Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 7

Daraufhin wird über den Änderungsvorschlag der Bürger abgestimmt:

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 035/2014 liegt vor.

 

Da Herr Lompa noch nicht anwesend ist, wird von Herrn Wilken vorgeschlagen mit dem nächsten Tagesordnungspunkt 8 Ergebnis der Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für einen Teilbereich der „Josef-Heydt-Straße“ fortzufahren. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Herr Lompa stellt anhand einer Power-Point-Präsentation, die im Ratsinformationssystem Session als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt ist, den aktuellen Stand der Planungen vor.

In der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses sei die Schaffung einer Möglichkeit angesprochen worden, die unmittelbar von der Altenberger Straße das geplante Baugebiet und darüber hinaus auch evtl. noch weitere nördlich geplante Wohnbauflächen erschließt. Dies könne im östlichen Bereich ermöglicht werden, indem der schon vorhandene Wirtschaftsweg hierfür genutzt wird. Das Plangebiet müsste um den Bereich des Weges und den Einmündungsbereich auf insgesamt 6.261 m² erweitert werden.

Hierauf basierend stellt Herr Lompa zwei neue Planvarianten, welche als Variante 1B und Variante 2A bezeichnet werden, vor.

 

 

Die Planvariante 1 B ist dadurch geprägt, dass die zusätzliche Trasse östlich des Baugebietes lediglich der Erschließung weiterer Grundstücke nördlich des jetzt beplanten Bereiches dient und auch erst im Falle einer weiteren Erschließung gebaut werden muss. Die geplanten Baukörper sind im Bereich der südlichen Grundstücksbereiche angeordnet.

Dagegen ist bei Variante 2 A durch die zusätzliche Trasse auch eine Erschließung der jetzt geplanten Baugrundstücke nötig. Die Straße müsste in diesem Fall auch zeitgleich mit den inneren Erschließungsmaßnahmen zumindest in Teilen umgesetzt werden. Bei dieser Variante sind die Gebäude im Norden der Grundstücke vorgesehen.

 

Zu der Planvariante 2A gebe es einen Änderungsvorschlag seitens eines  Bürgers. Diese wird als Variante 2A + Änderungsvorschlag Bürger bezeichnet werden. Es wird vorgeschlagen, die Verknüpfung zum Markenweg nördlicher zu setzen (zwischen den zwei neuen Zeilen).

 

Nachdem Herr Lompa die neuen Planvarianten vorgestellt hat, wird seitens der Verwaltung bekannt gegeben, dass ein Schreiben der Anliegergemeinschaft Kiebitzheide vom 26.02.2014 vorliegt. Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Es wird in Auszügen von Frau Böse vorgetragen, wobei sie angibt, dass die darin geäußerten Anregungen im Rahmen des durchzuführenden Abwägungsverfahrens bei der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung einbezogen werden.

 

Daraufhin erhalten die Ausschussmitglieder die Möglichkeit ihre Fragen und Anregungen zu äußern. Herr Greiff spricht sich für eine südliche Gartenausrichtung aus, da diese energetische Vorteile habe.

 

Da es Anfragen der anwesenden Bürger gibt, öffnet Herr Wilken die Sitzung.

 

Ein Anlieger schlägt vor, die Errichtung einer Erschließungsstraße zur Altenberger Straße in der Bauplanung zu berücksichtigen. Herr Wilken sagt, dass die Details zu überprüfen seien. Eine Anliegerin macht auf die Verkehrsbelastung bei der Planvariante 1B aufmerksam. Planvariante 2A biete bessere Lösung.

 

Herr Eilers äußert seine Bedenken, dass bei der Planvariante 2A +  Änderungsvorschlag Bürger das Haus an der Ecke schwer zu veräußern wäre.

 

Auf die Frage eines Anliegers, ob bei der Erschließung Flächen aufgefüllt werden müssten, um die Höhenunterschiede zu kompensieren, bejaht Herr Lompa dies.

 

Nach diesen Fragen gibt Herr Wientges einen Überblick über die Erschließungskosten:

Die Kosten für den Straßenbau inkl. des Endausbaus belaufen sich auf:

Variante 1 B – ca. .210.000 € brutto für Straßenbau

Variante 2A – ca. 299.000 € brutto für Straßenbau

 

Die Kosten des Kanalbaus betragen bei beiden Varianten ca. 150.000 €

 

Herr Wientges weist ausdrücklich darauf hin, dass er zum jetzigen Zeitpunkt nur eine grobe Kostenschätzung vorlegen könne, da das Gelände nur partiell aufgemessen worden ist, Geländeversprünge seien jedoch klar zu erkennen und noch kein Bodengutachten vorliegen würde.

 

Ferner seien im Rahmen des Planverfahrens auch noch die wasserrechtlichen Genehmigungen einzuholen und die Änderung des Kanalnetzes anzuzeigen. Im Weiteren führt Herr Wientges aus, dass zum Schutz der Bürger vor Überflutungen bei Regenereignissen die geplante Grünfläche als Speicher dienen soll. Dieses könnte auch noch Auswirkungen auf die Planungen haben.

 

Grundsätzlich sei bei den vorgestellten Varianten darauf zu achten, dass Grundstücke, in denen der vorhandene Schmutzwasserkanal liegt, mit einem Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht versehen werden. Bei der Variante 2A + Änderungsvorschlag eines Bürgers sei es erforderlich,dies zusätzlich für den Regenwasserkanal vorzunehmen.

 

Daraufhin spricht sich Herr Eilers für die Planvariante 2 A aus, wobei er den Antrag stellt, die Häuser nach vorne zu ziehen. Er und Frau von Hövel sind für Einzel- und Doppelhäuser und für die Option des Satteldaches.

Herr Gromöller weist darauf hin, dass durch die Bebauung dieser 9 Grundstücke eine moderate Erweiterung des Baugebiets entstehen wird, und sich die Belastung der Anlieger in Grenzen halten wird. Er spricht sich auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für die Planvariante 1B aus.

Herr Böttcher befürwortet eine zusätzliche Stichstraße. Die zusätzlichen Kosten von 90.000 € wären für die Zukunft gut ausgegeben.

 

Daraufhin fasst Herr Wilken die städtebaulichen Aspekte zusammen, wonach eine offene Bauweise, als Dachform das  Satteldach, TH- 4 Meter und FH 9 Meter bei zwei-geschossiger Bauweise von den Ausschussmitgliedern bevorzugt werden würde. Ergänzt werden diese Vorschläge durch den Antrag von Herrn Eilers, die Gebäude in Südausrichtung anzuordnen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen: Ja 8; Nein: 3.

 

Danach erfolgt die Abstimmung zu Planvariante 1 B, und zwar hinsichtlich der vorgesehenen Erschließungsfunktion der neu geplanten östlichen Trasse:

Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt: Nein: 11.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung zu Planvariante 2 A (verkehrliche Erschließung):

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen: Ja: 10; Enthaltungen: 1.

 

 

Herr Wilken bittet die Verwaltung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2014 die Höhe  des Erschließungsaufwandes gegliedert nach Planvarianten einschl.  Änderungsvorschlag Bürger vorzulegen.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Kosten des Straßenbaus für die Variante 2 A + Änderungsvorschlag Bürger belaufen sich für den Straßenbau bei ca. 308.000 € brutto, die des Kanalbaus liegen wie bei den Varianten 1 B und 2 A bei ca. 150.000 € brutto.

 

 


Abstimmungsergebnis: