Sitzung: 27.05.2010 Gemeinderat
Frage von
Frau Weitkamp an den BG: Was verstehen Sie unter Randzeiten?
Herr Pott
antwortet, dass hierunter grundsätzlich die Zeiten außerhalb der normalen
Öffnungszeiten fallen, also z.B. auch Samstage und weitere Zeiten an den
Werktagen vor und nach den üblichen Öffnungszeiten im Kindergarten und in der
Offenen Ganztagsgrundschule.