Sitzung: 26.03.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 040/2014
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
den Bürgerantrag von Anliegern gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und
beschließt, ihn im Rahmen des noch durchzuführenden Bauleitplanverfahrens zur
Entwicklung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach II entsprechend
einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Vorlage 030/2014 verwiesen.
Die Verwaltungsvorlage 040/2014 liegt vor.
Zunächst
berichtet der Ausschussvorsitzende Herr Greiff, dass vor der Ausschusssitzung
ein Ortstermin vorgenommen worden sei und ein Gespräch mit den Anliegern
stattgefunden habe. Um den Tümpel erhalten zu können, schlägt er vor, das
Oberflächenwasser der Baugrundstücke im Erweiterungsbereich zukünftig in Mulden
zu sammeln und dem Tümpel oberirdisch zuzuführen. Herr Wilken begrüßt diesen
Vorschlag, bezweifelt aber dessen Wirksamkeit. Hinsichtlich der naturnahen
Qualität dieses Bereiches führt er aus, dass die Fläche von 2 Wohngebieten
zukünftig umfasst ist und insofern der Lebensraum für Flora und Fauna
nachhaltig verändert wird.
Frau
Leufgen schlägt vor, Fotos aus dem letzten Jahr, die den Zustand der Fläche
nach der Abholzungsmaßnahme dokumentieren zu begutachten und ein Gespräch mit
dem Besitzer zu führen. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, die Maßnahme mit
dem Eigentümer zu erörtern, insbesondere hinsichtlich der aktuellen
Entwässerungssituation der Hofstelle. Ferner soll die aktuelle Situation im
weiteren Verlauf in Richtung Graben A überprüft werden.
Herr
Badengoth weist daraufhin, dass durch die Planungen für das neue Baugebiet auch
der genaue Wasserfluss ermittelt werden sollte, um den Tümpel durch natürliche
Wasserspeisung erhalten zu können.
Nach
diesen Vorschlägen lässt Her Greiff über den Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: