden. Dieses
Einsparvolumen konnte nur zum Teil erzielt werden.
Entgegen der Ansatzplanung sind in 2012
Sonderreinigungen in den Sporthallen (5.000 €) durchgeführt worden, die im
Ergebnisplan nicht berücksichtigt waren. Insgesamt entsteht dadurch die
Negativabweichung in der benannten Größenordnung.
5) Rd. 33.000 € Mehraufwand bei Strom und Gas - liegt
diese Summe am höheren Verbrauch oder an Preissteigerungen?
Antwort der Verwaltung:
Der Mehraufwand ist im Wesentlichen durch das defekte
Blockheizkraft und den damit verbundenen höheren Energieverbrauch begründet.
Zusätzlich hat sich durch Tarifanpassungen auch eine Verschlechterung bei den
Preiskonditionen für den Energiebezug ergeben.
Herr Messing fragt, wie die Gemeinde vorgehe, um
offene Forderungen zu realisieren. Hierzu gibt Herr Bodem eine detaillierte
Antwort zur Vorgehensweise der Vollstreckungsbeamten ab.
Daraufhin lässt Ausschussvorsitzender Spüntrup über
den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 023/2014 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: