Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt den Bürgerantrag von Anliegern gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und beschließt, ihn im Rahmen des noch durchzuführenden Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach II entsprechend einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Vorlage 030/2014 verwiesen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 040/2014 liegt vor.

 

Zunächst berichtet der Ausschussvorsitzende Herr Greiff, dass vor der Ausschusssitzung ein Ortstermin vorgenommen worden sei und ein Gespräch mit den Anliegern stattgefunden habe. Um den Tümpel erhalten zu können, schlägt er vor, das Oberflächenwasser der Baugrundstücke im Erweiterungsbereich zukünftig in Mulden zu sammeln und dem Tümpel oberirdisch zuzuführen. Herr Wilken begrüßt diesen Vorschlag, bezweifelt aber dessen Wirksamkeit. Hinsichtlich der naturnahen Qualität dieses Bereiches führt er aus, dass die Fläche von 2 Wohngebieten zukünftig umfasst ist und insofern der Lebensraum für Flora und Fauna nachhaltig verändert wird.

 

Frau Leufgen schlägt vor, Fotos aus dem letzten Jahr, die den Zustand der Fläche nach der Abholzungsmaßnahme dokumentieren zu begutachten und ein Gespräch mit dem Besitzer zu führen. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, die Maßnahme mit dem Eigentümer zu erörtern, insbesondere hinsichtlich der aktuellen Entwässerungssituation der Hofstelle. Ferner soll die aktuelle Situation im weiteren Verlauf in Richtung Graben A überprüft werden.

 

Herr Badengoth weist daraufhin, dass durch die Planungen für das neue Baugebiet auch der genaue Wasserfluss ermittelt werden sollte, um den Tümpel durch natürliche Wasserspeisung erhalten zu können.

 

Nach diesen Vorschlägen lässt Her Greiff über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: