Sitzung: 20.03.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 7
Vorlage: 035/2014
Daraufhin wird über
den Änderungsvorschlag der Bürger abgestimmt:
Die Verwaltungsvorlage 035/2014 liegt vor.
Da Herr Lompa noch nicht anwesend ist, wird von Herrn
Wilken vorgeschlagen mit dem nächsten Tagesordnungspunkt 8 Ergebnis der
Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für
einen Teilbereich der „Josef-Heydt-Straße“ fortzufahren. Dem Vorschlag wird
zugestimmt.
Herr Lompa stellt anhand einer Power-Point-Präsentation,
die im Ratsinformationssystem Session als Anlage
1 zum Protokoll eingestellt ist, den aktuellen Stand der Planungen vor.
In der letzten Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses sei die Schaffung einer Möglichkeit angesprochen worden,
die unmittelbar von der Altenberger Straße das geplante Baugebiet und darüber
hinaus auch evtl. noch weitere nördlich geplante Wohnbauflächen erschließt.
Dies könne im östlichen Bereich ermöglicht werden, indem der schon vorhandene
Wirtschaftsweg hierfür genutzt wird. Das Plangebiet müsste um den Bereich des
Weges und den Einmündungsbereich auf insgesamt 6.261 m² erweitert werden.
Hierauf basierend stellt Herr Lompa zwei neue
Planvarianten, welche als Variante 1B und Variante 2A bezeichnet werden, vor.
Die Planvariante 1 B ist dadurch geprägt, dass die
zusätzliche Trasse östlich des Baugebietes lediglich der Erschließung weiterer
Grundstücke nördlich des jetzt beplanten Bereiches dient und auch erst im Falle
einer weiteren Erschließung gebaut werden muss. Die geplanten Baukörper sind im
Bereich der südlichen Grundstücksbereiche angeordnet.
Dagegen ist bei Variante 2 A durch die zusätzliche
Trasse auch eine Erschließung der jetzt geplanten Baugrundstücke nötig. Die
Straße müsste in diesem Fall auch zeitgleich mit den inneren
Erschließungsmaßnahmen zumindest in Teilen umgesetzt werden. Bei dieser
Variante sind die Gebäude im Norden der Grundstücke vorgesehen.
Zu der Planvariante 2A gebe es einen
Änderungsvorschlag seitens eines
Bürgers. Diese wird als Variante 2A + Änderungsvorschlag Bürger
bezeichnet werden. Es wird vorgeschlagen, die Verknüpfung zum Markenweg
nördlicher zu setzen (zwischen den zwei neuen Zeilen).
Nachdem Herr Lompa die neuen Planvarianten vorgestellt
hat, wird seitens der Verwaltung bekannt gegeben, dass ein Schreiben der
Anliegergemeinschaft Kiebitzheide vom 26.02.2014 vorliegt. Das Schreiben ist
dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Es wird in Auszügen von Frau Böse vorgetragen, wobei sie angibt, dass die darin
geäußerten Anregungen im Rahmen des durchzuführenden Abwägungsverfahrens bei
der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung einbezogen werden.
Daraufhin erhalten die Ausschussmitglieder die
Möglichkeit ihre Fragen und Anregungen zu äußern. Herr Greiff spricht sich für
eine südliche Gartenausrichtung aus, da diese energetische Vorteile habe.
Da es Anfragen der anwesenden Bürger gibt, öffnet Herr
Wilken die Sitzung.
Ein Anlieger schlägt vor, die Errichtung einer
Erschließungsstraße zur Altenberger Straße in der Bauplanung zu berücksichtigen.
Herr Wilken sagt, dass die Details zu überprüfen seien. Eine Anliegerin macht
auf die Verkehrsbelastung bei der Planvariante 1B aufmerksam. Planvariante 2A
biete bessere Lösung.
Herr Eilers äußert seine Bedenken, dass bei der
Planvariante 2A + Änderungsvorschlag
Bürger das Haus an der Ecke schwer zu veräußern wäre.
Auf die Frage eines Anliegers, ob bei der Erschließung
Flächen aufgefüllt werden müssten, um die Höhenunterschiede zu kompensieren,
bejaht Herr Lompa dies.
Nach diesen Fragen gibt Herr Wientges einen Überblick
über die Erschließungskosten:
Die Kosten für den Straßenbau inkl. des Endausbaus
belaufen sich auf:
Variante 1 B – ca. .210.000 € brutto für Straßenbau
Variante 2A – ca. 299.000 € brutto für Straßenbau
Die Kosten des Kanalbaus betragen bei beiden Varianten
ca. 150.000 €
Herr Wientges weist ausdrücklich darauf hin, dass er
zum jetzigen Zeitpunkt nur eine grobe Kostenschätzung vorlegen könne, da das
Gelände nur partiell aufgemessen worden ist, Geländeversprünge seien jedoch
klar zu erkennen und noch kein Bodengutachten vorliegen würde.
Ferner seien im Rahmen des Planverfahrens auch noch
die wasserrechtlichen Genehmigungen einzuholen und die Änderung des Kanalnetzes
anzuzeigen. Im Weiteren führt Herr Wientges aus, dass zum Schutz der Bürger vor
Überflutungen bei Regenereignissen die geplante Grünfläche als Speicher dienen
soll. Dieses könnte auch noch Auswirkungen auf die Planungen haben.
Grundsätzlich sei bei den vorgestellten Varianten
darauf zu achten, dass Grundstücke, in denen der vorhandene Schmutzwasserkanal
liegt, mit einem Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht versehen werden. Bei der
Variante 2A + Änderungsvorschlag eines Bürgers sei es erforderlich,dies
zusätzlich für den Regenwasserkanal vorzunehmen.
Daraufhin spricht sich Herr Eilers für die
Planvariante 2 A aus, wobei er den Antrag stellt, die Häuser nach vorne zu
ziehen. Er und Frau von Hövel sind für Einzel- und Doppelhäuser und für die
Option des Satteldaches.
Herr Gromöller weist darauf hin, dass durch die
Bebauung dieser 9 Grundstücke eine moderate Erweiterung des Baugebiets
entstehen wird, und sich die Belastung der Anlieger in Grenzen halten wird. Er
spricht sich auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für die Planvariante 1B
aus.
Herr Böttcher befürwortet eine zusätzliche
Stichstraße. Die zusätzlichen Kosten von 90.000 € wären für die Zukunft gut
ausgegeben.
Daraufhin
fasst Herr Wilken die städtebaulichen Aspekte zusammen, wonach eine offene
Bauweise, als Dachform das Satteldach,
TH- 4 Meter und FH 9 Meter bei zwei-geschossiger Bauweise von den
Ausschussmitgliedern bevorzugt werden würde. Ergänzt werden diese Vorschläge
durch den Antrag von Herrn Eilers, die Gebäude in Südausrichtung anzuordnen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen: Ja 8;
Nein: 3.
Danach erfolgt die Abstimmung zu Planvariante 1 B, und
zwar hinsichtlich der vorgesehenen Erschließungsfunktion der neu geplanten
östlichen Trasse:
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt: Nein: 11.
Daraufhin
erfolgt die Abstimmung zu Planvariante 2 A (verkehrliche Erschließung):
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen: Ja: 10;
Enthaltungen: 1.
Herr
Wilken bittet die Verwaltung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
02.04.2014 die Höhe des
Erschließungsaufwandes gegliedert nach Planvarianten einschl. Änderungsvorschlag Bürger vorzulegen.
Antwort der Verwaltung:
Die Kosten des Straßenbaus für die Variante 2 A +
Änderungsvorschlag Bürger belaufen sich für den Straßenbau bei ca. 308.000 €
brutto, die des Kanalbaus liegen wie bei den Varianten 1 B und 2 A bei ca.
150.000 € brutto.
Abstimmungsergebnis: